Verjährung Blitzer: Wann verjährt ein Bußgeldbescheid
Geblitzt, was nun? Wenn Sie innerhalb von drei Monaten nach dem Tatzeitpunkt Ihres Verkehrsvergehens weder einen Anhörungsbogen noch einen Bußgeldbescheid erhalten haben, ist die Verjährungsfrist abgelaufen und eine Bestrafung nicht mehr möglich. Hat Sie zum Beispiel ein Blitzer wegen zu hoher Geschwindigkeit fotografiert und sind zwischenzeitlich mehr als drei Monate vergangen, kann man Sie nicht mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg oder Fahrverbot sanktionieren. Die Verjährungsfrist tritt sogar genau einen Tag vor Ablauf der drei Monate ein. Wer beispielsweise am 18. Mai geblitzt wurde und bis einschließlich zum 17. August nichts von den Behörden gehört hat, kann seine Bußgeldangelegenheit als erledigt betrachten.
Unterbrechung der Verjährungsfrist
Die Verjährungsfrist kann sich aber auch bis auf sechs Monate verlängern, sobald Ihnen innerhalb der ersten drei Monate nach dem Verstoß ein Anhörungsbogen zugeschickt wurde. Weitere Gründe für eine Unterbrechung der Verjährungsfrist sind die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen Abwesenheit des Betroffenen, die Vernehmung des Beschuldigten oder Zeugens durch einen Richter, die Abgabe der Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft, der Eingang der Akten beim Amtsgericht und die Erhebung der öffentlichen Anklage beziehungsweise Eröffnung des Hauptverfahrens. Auch wenn die Adresse des Bußgeldbescheid-Empfängers aufgrund eines Umzugs erst noch ermittelt werden muss, kann die Verjährungsfrist unterbrochen werden.
Bei besonders schwerwiegenden Vergehen wie Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss ist die Verjährungsfrist deutlich länger. Ganz gleich aber, ob sich das Bußgeldverfahren noch in der Schwebe befindet – nach zwei Jahren tritt die absolute Verjährung der Tat in Kraft.
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt innerhalb von 3 Monaten, wenn Ihnen in diesem Zeitraum kein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid zugestellt wurde.
Bußgeldvorwürfe immer überprüfen lassen!
In den meisten Fällen tritt aufgrund fristgerechter Zustellung des Anhörungsbogens oder auch des Bußgeldbescheids keine Verjährung Blitzer ein. Dann gibt es immer noch die Möglichkeit, Einspruch gegen die Vorwürfe einzulegen. Mögliche Gründe für eine erfolgreiche Anfechtung können unter anderem formelle Fehler im Bußgeldbescheid wie ein falsches Aktenzeichen oder fehlerhafte Angaben zur beschuldigten Person sowie zu Tatzeit und -ort sein. Auch anfechtbare Beweise wie nicht ordnungsgemäß geeichte und gewartete Messanlagen, unscharfe Blitzerfotos oder Aufnahmen bei ungünstigen Witterungs- und Lichtverhältnissen bieten einem Anwalt die Möglichkeit, das Verfahren zur Einstellung zu bringen.
Bußgeldbescheid nicht verjährt? Geblitzt.de hilft kompetent & direkt
Wenn auch Ihnen ein Geschwindigkeits-, Überhol-, Rotlicht- oder Vorfahrtverstoß sowie Abstands- oder Handyvergehen vorgeworfen wird, reichen Sie Ihre Unterlagen bei Geblitzt.de ein. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Bußgeldbescheid Verjährung Blitzer, Einspruchsfrist bei einem Bußgeldbescheid, Unterbrechung der Einspruchsfrist
Wikipedia: Blitzer Verjährung