Mit dem Auto zu schnell unterwegs und schon hat es geblitzt?
Wann kommt jetzt eigentlich der Bußgeldbescheid ins Haus geflattert? Der Gesetzgeber legt hier keinen exakten Zeitraum vor, in dem die Bußgeldbehörde den Bescheid erlassen muss. In der Regel wird dieser einige Wochen nach dem begangenen Verkehrsdelikt auf postalischem Weg an die Adresse der beschuldigten Person gesendet. Sind allerdings seit dem Verkehrsverstoß drei Monate verstrichen und Sie haben in dieser Zeit weder einen Anhörungsbogen noch einen Bußgeldbescheid erhalten, tritt die Verjährung ein. Allerdings kann die Frist einer Verjährung auch aus anderen Gründen als der Zusendung eines Anhörungsbogens verlängert werden. Welche das sind, können Sie auf unserer Seite Verjährung von Bußgeldvorwürfen nachlesen.
Der Bußgeldbescheid & die Verjährung
Ist die Frist nun überschritten, komm es zur Einstellung des Verfahrens. Alle möglichen Strafen des Bußgeldkataloges wie Punkte im Fahreignungsregister, Bußgelder oder Fahrverbot und Führerscheinentzug können nicht mehr gegen Sie durchgesetzt werden. Was aber, wenn die Dokumente der Bußgeldstelle rechtzeitig den Weg in Ihren Briefkasten gefunden haben? Ab wann lohnt sich ein Einspruch gegen die erhobenen Bußgeldvorwürfe?
Ist drei Monate nach dem Verkehrsdelikt kein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erlassen worden, tritt die Verjährung in Kraft.
Fehler im Bußgeldverfahren
Fristgerecht übermittelte Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide sollten stets einem Anwalt vorgelegt werden. Dieser kann mittels Akteneinsicht mögliche Fehler ausfindig machen, um die Ihnen zur Last gelegten Vorwürfe anzufechten. Der zeitliche Rahmen dafür ist die gesetzliche Einspruchsfrist von 14 Kalendertagen ab Zugang des Bußgeldbescheides. Neben formellen Fehlern im Bußgeldbescheid, wie falsche Aktenzeichen, Namen und fehlende Beweismittel, können unter anderem folgende Aspekte Grundlage für einen erfolgreichen Bußgeld-Einspruch sein:
- Fehlerhaftes Messprotokoll
- Ungeschultes Messpersonal
- Nicht ordnungsgemäß geeichte oder gewartete Blitzer
- Im falschen Winkel positionierte Messanlagen
- Fehlerhaftes Justieren der Zieloptik eines Blitzers
- Gleichzeitiges Messen mehrerer Fahrzeuge
- Ungünstige Witterungsbedingungen und Sichtverhältnisse
- Zu kurze Dauer der Gelbphase bei Rotlichtverstößen
Bußgeldvorwürfe anfechten dank Geblitzt.de
Ist man an einer roten Ampel oder mit zu hoher Geschwindigkeit von einem Blitzer fotografiert worden, ist guter Rat teuer. Nicht mit Geblitzt.de! Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Zeit bis zum Bußgeldbescheid, Wann kommt der Bußgeldbescheid, Wartezeit Bußgeldbescheid