Mit dem Fahrrad bei Rot fahren
Wenn Sie mit dem Fahrrad einen Rotlichtverstoß begehen, kann dies ein Bußgeld von bis zu 180 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen – vorausgesetzt, man kann Ihre Personalien ermitteln. Das gestaltet sich für die Mitarbeiter der Bußgeldstelle und Polizei im Falle eines Fahrradfahrers besonders schwierig, da ein Fahrzeug nicht mit einem Nummernschild versehen ist.
Gerät der Radfahrer aber in eine Verkehrskontrolle der Polizei, muss er mit den entsprechenden Sanktionen rechnen – schließlich gefährdet auch ein Radler den Auto- und Fußgängerverkehr, wenn er bei Rot über eine Ampel fährt. Welche Strafen genau verhängt werden können, zeigt ein Blick in den Bußgeldkatalog:
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
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Als Radfahrer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt. | 60 € | 1 Punkt | - |
… mit Gefährdung | 100 € | 1 Punkt | - |
… mit Sachbeschädigung | 120 € | 1 Punkt | - |
.. bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen | 100 € | 1 Punkt | - |
… mit Gefährdung | 160 € | 1 Punkt | - |
… mit Sachbeschädigung | 180 € | 1 Punkt | - |
Und was ist, wenn ich mit dem Fahrrad einen Tempoverstoß begehe?
Auch in Sachen Geschwindigkeit muss jeder Radfahrer maßhalten. Zwar gibt es keine fest vorgeschriebene Begrenzung, aber spätestens, sobald Fußgänger in Gefahr sind, sieht der Gesetzgeber Bußgelder und einen Punkt im Fahreignungsregister vor. Auch hier gilt: Selbst wenn das Blitzerfoto im Zweifel keinen Aufschluss über den Täter gibt, können Sie vor Ort jederzeit von einem Beamten belangt werden, wenn er Sie auf frischer Tat ertappt. Weitere Informationen und Tipps rund um das Thema Fahrrad & Bußgeld finden Sie hier.
Delikt | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | |||
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Unangepasst Fahrrad-Geschwindigkeit | ||||||
…einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährden | 30 € | 1 Punkt | - | |||
…einen Fußgänger im Fußgängerbereich mit nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr gefährden | 35 € | 1 Punkt | - |
Bußgeldvorwürfe für Radfahrer über Geblitzt.de einreichen
Ganz gleich, ob auf dem Fahrrad oder hinter dem Steuer eines Pkw: Geblitzt.de hilft Ihnen bei Geschwindigkeitsverstößen sowie Rotlicht-, Vorfahrt-, Abstands-, Überhol-, Halte-, Park- und Handyvergehen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.