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Wann werden Punkte in Flensburg gelöscht?

Neben Bußgeldern und Fahrver­boten gehören auch Einträge auf dem Punkte­konto in Flensburg zu den Sanktionen des Bußgeld­ka­ta­loges für Verstöße im Straßen­verkehr. Wer zum Beispiel wegen einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung geblitzt wurde oder bei Rot über die Ampel gefahren ist, muss je nach Schwere des Vergehens auch mit einem oder mehreren Einträgen im Fahreig­nungs­re­gister rechnen. Doch Punkte haben nicht ewig Bestand. Was es mit der Tilgungs­frist auf sich hat und wie Sie selbst für den Abbau von Punkten sorgen können, soll im Folgenden näher erläutert werden.

Kurz und knapp

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Die Sache mit der Verjährung …

Festzu­halten ist – je schwer­wie­gender der Verstoß, desto länger die Tilgungs­frist. Die Frage wann Punkte in Flensburg gelöscht werden ist also abhängig von der Schwere eines Verstoßes. So verjähren Punkte nach zwei Jahren und sechs Monaten, bei einer verkehrs­si­cher­heits­be­ein­träch­ti­gende Ordnungs­wid­rigkeit, die mit einem Punkt sanktio­niert wurde, und nach fünf Jahren bei einer besonders verkehrs­si­cher­heits­be­ein­träch­ti­gende Ordnungs­wid­rigkeit, bei der zwei Punkte zu Buche geschlagen haben.


Wer eine Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer isolierten Sperr­frist als Folge begangen hat, kann erst nach zehn Jahren mit einer Löschung der Punkte rechnen. Und wann setzt die Verjährung von Punkten ein? Hierbei ist nicht der Zeitpunkt des began­genen Verkehrs­ver­stoßes von Bedeutung, sondern das Datum, an dem der Bußgeld­be­scheid rechts­kräftig geworden ist.

Die Löschung eines Punktes kann je nach Verkehrs­ver­gehen nach zwei Jahren und sechs Monaten oder erst nach fünf bzw. zehn Jahren erfolgen.

Überlie­ge­frist & Punkteabbau

Aber Achtung: Hinsichtlich der Verjährung sei noch die einjährige Überlie­ge­frist erwähnt. Durch diese können Ordnungs­wid­rig­keiten im Straßen­verkehr, die noch im Bestands­zeitraum bereits bestehender Punkte begangen worden sind, auch dann noch zur Ermittlung des Gesamt­punk­te­stands heran­ge­zogen werden, wenn die Speicherung im Fahreig­nungs­re­gister erst nach Ablauf der regulären Tilgungs­frist der schon vorhan­denen Punkte erfolgt ist.

symbolbild - Punkte in Flensburg gelöscht

Es gibt aber auch Abhilfe: Einmal in fünf Jahren kann man einen Punkt auf dem Konto in Flensburg abbauen. Dafür muss der betroffene Fahrer an einem Fahreig­nungs­se­minar mit verkehrs­psy­cho­lo­gi­schen und verkehrspäd­ago­gi­schen Inhalten teilnehmen. Dafür darf der Gesamt­punk­te­stand aber nicht mehr als fünf Einträge aufweisen. Die Kosten für die Schulung können stark variieren und je nach Anbieter zwischen 250 und 500 Euro betragen.

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Financescout24: Punkte in Flensburg gelöscht?