Punkte in Flensburg verfallen oder verjähren. Wann?
Ein volles Punktekonto im Fahreignungsregister in Flensburg ist der Albtraum eines jeden Verkehrsteilnehmers – schließlich droht ab einer Gesamtanzahl von acht Punkten der Entzug des Führerscheins. Wie gut, dass es die Verjährungsfrist gibt. Wer allerdings glaubt, er könne die Löschung seiner Punkte anhand des Datums der Verkehrsordnungswidrigkeit errechnen, liegt leider falsch.
kurz und knapp
Eintritt der Rechtskraft als Startschuss für die Verjährung
Vielmehr beginnt die Tilgungsfrist für die Verjährung von Punkten mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Diese tritt ein, wenn gegen den Bußgeldbescheid nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang Einspruch eingelegt wird, der fristgemäß eingelegte Einspruch später zurückgenommen wird oder nach erfolgtem Einspruch das Gericht in einer Verhandlung ein Urteil fällt, bei dem der Betroffene darauf verzichtet, Rechtsmittel einzulegen.
Da nun geklärt ist, wann die Verjährung beginnt, stellt sich die Frage, wie lange ein Punkt auf dem Konto in Flensburg verbleibt und wann Punkte in Flensburg verfallen.
Nach wie vielen Jahren werden Punkte gelöscht? Punkte in Flensburg verfallen wann?
Wie lange Punkte im Fahreignungsregister Bestand haben, hängt von der Schwere des zugrunde liegenden Vergehens ab. Wird der Verkehrsverstoß mit einem Punkt geahndet, beträgt die Tilgungsfrist zwei Jahre und sechs Monate.
Bei zwei Punkten sind es schon fünf Jahre und bei Straftaten, die mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit einer isolierten Sperrfrist sanktioniert werden, dauert es ganze zehn Jahre, bevor die Punkte von Ihrem Konto gestrichen werden bzw. die Punkte in Flensburg verfallen.
Erst wenn ein Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, beginnt auch die Verjährungsfrist.
Nicht ganz unbedeutend ist auch die sogenannte einjährige Überliegefrist. Dadurch können verkehrssicherungsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten, die sich noch im Bestandszeitraum bereits bestehender Punkte zugetragen haben, auch dann noch zur Ermittlung des Gesamtpunktestands herangezogen werden, wenn die Speicherung im FAER erst nach Ablauf der regulären Tilgungsfrist der schon vorhandenen Punkte erfolgt.
Punkte abbauen – gewusst wie!
Der Gesetzgeber bietet auch die Möglichkeit, einen Punkt aktiv abzubauen. Und zwar in Form der Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Dies ist jedoch nur möglich, wenn bei Ihnen insgesamt maximal fünf Einträge zu Buche schlagen. Zudem ist der freiwillige Punkteabbau nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren möglich.
Das Fahreignungsseminar besteht aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Modul. Hierbei soll das Fahrverhalten des Teilnehmers kritisch hinterfragt werden, um den Verkehrssünder so zu schulen, dass er künftig keine Verstöße mehr gegen die Straßenverkehrsordnung begeht.
Fahrverbot als Job-Gefährdung
Gerade für Berufsfahrer aber ist der Abbau von Punkten eine oftmals unabdingbare Maßnahme, rechtzeitig etwas gegen folgenschwere Sanktionen wie ein Fahrverbot zu unternehmen. Das Warten auf die Verjährung von Punkten reicht hier zumeist nicht aus. Im schlimmsten Fall kann nämlich der durch Einträge in Flensburg erfolgte Entzug der Fahrerlaubnis zur Kündigung führen.
Ob ein Arbeitgeber den Betroffenen tatsächlich entlassen wird, hängt von mehreren Faktoren ab. So spielt die Dauer des Fahrverbots genauso eine Rolle wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Berufskraftfahrers. Wer schon lange für ein Unternehmen tätig ist, darf darauf hoffen, dass der Chef die Kündigung vermeiden möchte, um seinen verdienten Mitarbeiter zu halten. Darüber hinaus fließt das Fahrverhalten in der Vergangenheit in die Entscheidung des Arbeitgebers mit ein. Ein bislang kaum negativ in Erscheinung getretener Fahrer wird voraussichtlich nicht so schnell von einer Kündigung betroffen sein wie ein Gewohnheitstäter.
Kann man sein Punktekonto in Flensburg abfragen?
Wer sich nicht sicher ist, wie viele Punkt im Fahreignungsregister aktuell zu Buche schlagen, hat das Recht, auf eine kostenlose Auskunft. Der Antrag kann vor Ort in Flensburg, per Post oder online gestellt werden. Ein Anruf hingegen genügt nicht. Für den Postweg muss Identitätsnachweis entweder durch eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift oder durch eine Kopien des Personalausweises erfolgen. Voraussetzung für den digitalen Antrag auf Punkteauskunft ein Ausweis mit Online-Funktion.
Direkte Hilfe dank Geblitzt.de
Eine gute Möglichkeit, um Punkte in Flensburg zu vermeiden, ist Geblitzt.de. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quelle KBA: Punkte in Flensburg verfallen