Von Leitlinien, Doppel-Markierungen und StVO-Phantomen
Eine durchgezogene Linie in der Fahrbahnmitte trennt den Fahrstreifen vom Gegenverkehr und darf nicht überfahren werden. Eine unterbrochene Linie hingegen erlaubt das Überholen. Diese beiden einfachen Regeln sind den meisten Autofahrern klar. Doch welche Bedeutung hat es eigentlich, wenn beide Markierungen in der Fahrbahnmitte zu sehen sind? Und welche anderen Linien-Kombinationen gibt es im Straßenverkehr?
Die Klassiker: Durchgezogen oder gestrichelt
Die durchgezogene Linie in der Mitte der Straße wird auch Fahrstreifenbegrenzung genannt. Sie dient vor allem auf Autobahnen und Landstraßen dazu, den Fahrstreifen einer Richtung von dem des Gegenverkehrs abzutrennen. Sie kann entweder einfach oder doppelt angebracht sein.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) werden diese Mittellinien dem Verkehrszeichen 295 zugeordnet. Ähnlich wie beim Überholverbot gilt für sie eine einfache Regel: Sie dürfen bis auf wenige Ausnahmen niemals be- oder überfahren werden.
Die gestrichelte Linie, auch Leitlinie genannt, ist dagegen grundsätzlich für den Verkehrsteilnehmer befahrbar. Voraussetzung ist jedoch immer, dass Dritte beim Überfahren nicht gefährdet werden.
Doppelt gemoppelt: Durchgezogen und gestrichelt
Manchmal ist die Bedeutung der Linien in Fahrbahnmitte aber auch weniger eindeutig. Insbesondere auf Landstraßen oder Autobahnen kommt es oft vor, dass die Linie auf der einen Seite unterbrochen und auf der anderen Seite durchgezogen ist.
Die durchgezogene Fahrbahnmarkierung signalisiert in diesem Fall ein Überholverbot. Dieses ist jedoch nur für den Fahrstreifen gültig, auf dessen Seite die Markierung angebracht ist. Auf der anderen Seite der Fahrbahn hingegen erlaubt die gestrichelte Linie das Überholen.
Man findet diese „ambivalente“ Fahrbahnmarkierung mit der Verkehrszeichennummer 296 in der Regel auf Streckenabschnitten, in deren Umgebung ungünstige Sichtverhältnisse herrschen oder wo ein beidseitiges Überholen etwa wegen einer Baustelle schlicht zu gefährlich wäre.
Die Hauptfunktion der Linien in Fahrbahnmitte besteht also darin, das Überholen in einem bestimmten Streckenabschnitt sicherer zu machen. Mit ihrer Hilfe kann signalisiert werden, dass die Gegenfahrbahn auch als Überholfahrstreifen benutzt werden darf. Durch die Doppelmarkierung ist gleichzeitig immer ersichtlich, auf welcher Seite sich die Gegenfahrspur befindet.
Überholen für beide Richtungen erlaubt: Doppelt gestrichelt
Bei der eher selten anzutreffenden, doppelt gestrichelten Mittellinie ist die sich dahinter verbergende Vorschrift einfacher zu erahnen. Der Logik der einseitig unterbrochenen Linie folgend, darf hier auf beiden Seiten der Fahrbahn überholt werden.
Voraussetzung ist aber auch hier, dass durch Beschleunigung und Spurwechsel keine Gefährdung Dritter in Kauf genommen wird und die Verkehrsbegebenheiten das Manöver zulassen.
Zusätzlich dient die doppelt gestrichelte Mittellinie auch dazu anzukündigen und zu warnen, dass für einen der beiden Fahrstreifen in Kürze ein Überholverbot gilt. Die gestrichelte Linie geht dann in eine durchgezogene über.
Hierbei handelt es sich aber mehr um eine inoffizielle Funktion, da die Doppel-Markierung laut ADAC bisher nicht in der Straßenverkehrsordnung oder dem Verkehrszeichenkatalog (VzKat) verankert wurde. Insofern unterscheidet sie sich de facto nicht von einer herkömmlichen Leitlinie.
Strafen bei Missachtung der durchgezogenen Mittellinie
Welche Strafen werden fällig, wenn man beim Überfahren einer durchgezogenen Mittellinie erwischt wird? In der Regel werden hier 10 Euro Verwarnungsgeld fällig. Das gilt für das reine Schneiden der Linie. Zieht man zusätzlich einen kompletten Überholvorgang durch, erhöht sich die Geldstrafe auf 30 Euro.
Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder löst man gar einen Unfall aus, wird aus dem Verwarn- ein Bußgeld, das bis zu 300 Euro betragen kann und mit Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg verbunden ist.
Ausnahmen: Wann die durchgezogene Linie überfahren werden darf
Nichtsdestotrotz kann es im Straßenverkehr zu Situationen kommen, in den das Schneiden einer durchgezogenen Linie gestattet ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Seitenstreifen auf der Autobahn zum Befahren freigegeben wird.
Auch das Umfahren von Hindernissen wie unzulässig abgestellten Fahrzeugen kann das Überfahren einer durchgezogenen Linie rechtfertigen, sofern der Gegenverkehr beim Umfahren nicht behindert wird.
Dies gilt im Übrigen auch für Busse: Sie dürfen trotz durchgezogener Markierung umfahren werden, wenn etwa der Busfahrer sich außerhalb des Fahrzeuges befindet oder ein längeres Halten des Beförderungsmittels zu erwarten ist.
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