Punkte verkaufen oder übernehmen - ist Punktehandel legal?
Zwecks Vermeidung des Führerscheinentzugs mal eben den drohenden Punkt in Flensburg an jemand anderen vermachen? Das klingt verlockend, ist aber strafbar! Wer seine Punkte verkauft oder auf einen Bekannten überträgt, agiert illegal. Ob beim Handel mit Punkten Sanktionen drohen und welche Alternativen es zum Abbau von Punkten gibt, erfahren Sie hier.
Wie der Punktehandel funktioniert
Besonders vielversprechend ist der sogenannte Punktehandel für Personen, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind. Führt doch der achte Punkt in Flensburg direkt zum Entzug der Fahrerlaubnis, was für einen Lkw- Bus- oder Taxifahrer das Aus im Job bedeuten könnte. Aus dieser Notlage haben nun einige Agenturen im Internet ein Geschäftsmodell entwickelt.
So läuft der Handel mit Punkten ab
Die Vorgehensweise gestaltet sich so: Der betroffene Fahrer schickt den Anhörungs- oder Zeugenfragebogen an den Punktehändler. Dieser macht dem Kunden abhängig von der Anzahl der verhängten Punkte ein Preisangebot, das sich in der Regel auf mehrere Hundert Euro beläuft. Auch vierstellige Summen sollen schon gezahlt worden sein.
Stimmt der Fahrer der Offerte zu und überweist den Geldbetrag, wendet sich der Punktehändler an eine Person aus dem Kreis derjenigen, die sich dem Unternehmen als Strohmann angeboten haben und die gleichen Geschlechts ist sowie eine optische Ähnlichkeit und ein vergleichbares Alter vorweisen kann. Bei einem flüchtigen Blick des Behördenmitarbeiters auf das Blitzerfoto ist eine ungefähre Übereinstimmung meistens ausreichend.
Der vermeintliche Verkehrssünder füllt in der Folge die Unterlagen von der Bußgeldstelle stellvertretend für den eigentlichen Verursacher des Verkehrsdelikts aus und nimmt das Bußgeld und die Punkte auf seine Kappe. Im Umkehrschluss wird das Bußgeldverfahren gegen den tatsächlichen Fahrer eingestellt. Eine andere, nicht weniger fragwürdige Option, Punkte zu vermeiden, ist die Vorgehensweise jemand aus dem Kreise von Familie, Freunden und Bekannten für sein Vorhaben einzuspannen.
Punktehändler agieren in juristischer Grauzone
Landläufig wird häufig angenommen, dass man sich beim Punktehandel strafbar macht. Doch übernimmt ein Dritter gegen Geld den Bußgeldbescheid durch Selbstanzeige, erfüllt er weder die Voraussetzungen einer falschen Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft nach § 164 des Strafgesetzbuches noch die des Vortäuschens einer Straftat.
Das liegt daran, dass es sich bei den zugrundeliegenden Verkehrsverstößen in der Regel nicht um Straftaten, sondern um Ordnungswidrigkeiten handelt. Eine entsprechende Ahndung gestaltet sich daher schwierig, weshalb Sanktionen wie Geldbußen oder Freiheitsstrafen eher unwahrscheinlich sind.
Staatliche Stellen fordern: Ein neues Gesetz muss her
Insbesondere die Verfolgungsbehörden machen sich daher für eine Gesetzesänderung stark. So betont die Gewerkschaft der Polizei, dass man den Punktehandel unbedingt unterbinden müsse, da potenzielle Verkehrsrowdys wie Raser oder Drängler nicht mehr durch Punkte im Fahreignungsregister abgeschreckt würden, wenn sie die Einträge in Flensburg auf unlautere Weise umgehen können.
Auch der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar plädiert im Januar 2024 dafür, den Punktehandel zu bekämpfen, indem man Schlupflöcher durch Änderungen im Strafrecht oder im Ordnungswidrigkeitenrecht schließt. Zudem sollte die Bundesregierung auf eine Intensivierung der behördlichen Ermittlungen sowie auf eine personelle Aufstockung in den Bußgeldbehörden setzen.
Punkte abbauen & Verjährung
Sie wurden mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und Ihnen drohen neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg? Was also tun, wenn man auf legale Weise einen Punkt abbauen will? Der gesetzeskonforme Weg kann über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar eingeschlagen werden. In der Regel erhält der Fahrer die Einladung zu einer solchen Maßnahme vom Straßenverkehrsamt, wenn der vierte Punkt in Flensburg zu Buche geschlagen hat. Diese Art der Punktereduzierung ist jedoch nur einmal in fünf Jahren möglich.
Daneben spielt der Faktor Zeit eine große Rolle für Ihre Einträge im Fahreignungsregister. Je nach Schwere des Verkehrsvergehens bzw. der Straftat beträgt die Tilgungsfrist zwischen mindestens zwei Jahren und sechs Monaten und maximal zehn Jahren. Ein langer Zeitraum, wenn man bedenkt, dass bereits ab acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Mit Geblitzt.de Bußgeldvorwürfe anfechten
Bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlicht-, Überhol-, Abstands-, Halte-, Park- und Vorfahrtvergehen sowie Handy am Steuer können Sie jetzt Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Haufe: Punkte verkaufen