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Kosten einer Überfahrung der Ampel bei Rotphase

Wenn Sie von einem Ampel­blitzer erfasst wurden, kann das je nach Schwere des Verstoßes ziemlich teuer werden - bis zu 360 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot kann den Fahrer der erstmalige Rotlicht­verstoß kosten. Welche Unter­schei­dungen der Gesetz­geber im Bußgeld­ka­talog hinsichtlich der einzelnen Verstöße macht und wann sich ein Einspruch gegen die Bußgeld­vor­würfe lohnt, erfahren Sie hier.

Kurz und Knapp

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Licht­zeichen von Ampeln und ihre Bedeutung

Wie habe ich mich bei grünem, gelbem und rotem Ampel­licht zu verhalten? Eine Antwort auf diese Frage gibt die Straßenverkehrs-Ordnung in § 37, der sich ausführlich der Bedeutung von Licht­zeichen auf deutschen Straßen widmet. Besonders hervor­zu­heben sind dabei folgende Aspekte, gefolgt von den bei Zuwider­handlung eintre­tenden Sanktionen des Bußgeldkataloges:

  • Licht­zeichen sind vor anderen Vorrangregeln- und Schildern zu beachten.
  • Als Fahrer dürfen Sie ein Licht­zeichen beim Halten nicht verdecken.
  • An Kreuzungen und Einmün­dungen gilt bei grünem Licht, dass der Verkehr freige­geben ist, man nach links auf längs verlegten Schienen aber nur abbiegen darf, wenn der Schie­nen­verkehr und grund­sätzlich der Gegen­verkehr dadurch nicht behindert wird. Bei einem Licht­zeichen in Form eines grünen Pfeils ist der Verkehr nur in die angezeigte Richtung freige­geben. Während Gelb anordnet, vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen zu warten, bedeutet Rot, dass Sie vor der Kreuzung halten müssen - außer es ist ein Grünpfeil Verkehrs­schild angebracht - dann dürfen Sie auch bei Rot nach rechts abbiegen.
  • Dauer­licht­zeichen über einem Fahrstreifen zeigen an, dass dieser beim Symbol der roten gekreuzten Schräg­balken nicht benutzt werden darf, dass bei einem grünen Pfeil der Verkehr freige­geben ist bezie­hungs­weise bei einem gelb blinkenden Pfeil der Fahrstreifen in Pfeil­richtung gewechselt werden muss.
  • Auf Fahrstreifen mit Dauer­licht­zeichen dürfen Sie nicht anhalten.
  • Wo Licht­zeichen den Verkehr regeln, darf grund­sätzlich neben­ein­ander gefahren werden.

Eine rote Ampel an einer Kreuzung mit einem Rotlichtblitzer, der beim Überfahren blitzen würde

Bußgeld­ka­talog Rotlichtverstoß

Delikt  Bußgeld Punkte  Fahrverbot 
Rotlicht­verstoß (ohne Rechts­ab­biegen mit Grünpfeil)  90 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  200 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  240 €  2 Punkte  1 Monat 
… bei schon länger als einer Sekunde andau­ernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens  200 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Gefährdung  320 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  360 €  2 Punkte  1 Monat 

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Bußgeld­ka­talog Grünpfeil

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Beim Rechts­ab­biegen mit Grünpfeil 
… vor dem Rechts­ab­biegen nicht angehalten  70 €  1 Punkt 
… den Fahrzeug­verkehr der freige­ge­benen Verkehrs­rich­tungen, ausge­nommen den Fahrrad­verkehr auf Radweg­furten, gefährdet  100 €  1 Punkt 
Beim Rechts­ab­biegen mit Grünpfeil den Fußgän­ger­verkehr oder den Fahrrad­verkehr auf Radweg­furten der freige­ge­benen Verkehrsrichtungen 
… behindert  100 €  1 Punkt 
… gefährdet  150 €  1 Punkt 

Rote Ampel überfahren? Das könnte Sie entlasten:

Die Ampel war doch eben noch grün? Hier hätte ich niemals mehr recht­zeitig bremsen können, ohne dass mir einer hinten drauf­fährt! Solche und ähnliche Gedanken hat sich wohl jeder schon mal gemacht, der sich über einen Bußgeld­be­scheid nach einem Rotlicht­verstoß ärgert. Folgende Punkte machen einen Einspruch gegen die Vorwürfe in einem Bußgeld­ver­fahren lohnenswert:

  • Grund­legend können Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid auch formelle Fehler aufweisen. Daher sollten diese stets von einem erfah­renen Anwalt in Augen­schein genommen werden.
  • Ebenso ist es möglich, dass der Ampel­blitzer ungenaue Daten liefert. Der Nachweis einer regel­mä­ßigen Wartung von Messge­räten muss von den Behörden erbracht werden, um die einwand­freie Funkti­ons­tüch­tigkeit der Blitzer zu garantieren.
  • Wenn Sie bei gelbem Ampel­licht geblitzt wurden, muss eindeutig geklärt werden, ob bremsen ohne Unfall­gefahr möglich gewesen wäre.
  • Zudem muss sicher­ge­stellt sein, dass die Dauer der Gelb- und Rotphase nicht kürzer war, als gesetzlich festgelegt.
  • In bestimmten Fällen kann auch der Rechts­be­griff des Augen­blick­ver­sagens angewendet werden. Ein klassi­sches Beispiel dafür ist der sogenannte Mitzieh­effekt. Dieser tritt ein, wenn ein Auto über Rot fährt, weil der Fahrer den Verkehrs­teil­nehmern folgt, deren Ampel noch auf Grün gestellt ist.

Bei Rot geblitzt – wir helfen kompetent & direkt!

Wenn auch Ihnen vorge­worfen wird, einen Rotlicht­verstoß begangen zu haben, können Sie Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid jetzt online bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.