Bußgeld­be­scheid - Die Prüfung des Vorwurfs lohnt sich!

Wer im Straßen­verkehr über die Stränge schlägt, darf sich über einen Bescheid nicht wundern. Auf diese Weise will der Gesetz­geber Rasern, Dränglern und Rotlicht­sündern einen Denkzettel verpassen, was in Anbetracht zahlreicher Unfälle auf deutschen Autobahnen, Landstraßen und im städti­schen Verkehr sicherlich vernünftig ist. Doch nicht jeder geblitzte Fahrer hat zwangs­läufig gegen die Verkehrs­ordnung verstoßen. Juris­ti­scher Beistand zwecks Prüfung der Verfah­rensakte und erhobenen Vorwürfe ist daher jedem Empfänger eines Bescheids zu empfehlen.

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Der Bescheid: Was steht drin?

Ganz gleich, ob die Vorwürfe gegen Sie berechtigt oder aus der Luft gegriffen sind, kann der Bescheid zunächst einmal vom Anwalt auf formelle Fehler überprüft werden. Diese Aspekte müssen im Schreiben der Bußgeld­be­hörde enthalten sein:

  • Datum der Ausstellung des Bescheids
  • Die Perso­nalien des Betroffenen
  • Name und Anschrift des Vertei­digers (wenn vorhanden)
  • Das Fahrzeug­kenn­zeichen
  • Die Bezeichnung der zur Last gelegten Tat inklusive Zeitpunkt und Ort ihrer Begehung
  • Die gesetz­lichen Merkmale der Ordnungs­wid­rigkeit und die angewen­deten Bußgeldvorschriften
  • Die verhängten Sanktionen (Höhe des Bußgeldes, Punkte in Flensburg, Fahrverbot)
  • Eine detail­lierte Auflistung der Beweis­mittel wie Messergeb­nisse und Blitzerfotos
  • Eine Rechts­be­helfs­be­lehrung

Ein Ausschnitt eines Bußgeldbescheids mit Ansprache, Aktenzeichen und Kontaktinformationen zur Bußgeldstelle in Berlin

Ein oder mehrere falsche Angaben führen nicht zwingend dazu, dass Ihr Bescheid ungültig wird. Dennoch lohnt es sich, einen Anwalt für Verkehrs­recht hinzu­zu­ziehen, zumal bei der Messung von Verkehrs­ver­stößen wie zum Beispiel Überschrei­tungen des Tempo­limits oder Rotlicht­ver­gehen nicht selten mensch­liche oder technische Fehler vorliegen.

Mit der Zustellung des Bescheids beginnt die Einspruchs­frist von 14 Kalendertagen.

Darum sollten Sie Einspruch einlegen …

Welche Strafen bei Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen, Rotlicht- und Abstands­ver­stößen sowie Handy am Steuer drohen, ist in der deutschen Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) klar geregelt. Die Sanktionen reichen von einem Bußgeld über Punkte beim Kraft­fahrt­bun­desamt in Flensburg, über Fahrverbote bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Wer die gegen sich erhobenen Vorwürfe prüfen lassen möchte, muss sich innerhalb der zweiwö­chigen Einspruchs­frist um anwalt­lichen Beistand bemühen. Nach Ablauf der Einspruchs­frist ist der Bescheid mit seinen Sanktionen rechtskräftig.

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Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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Häufige Fragen

Wie viele Bescheide sind falsch?

Laut Schät­zungen von Geblitzt.de ist von den jährlich rund 20 Millionen Fällen in Deutschland durch­schnittlich etwa jeder dritte Bescheid in Verkehrs­sachen aufgrund techni­schen oder mensch­lichen Versagens fehlerhaft. 

Wann sind Bescheide fehlerhaft?

Formfehler in einem Bescheid wie ein fehlendes Akten­zeichen und falsche Datie­rungen oder ein unscharfes Blitzerfoto gehören zu den typischen Fehler­quellen. Fehler können aber auch aus falschen Messungen aufgrund von nicht korrekt gewar­teten und geeichten oder falsch positio­nierten Blitzern resultieren. 

Wann ist ein Bescheid ungültig?

Ein Bescheid kann ungültig sein, wenn er Formfehler wie die fehler­hafte Anschrift des Betrof­fenen oder ein fehlendes Akten­zeichen aufweist. Zudem sind Fehler beim Aufbau und der Bedienung von Messan­lagen mögliche Gründe für die Einstellung eines Bußgeldverfahrens.