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Mit dem Fahrrad bei Rot fahren

Wenn Sie mit dem Fahrrad einen Rotlicht­verstoß begehen, kann dies ein Bußgeld von bis zu 180 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich ziehen – voraus­ge­setzt, man kann Ihre Perso­nalien ermitteln. Das gestaltet sich für die Mitar­beiter der Bußgeld­stelle und Polizei im Falle eines Fahrrad­fahrers besonders schwierig, da ein Fahrzeug nicht mit einem Nummern­schild versehen ist.

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Gerät der Radfahrer aber in eine Verkehrs­kon­trolle der Polizei, muss er mit den entspre­chenden Sanktionen rechnen – schließlich gefährdet auch ein Radler den Auto- und Fußgän­ger­verkehr, wenn er bei Rot über eine Ampel fährt. Welche Strafen genau verhängt werden können, zeigt ein Blick in den Bußgeld­ka­talog:

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot
Als Radfahrer in anderen als den Fällen des Rechts­ab­biegens mit Grünpfeil rotes Wechsel­licht­zeichen oder rotes Dauer­licht­zeichen nicht befolgt.  60 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  100 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  120 €  1 Punkt 
.. bei schon länger als 1 Sekunde andau­ernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen  100 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  160 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  180 €  1 Punkt 

Und was ist, wenn ich mit dem Fahrrad einen Tempo­verstoß begehe?

Auch in Sachen Geschwin­digkeit muss jeder Radfahrer maßhalten. Zwar gibt es keine fest vorge­schriebene Begrenzung, aber spätestens, sobald Fußgänger in Gefahr sind, sieht der Gesetz­geber Bußgelder und einen Punkt im Fahreig­nungs­re­gister vor. Auch hier gilt: Selbst wenn das Blitzerfoto im Zweifel keinen Aufschluss über den Täter gibt, können Sie vor Ort jederzeit von einem Beamten belangt werden, wenn er Sie auf frischer Tat ertappt. Weitere Infor­ma­tionen und Tipps rund um das Thema Fahrrad & Bußgeld finden Sie hier.

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Unange­passt Fahrrad-Geschwindigkeit 
…einen Fußgänger im Fußgän­ger­be­reich mit zugelas­senem Fahrzeug­verkehr gefährden  30 €  1 Punkt 
…einen Fußgänger im Fußgän­ger­be­reich mit nicht zugelas­senem Fahrzeug­verkehr gefährden  35 €  1 Punkt 

Bußgeld­vor­würfe für Radfahrer über Geblitzt.de einreichen

Ganz gleich, ob auf dem Fahrrad oder hinter dem Steuer eines Pkw: Geblitzt.de hilft Ihnen bei Geschwin­dig­keits­ver­stößen sowie Rotlicht-, Vorfahrt-, Abstands-, Überhol-, Halte-, Park- und Handy­ver­gehen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.