Zweimal am selben Tag geblitzt
Es gibt Tage, an denen wäre man besser im Bett geblieben. Das gilt wohl auch für jeden Autofahrer, der innerhalb von 24 Stunden gleich zweifach geblitzt wurde. Muss dieser jetzt das doppelte Bußgeld bezahlen? Welche Unterscheidungen der Gesetzgeber in diesen Fällen macht und ob sich ein Einspruch gegen die Bußgeldvorwürfe lohnen kann, soll im Folgenden erläutert werden.
Kurz und Knapp
Die Sache mit der Tateinheit …
Wer am selben Tag auf einer kurzen Strecke hintereinander einen Blitzer auslöst oder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Handy am Ohr geblitzt wird, erhält in der Regel nur einen Bußgeldbescheid, da die beiden Verstöße in Tateinheit zueinander stehen. Dabei wird das Regelbußgeld für das schwerwiegendere Vergehen herangezogen und zusätzlich angemessen erhöht. Das gilt theoretisch auch bei drei oder mehr Tempoverstößen auf gleicher Strecke, solange keine Umstände hinzutreten, die den Geschwindigkeitsverstoß als völlig neue Tat erscheinen lassen (z.B., wenn der Fahrer zwischenzeitlich aufgrund einer Ampel anhalten musste). Je öfter das Vergehen gemessen wurde, umso höher die Gesamtgeldbuße. Dabei fällt die Bußgeldhöhe aber insgesamt stets niedriger aus, als die Summe der Sanktionen aus den einzelnen Verstößen.
Stehen mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten in Tateinheit zueinander, wird der Regelbußgeldsatz des schwerwiegendsten Verstoßes herangezogen und je nach Art und Anzahl der weiteren Vergehen erhöht.
Was zunächst nach einer fahrerfreundlichen Lösung klingt – schließlich kommt es den Betroffenen teurer zu stehen, wenn alle Verstöße einzeln sanktioniert würden – kann sich die Regelung aber auch negativ auswirken. Summiert sich nämlich das Bußgeld auf einen Betrag von 60 Euro und mehr, wird auch ein Punkt in Flensburg fällig, der im Zweifel nicht verhängt werden müsste, wenn die zwei oder mehr geringfügigen Überschreitungen des Tempolimits mit einzelnen Verwarnungsgeldern bestraft worden wären.
Der Unterschied zwischen „einer Fahrt“ & „zwei Fahrten“
Es gibt noch einen weiteren Aspekt in diesem Kontext, den die Rechtsprechung differenziert behandelt. Wird der Betroffene an einem Tag mehrfach geblitzt und hat dabei mehrere Fahrten hinter sich gebracht, wird anders verfahren als bei der Strafbemessung einer mehrfachen Verkehrsordnungswidrigkeit innerhalb einer Fahrt. Der Fahrer erhält nämlich einen Bußgeldbescheid pro Verstoß und kann in der Folge auch mehrfach mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg sanktioniert werden.
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