Wann werden Punkte in Flensburg gelöscht?
Neben Bußgeldern und Fahrverboten gehören auch Einträge auf dem Punktekonto in Flensburg zu den Sanktionen des Bußgeldkataloges für Verstöße im Straßenverkehr. Wer zum Beispiel wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurde oder bei Rot über die Ampel gefahren ist, muss je nach Schwere des Vergehens auch mit einem oder mehreren Einträgen im Fahreignungsregister rechnen. Doch Punkte haben nicht ewig Bestand. Was es mit der Tilgungsfrist auf sich hat und wie Sie selbst für den Abbau von Punkten sorgen können, soll im Folgenden näher erläutert werden.
Kurz und knapp
Die Sache mit der Verjährung …
Festzuhalten ist – je schwerwiegender der Verstoß, desto länger die Tilgungsfrist. Die Frage wann Punkte in Flensburg gelöscht werden ist also abhängig von der Schwere eines Verstoßes. So verjähren Punkte nach zwei Jahren und sechs Monaten, bei einer verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit, die mit einem Punkt sanktioniert wurde, und nach fünf Jahren bei einer besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit, bei der zwei Punkte zu Buche geschlagen haben.
Wer eine Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer isolierten Sperrfrist als Folge begangen hat, kann erst nach zehn Jahren mit einer Löschung der Punkte rechnen. Und wann setzt die Verjährung von Punkten ein? Hierbei ist nicht der Zeitpunkt des begangenen Verkehrsverstoßes von Bedeutung, sondern das Datum, an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.
Die Löschung eines Punktes kann je nach Verkehrsvergehen nach zwei Jahren und sechs Monaten oder erst nach fünf bzw. zehn Jahren erfolgen.
Überliegefrist & Punkteabbau
Aber Achtung: Hinsichtlich der Verjährung sei noch die einjährige Überliegefrist erwähnt. Durch diese können Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die noch im Bestandszeitraum bereits bestehender Punkte begangen worden sind, auch dann noch zur Ermittlung des Gesamtpunktestands herangezogen werden, wenn die Speicherung im Fahreignungsregister erst nach Ablauf der regulären Tilgungsfrist der schon vorhandenen Punkte erfolgt ist.
Es gibt aber auch Abhilfe: Einmal in fünf Jahren kann man einen Punkt auf dem Konto in Flensburg abbauen. Dafür muss der betroffene Fahrer an einem Fahreignungsseminar mit verkehrspsychologischen und verkehrspädagogischen Inhalten teilnehmen. Dafür darf der Gesamtpunktestand aber nicht mehr als fünf Einträge aufweisen. Die Kosten für die Schulung können stark variieren und je nach Anbieter zwischen 250 und 500 Euro betragen.
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Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Financescout24: Punkte in Flensburg gelöscht?