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Eigener Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wer nach einem Verstoß im Straßen­verkehr geblitzt wurde, braucht auf Post von der Bußgeld­stelle zumeist nicht lange zu warten. Was aber tun, wenn man die Vorwürfe anfechten möchte? Muss umgehend ein Anwalt zurate gezogen werden? Nicht unbedingt. Jeder Betroffene kann innerhalb von 14 Tagen ab Zustel­lungs­datum auch selbst Einspruch gegen einen Bußgeld­be­scheid einlegen. Das können Sie als PDF und Word Dokument direkt hier herunterladen:

Kurz und Knapp

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Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Bußgeld­vor­würfe stets überprüfen lassen

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Nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, kann das Hinzu­ziehen eines Anwalts durchaus ratsam sein, denn in der Regel hat dieser mehr Befug­nisse und vergrößert somit Ihre Chancen, dass das Bußgeld­ver­fahren einge­stellt wird. Zwar hat nach § 49 des Ordnungs­wid­rig­kei­ten­ge­setzes jeder Beschul­digte das Recht auf Einsicht in seine Bußgeldakte, aber nicht wie ein Anwalt unein­ge­schränkten Zugang zu allen Beweis­stücken. Auch die Möglichkeit, Kopien von Original-Dokumenten zu erstellen, bleibt einem Nicht­ju­risten untersagt.

Wenn Ihnen in einem Bußgeld­be­scheid ein Verkehrs­verstoß zur Last gelegt wird, können Sie innerhalb von 14 Tagen selbst Einspruch einlegen.

Über die Fehler­an­fäl­ligkeit eines Bußgeldverfahrens

Zudem hat ein Anwalt ein geschultes Auge für mögliche Fehler, die ein Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid sowie die darin aufge­führten Vorwürfe beinhalten können. Dazu gehören zum einen formelle Ungenau­ig­keiten wie falsche oder unvoll­ständige Angaben zu den Perso­nalien des Beschul­digten oder zu Tatzeit und -ort. Zum anderen können auch die Beweis­mittel aufgrund von Messungen seitens ungeschulten Personals, defekten oder nicht ordnungs­gemäß gewar­teten und geeichten Blitzern oder wenig aussa­ge­kräf­tigen Blitzer­fotos anfechtbar sein.

Hilfe bei Bußgeldern, Punkten & Fahrver­boten mit Geblitzt.de

Natürlich können Sie Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid samt anwalt­licher Vollmacht im Falle von Vorfahrt-, Geschwindigkeits-, Überhol- und Rotlicht­ver­stößen sowie Abstands-, Halte-, Park- und Mobiltelefon-Vergehen auch hier bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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