Punkte verkaufen - ist Punktehandel legal?
Zwecks Vermeidung des Führerscheinentzugs mal eben den drohenden Punkt in Flensburg an jemand anderen vermachen? Das klingt verlockend, ist aber strafbar! Wer seine Punkte verkauft oder von einem Bekannten Punkte übernehmen lässt, agiert illegal. Welche Sanktionen Ihnen beim Handel mit Punkten drohen und welche Alternativen es zum Abbau von Punkten gibt, soll im Folgenden erläutert werden.
Kurz und knapp
Punktehandel und seine Folgen
Übernimmt ein Dritter gegen Geld den Bußgeldbescheid durch Selbstanzeige, machen Sie sich der falschen Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft nach § 164 des Strafgesetzbuches und die Person, die Ihnen hilft, einer Beihilfe zur falschen Verdächtigung strafbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre Punkte bei einem fremden Anbieter im Internet verkauft haben oder Personen aus dem Kreise von Familie, Freunden und Bekannten Ihre Punkte übernehmen. Fliegen Sie dabei auf, kann das eine hohe Geldstrafe und sogar mehrjährige Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Abgesehen davon, dass beim illegalen Punktehandel horrende Summen verlangt werden, machen Sie sich also strafbar.
Wenn Sie Ihre Punkte verkaufen bzw. diese auf eine andere Person übertragen, machen Sie sich strafbar nach § 164 des Strafgesetzbuches.
Punkte abbauen & Verjährung
Sie wurden mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und Ihn drohen neben einem Bußgeld auf Punkte in Flensburg. Was tun, wenn man auf legale Weise einen Punkt abbauen will? Der gesetzeskonforme Weg kann über die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar eingeschlagen werden. In der Regel erhält der Fahrer die Einladung zu einer solchen Maßnahme vom Straßenverkehrsamt, wenn der vierte Punkt in Flensburg zu Buche geschlagen hat. Diese Art der Punktereduzierung ist jedoch nur einmal in fünf Jahren möglich. Daneben spielt der Faktor Zeit eine große Rolle für Ihre Einträge im Fahreignungsregister. Je nach Schwere des Verkehrsvergehens bzw. der Straftat beträgt die Tilgungsfrist zwischen mindestens zwei Jahren und sechs Monaten und maximal zehn Jahren. Ein langer Zeitraum, wenn man bedenkt, dass bereits ab acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Mit Geblitzt.de Bußgeldvorwürfe anfechten
Bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlicht-, Überhol-, Abstands-, Halte-, Park- und Vorfahrtvergehen sowie Handy am Steuer können Sie jetzt Ihren Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.