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Ablauf: Geblitzt mit dem Firmenwagen

Ein Firmen­fahrzeug kann viele Vorteile haben. Es wird vom Arbeit­geber gestellt und dieser zahlt oftmals auch die Tankrechnung. Darüber hinaus besteht die Chance, einen Neuwagen zu fahren, den man sich vielleicht nicht hätte selbst leisten können oder wollen. Doch was passiert, wenn man mit dem Firmen­wagen geblitzt wurde? Übernimmt der Arbeit­geber auch das Bußgeld? Generell gilt in Deutschland: Nicht der Halter haftet, sondern der Fahrer. Wie genau der Ablauf des Verfahrens ist, erfahren Sie im Folgenden.

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Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Zunächst versucht die Behörde über den Halter den Fahrer eindeutig zu identi­fi­zieren. Im Fall, dass man mit dem Firmen­wagen geblitzt wurde, handelt es sich bei dem Halter des Fahrzeuges meistens um das Unter­nehmen bezie­hungs­weise den Firmen­in­haber. Die Fahrer­er­mittlung startet also mit einem Zeugen­fra­ge­bogen, den die Behörde an die Firma sendet. Da einem Unter­nehmen kein Zeugnis­ver­wei­ge­rungs­recht zusteht, muss es anschließend den Fahrer des Fahrzeuges benennen. Verweigert das Unter­nehmen die Angaben, kann eine Fahrten­buch­auflage die Konse­quenz sein. Der Anhörungs­bogen und/oder der Bußgeld­be­scheid werden danach direkt an den Fahrer gesendet. Dieser muss dann die üblichen Sanktionen übernehmen.

Der Zeugen­fra­ge­bogen dient dazu, die Person ausfindig zu machen, die das Fahrzeug gefahren ist. Er wird im Vorfeld eines Bußgeld­ver­fahrens an den Halter versendet. Der Halter muss wahrheits­gemäße Angaben machen, es sei denn, es handelt sich bei dem Fahrer um einen nahen Angehö­rigen (Ehepartner, Verlobte/r und Verwandte in gerader Linie), so dass er ein Zeugnis­ver­wei­ge­rungs­recht hat.

Welche Bußgelder gelten bei Fahrten mit dem Firmenwagen?

Da Arbeit­geber verpflichtet sind, eine wahrheits­gemäße Aussage bezüglich des Fahrers zu machen, wird dieser das auch meistens tun. Folglich drohen dem Fahrer des geblitzten Fahrzeuges dann die üblichen Bußgelder, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Beispiele dieser Sanktionen finden Sie in folgender Tabelle:

Bußgeld­ka­talog - Innerorts - PKW ohne Anhänger und Motorrad

Neuer Bußgeld­ka­talog
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Bußgeld­ka­talog - Außerorts - PKW ohne Anhänger und Motorrad

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 20 € 
11 - 15 km/h 40 € 
16 -20 km/h 60 € 
21 - 25 km/h 100 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 150 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
41 - 50 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
61 - 70 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Recht­liche Einordnung eines Firmenwagens

Fährt man einen Dienst­wagen, gehört dieser zum steuer­lichen Betriebs­ver­mögen der Firma. Sobald ein Auto mehr als 10 Prozent für die Arbeit genutzt wird, besteht die Möglichkeit, es als Firmen­wagen anzumelden. Wird das Fahrzeug mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt, muss es als solches regis­triert werden. Folglich sind alle Kosten Betriebs­aus­gaben und das Unter­nehmen kann die gezahlte Umsatz­steuer als Vorsteuer geltend machen.

Unfall mit einem Dienst­wagen – wer haftet?

Ist man in einen Unfall mit dem Firmen­fahrzeug verwi­ckelt, stellt sich die Frage, wer dafür haftet.

  • Ist der Gegner des Unfalls schuld, übernimmt dessen Kfz-Versicherung den Schadensausgleich.
  • Liegt die Schuld bei einem selbst, kommt es auf den Grad der Fahrläs­sigkeit an (§ 276 Abs. 2).

Bei grober Fahrläs­sigkeit, das würde beispiels­weise im Falle einer Alkoho­li­sierung (ab 0,3 Promille) der Fall sein, zahlt zunächst die Haftpflicht­ver­si­cherung des Fahrers. Aller­dings kann dieser von der Versi­cherung aufgrund des Alkohol­konsums in Regress genommen werden. Zudem gibt es bei manchen Versi­che­rungen eine sogenannte Trunken­heits­klausel. Diese Klausel befreit die Versi­cherung von der Leistungs­pflicht, wenn der Versi­che­rungs­nehmer betrunken Auto gefahren ist. Handelt es sich um eine mittlere Fahrläs­sigkeit, werden die Kosten vom Betrof­fenen anteilig bezahlt. Dazu gehört beispiels­weise eine leichte Übertretung der Höchst­ge­schwin­digkeit. Wird nur eine leichte Fahrläs­sigkeit festge­stellt, übernimmt der Arbeit­geber die Kosten.

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Wenn Sie mit dem Firmenauto einen Verstoß in Sachen Geschwin­digkeit, Überholen, Vorfahrt, Rotlicht­miss­achtung, Abstands-, Halte-, Park- oder Handy­ver­gehen begangen haben sollen, können Sie diesen bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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