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Punkte verkaufen -  ist Punkte­handel legal?

Zwecks Vermeidung des Führer­schein­entzugs mal eben den drohenden Punkt in Flensburg an jemand anderen vermachen? Das klingt verlo­ckend, ist aber strafbar! Wer seine Punkte verkauft oder von einem Bekannten Punkte übernehmen lässt, agiert illegal. Welche Sanktionen Ihnen beim Handel mit Punkten drohen und welche Alter­na­tiven es zum Abbau von Punkten gibt, soll im Folgenden erläutert werden.

Kurz und knapp

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Punkte­handel und seine Folgen

Übernimmt ein Dritter gegen Geld den Bußgeld­be­scheid durch Selbst­an­zeige, machen Sie sich der falschen Verdäch­tigung in mittel­barer Täter­schaft nach § 164 des Straf­ge­setz­buches und die Person, die Ihnen hilft, einer Beihilfe zur falschen Verdäch­tigung strafbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre Punkte bei einem fremden Anbieter im Internet verkauft haben oder Personen aus dem Kreise von Familie, Freunden und Bekannten Ihre Punkte übernehmen. Fliegen Sie dabei auf, kann das eine hohe Geldstrafe und sogar mehrjährige Freiheits­strafe nach sich ziehen. Abgesehen davon, dass beim illegalen Punkte­handel horrende Summen verlangt werden, machen Sie sich also strafbar.

Wenn Sie Ihre Punkte verkaufen bzw. diese auf eine andere Person übertragen, machen Sie sich strafbar nach § 164 des Strafgesetzbuches.

Punkte abbauen & Verjährung

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Sie wurden mit überhöhter Geschwin­digkeit geblitzt und Ihn drohen neben einem Bußgeld auf Punkte in Flensburg. Was tun, wenn man auf legale Weise einen Punkt abbauen will? Der geset­zes­kon­forme Weg kann über die Teilnahme an einem Fahreig­nungs­se­minar einge­schlagen werden. In der Regel erhält der Fahrer die Einladung zu einer solchen Maßnahme vom Straßen­ver­kehrsamt, wenn der vierte Punkt in Flensburg zu Buche geschlagen hat. Diese Art der Punkte­re­du­zierung ist jedoch nur einmal in fünf Jahren möglich. Daneben spielt der Faktor Zeit eine große Rolle für Ihre Einträge im Fahreig­nungs­re­gister. Je nach Schwere des Verkehrs­ver­gehens bzw. der Straftat beträgt die Tilgungs­frist zwischen mindestens zwei Jahren und sechs Monaten und maximal zehn Jahren. Ein langer Zeitraum, wenn man bedenkt, dass bereits ab acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.

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Bei Geschwin­dig­keits­ver­stößen, Rotlicht-, Überhol-, Abstands-, Halte-, Park- und Vorfahrt­ver­gehen sowie Handy am Steuer können Sie jetzt Ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.