Alles rund um den E-Scooter
Gefürchtet und bestaunt sind sie seit einiger Zeit nicht mehr von den Straßen und aus den Medien wegzudenken – die E-Scooter. Seit der Zulassung im Juni 2019 wurden in Unmengen von Artikeln Vor- und Nachteile der Fahrzeuge besprochen. Grundsätzlich handelt es sich bei den E-Scootern um Tretroller mit elektrischem Antrieb. Bei der Nutzung im öffentlichen Raum darf die Geschwindigkeit bis zu 20 km/h hoch sein. Wichtig bei der Anschaffung ist, dass sie einer Versicherungspflicht unterliegen. Im Folgenden erfahren Sie alles Weitere, was sie zum Thema E-Scooter wissen müssen.
Bußgelder für Verstöße mit dem E-Scooter
Mit der Straßenzulassung der E-Tretroller sind neue Verkehrsregeln in Kraft getreten und auch gleich neue Bußgelder. Aus den Tabellen können sie entnehmen, welche Strafen für welche Verstöße zu bezahlen sind:
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Rotlichtverstoß | 60 € | 1 Punkt | - |
… mit Gefährdung | 100 € | 1 Punkt | - |
… mit Unfall | 120 € | 1 Punkt | - |
Qualifizierter Rotlichtverstoß | 100 € | 1 Punkt | - |
… mit Gefährdung | 160 € | 1 Punkt | - |
… mit Unfall | 180 € | 1 Punkt | - |
Fahren auf dem Gehweg | 15 € | - | - |
… mit Behinderung | 20 € | - | - |
… mit Gefährdung | 25 € | - | - |
… mit Unfall | 30 € | - | - |
Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € | - | - |
Fahren ohne Betriebserlaubnis (ABE) | 70 € | - | - |
Nebeneinander fahren | 15 € | - | - |
… mit Behinderung | 20 € | - | - |
… mit Gefährdung | 25 € | - | - |
… mit Unfall | 30 € | - | - |
Fahren zu zweit | 10 € | - | - |
Fehlende Identifikationsnummer | 10 € | - | - |
Freihändig fahren | 10 € | - | - |
E-Scooter und ihre Zulassung
Um einen E-Scooter mit Straßenzulassung zu fahren, ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis erforderlich (ABE). Die ABE wird vom Hersteller in der Regel mitgeliefert und weist nach, dass das Gerät den Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Deutschland gerecht wird. Für die Zulassung müssen die elektrischen Scooter zudem folgende Kriterien erfüllen:
- Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h
- Maximal eine Leistung von 500 Watt
- Vorhandensein einer Klingel beziehungsweise Glocke
- Bremsen, die den Vorschriften entsprechen
- Beleuchtung nach Vorschrift
E-Scooter richtig versichern
Für den Fall, dass man bei anderen Verkehrsteilnehmern einen Schaden anrichtet, ist der Abschluss einer Fahrzeughaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Die Kosten für diese betragen im Durchschnitt 30 Euro im Jahr. Um die Versicherung nachweisen zu können, muss darüber hinaus ein Versicherungskennzeichen an dem E-Scooter angebracht sein. Zusätzlich kann es sinnvoll sein eine Unfall- und Kaskoversicherung abzuschließen, um sich selbst zu schützen.
Führerschein- und Helmpflicht für E-Scooter?
Darf man eigentlich mit den Rollern ohne Führerschein fahren? Die Antwort ist ja. Es wird keinerlei Führerschein für das E-Scooter-Fahren benötigt. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Fahrer mindestens 14 Jahre alt ist. Auch eine Helmpflicht gibt es für E-Scooter nicht. Denn laut § 21a Abs. 2 der StVO gilt diese erst für Fahrzeuge ab 20 km/h. Dennoch ist ein Helm in Städten aus Sicherheitsgründen zu empfehlen.
Wie sieht es beim Thema Alkohol aus?
Generell gelten für Fahrer von E-Scootern die gleichen Regeln wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbot. Fahranfänger oder Fahrer, die unter 21 Jahre alt sind, dürfen gar keinen Alkohol trinken. Demnach liegt der Wert bei 0,0 Promille. Wer dennoch in der Probezeit mit Alkohol erwischt wird, begeht einen A-Verstoß und die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert. Zudem muss der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Regeln im Straßenverkehr
Bei der Teilnahme im Straßenverkehr müssen Fahrer von E-Scootern zusätzliche Regeln, neben den ohnehin gültigen der StVO, beachten. Die wichtigsten Grundsätze finden Sie hier:
- E-Scooter dürfen nicht auf dem Bürgersteig gefahren werden.
- Sollte kein Radweg verfügbar sein, muss der Verkehrsteilnehmer die Straße benutzen.
- Auch für E-Scooter gelten die üblichen Ampeln. Im Fall, dass Fahrradampeln vorhanden sind, müssen diese beachtet werden.
- E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren
- Es gilt das Rechtsfahrgebot.
- Das Abbiegen ist mit Handzeichen anzuzeigen.
- Das Abstellen der E-Scooter ist dort erlaubt, wo es keinen Straßenteilnehmer stört (Fußgänger eingeschlossen).
Wird auch Ihnen ein Verkehrsverstoß vorgeworfen? Geblitzt.de hilft!
Wenn auch Sie mit dem E-Scooter unterwegs waren und einen Bußgeldbescheid in Sachen Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt-, Halte-, Park- oder Handyvergehen erhalten haben, können Sie diesen bei Geblitzt.de einreichen. Verwarngelder werden jedoch nicht bearbeitet, der Aufwand für den Kunden in keinem Verhältnis zur Strafe steht. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle mit unserer Dienstleistung (Finanzierung der Prüfung der gegen Sie erhobenen Vorwürfe) anfallenden Kosten werden durch uns, im Rahmen einer Prozessfinanzierung, oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen gute Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partneranwälte weiter vertreten. Alle damit anfallenden Kosten werden durch die Prozessfinanzierung oder Ihre Versicherung übernommen.
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