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Punkte in Flensburg verfallen oder verjähren. Wann?

Ein volles Punkte­konto im Fahreig­nungs­re­gister in Flensburg ist der Albtraum eines jeden Verkehrs­teil­nehmers – schließlich droht ab einer Gesamt­anzahl von acht Punkten der Entzug des Führer­scheins. Wie gut, dass es die Verjäh­rungs­frist gibt. Wer aller­dings glaubt, er könne die Löschung seiner Punkte anhand des Datums der Verkehrs­ord­nungs­wid­rigkeit errechnen, liegt leider falsch.

kurz und knapp

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Eintritt der Rechts­kraft als Start­schuss für die Verjährung

Vielmehr beginnt die Tilgungs­frist für die Verjährung von Punkten mit der Rechts­kraft des Bußgeld­be­scheides. Diese tritt ein, wenn gegen den Bußgeld­be­scheid nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang Einspruch eingelegt wird, der frist­gemäß einge­legte Einspruch später zurück­ge­nommen wird oder nach erfolgtem Einspruch das Gericht in einer Verhandlung ein Urteil fällt, bei dem der Betroffene darauf verzichtet, Rechts­mittel einzulegen.

Da nun geklärt ist, wann die Verjährung beginnt, stellt sich die Frage, wie lange ein Punkt auf dem Konto in Flensburg verbleibt und wann Punkte in Flensburg verfallen.

Nach wie vielen Jahren werden Punkte gelöscht? Punkte in Flensburg verfallen wann?

Wie lange Punkte im Fahreig­nungs­re­gister Bestand haben, hängt von der Schwere des zugrunde liegenden Vergehens ab. Wird der Verkehrs­verstoß mit einem Punkt geahndet, beträgt die Tilgungs­frist zwei Jahre und sechs Monate.

Bei zwei Punkten sind es schon fünf Jahre und bei Straf­taten, die mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit einer isolierten Sperr­frist sanktio­niert werden, dauert es ganze zehn Jahre, bevor die Punkte von Ihrem Konto gestrichen werden bzw. die Punkte in Flensburg verfallen.

Erst wenn ein Bußgeld­be­scheid rechts­kräftig wird, beginnt auch die Verjährungsfrist.

Nicht ganz unbedeutend ist auch die sogenannte einjährige Überlie­ge­frist. Dadurch können verkehrs­si­che­rungs­be­ein­träch­ti­gende Ordnungs­wid­rig­keiten, die sich noch im Bestands­zeitraum bereits bestehender Punkte zugetragen haben, auch dann noch zur Ermittlung des Gesamt­punk­te­stands heran­ge­zogen werden, wenn die Speicherung im FAER erst nach Ablauf der regulären Tilgungs­frist der schon vorhan­denen Punkte erfolgt.

Punkte abbauen – gewusst wie!

Der Gesetz­geber bietet auch die Möglichkeit, einen Punkt aktiv abzubauen. Und zwar in Form der Teilnahme an einem Fahreig­nungs­se­minar. Dies ist jedoch nur möglich, wenn bei Ihnen insgesamt maximal fünf Einträge zu Buche schlagen. Zudem ist der freiwillige Punkte­abbau nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren möglich.

Das Fahreig­nungs­se­minar besteht aus einem verkehrspäd­ago­gi­schen und einem verkehrs­psy­cho­lo­gi­schen Modul. Hierbei soll das Fahrver­halten des Teilnehmers kritisch hinter­fragt werden, um den Verkehrs­sünder so zu schulen, dass er künftig keine Verstöße mehr gegen die Straßen­ver­kehrs­ordnung begeht.

Sanduhr. Symbol - Punkte in Flensburg verfallen

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Fahrverbot als Job-Gefährdung

Gerade für Berufs­fahrer aber ist der Abbau von Punkten eine oftmals unabdingbare Maßnahme, recht­zeitig etwas gegen folgen­schwere Sanktionen wie ein Fahrverbot zu unter­nehmen. Das Warten auf die Verjährung von Punkten reicht hier zumeist nicht aus. Im schlimmsten Fall kann nämlich der durch Einträge in Flensburg erfolgte Entzug der Fahrerlaubnis zur Kündigung führen.

Ob ein Arbeit­geber den Betrof­fenen tatsächlich entlassen wird, hängt von mehreren Faktoren ab. So spielt die Dauer des Fahrverbots genauso eine Rolle wie die Dauer der Betriebs­zu­ge­hö­rigkeit des Berufs­kraft­fahrers. Wer schon lange für ein Unter­nehmen tätig ist, darf darauf hoffen, dass der Chef die Kündigung vermeiden möchte, um seinen verdienten Mitar­beiter zu halten. Darüber hinaus fließt das Fahrver­halten in der Vergan­genheit in die Entscheidung des Arbeit­gebers mit ein. Ein bislang kaum negativ in Erscheinung getre­tener Fahrer wird voraus­sichtlich nicht so schnell von einer Kündigung betroffen sein wie ein Gewohnheitstäter.

Kann man sein Punkte­konto in Flensburg abfragen?

Wer sich nicht sicher ist, wie viele Punkt im Fahreig­nungs­re­gister aktuell zu Buche schlagen, hat das Recht, auf eine kostenlose Auskunft. Der Antrag kann vor Ort in Flensburg, per Post oder online gestellt werden. Ein Anruf hingegen genügt nicht. Für den Postweg muss Identi­täts­nachweis entweder durch eine amtliche Beglau­bigung der Unter­schrift oder durch eine Kopien des Perso­nal­aus­weises erfolgen. Voraus­setzung für den digitalen Antrag auf Punkte­aus­kunft  ein Ausweis mit Online-Funktion.

Direkte Hilfe dank Geblitzt.de

Eine gute Möglichkeit, um Punkte in Flensburg zu vermeiden, ist Geblitzt.de. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle KBA: Punkte in Flensburg verfallen