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Von Leitlinien, Doppel-Markierungen und StVO-Phantomen

Eine durch­ge­zogene Linie in der Fahrbahn­mitte trennt den Fahrstreifen vom Gegen­verkehr und darf nicht überfahren werden. Eine unter­bro­chene Linie hingegen erlaubt das Überholen. Diese beiden einfachen Regeln sind den meisten Autofahrern klar. Doch welche Bedeutung hat es eigentlich, wenn beide Markie­rungen in der Fahrbahn­mitte zu sehen sind? Und welche anderen Linien-Kombinationen gibt es im Straßenverkehr?

Mittellinie auf den Straßen.
QinJin / shutterstock.com

Die Klassiker: Durch­ge­zogen oder gestrichelt

Die durch­ge­zogene Linie in der Mitte der Straße wird auch Fahrstrei­fen­be­grenzung genannt. Sie dient vor allem auf Autobahnen und Landstraßen dazu, den Fahrstreifen einer Richtung von dem des Gegen­ver­kehrs abzutrennen. Sie kann entweder einfach oder doppelt angebracht sein.

In der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) werden diese Mittel­linien dem Verkehrs­zeichen 295 zugeordnet. Ähnlich wie beim Überhol­verbot gilt für sie eine einfache Regel: Sie dürfen bis auf wenige Ausnahmen niemals be- oder überfahren werden.

Die gestri­chelte Linie, auch Leitlinie genannt, ist dagegen grund­sätzlich für den Verkehrs­teil­nehmer befahrbar. Voraus­setzung ist jedoch immer, dass Dritte beim Überfahren nicht gefährdet werden.

Doppelt gemoppelt: Durch­ge­zogen und gestrichelt

Manchmal ist die Bedeutung der Linien in Fahrbahn­mitte aber auch weniger eindeutig. Insbe­sondere auf Landstraßen oder Autobahnen kommt es oft vor, dass die Linie auf der einen Seite unter­brochen und auf der anderen Seite durch­ge­zogen ist.

Die durch­ge­zogene Fahrbahn­mar­kierung signa­li­siert in diesem Fall ein Überhol­verbot. Dieses ist jedoch nur für den Fahrstreifen gültig, auf dessen Seite die Markierung angebracht ist. Auf der anderen Seite der Fahrbahn hingegen erlaubt die gestri­chelte Linie das Überholen.

Man findet diese „ambiva­lente“ Fahrbahn­mar­kierung mit der Verkehrs­zei­chen­nummer 296 in der Regel auf Strecken­ab­schnitten, in deren Umgebung ungünstige Sicht­ver­hält­nisse herrschen oder wo ein beidsei­tiges Überholen etwa wegen einer Baustelle schlicht zu gefährlich wäre.

Die Haupt­funktion der Linien in Fahrbahn­mitte besteht also darin, das Überholen in einem bestimmten Strecken­ab­schnitt sicherer zu machen. Mit ihrer Hilfe kann signa­li­siert werden, dass die Gegen­fahrbahn auch als Überhol­fahr­streifen benutzt werden darf. Durch die Doppel­mar­kierung ist gleich­zeitig immer ersichtlich, auf welcher Seite sich die Gegen­fahrspur befindet.

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Überholen für beide Richtungen erlaubt: Doppelt gestrichelt

Bei der eher selten anzutref­fenden, doppelt gestri­chelten Mittel­linie ist die sich dahinter verber­gende Vorschrift einfacher zu erahnen. Der Logik der einseitig unter­bro­chenen Linie folgend, darf hier auf beiden Seiten der Fahrbahn überholt werden.

Voraus­setzung ist aber auch hier, dass durch Beschleu­nigung und Spurwechsel keine Gefährdung Dritter in Kauf genommen wird und die Verkehrs­be­ge­ben­heiten das Manöver zulassen.

Zusätzlich dient die doppelt gestri­chelte Mittel­linie auch dazu anzukün­digen und zu warnen, dass für einen der beiden Fahrstreifen in Kürze ein Überhol­verbot gilt. Die gestri­chelte Linie geht dann in eine durch­ge­zogene über.

Hierbei handelt es sich aber mehr um eine inoffi­zielle Funktion, da die Doppel-Markierung laut ADAC bisher nicht in der Straßen­ver­kehrs­ordnung oder dem Verkehrs­zei­chen­ka­talog (VzKat) verankert wurde. Insofern unter­scheidet sie sich de facto nicht von einer herkömm­lichen Leitlinie.

Strafen bei Missachtung der durch­ge­zo­genen Mittellinie

Welche Strafen werden fällig, wenn man beim Überfahren einer durch­ge­zo­genen Mittel­linie erwischt wird? In der Regel werden hier 10 Euro Verwar­nungsgeld fällig. Das gilt für das reine Schneiden der Linie. Zieht man zusätzlich einen kompletten Überhol­vorgang durch, erhöht sich die Geldstrafe auf 30 Euro.

Werden andere Verkehrs­teil­nehmer gefährdet oder löst man gar einen Unfall aus, wird aus dem Verwarn- ein Bußgeld, das bis zu 300 Euro betragen kann und mit Punkten im Fahreig­nungs­re­gister in Flensburg verbunden ist.

Ausnahmen: Wann die durch­ge­zogene Linie überfahren werden darf

Nichts­des­to­trotz kann es im Straßen­verkehr zu Situa­tionen kommen, in den das Schneiden einer durch­ge­zo­genen Linie gestattet ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Seiten­streifen auf der Autobahn zum Befahren freige­geben wird.

Auch das Umfahren von Hinder­nissen wie unzulässig abgestellten Fahrzeugen kann das Überfahren einer durch­ge­zo­genen Linie recht­fer­tigen, sofern der Gegen­verkehr beim Umfahren nicht behindert wird.

Dies gilt im Übrigen auch für Busse: Sie dürfen trotz durch­ge­zo­gener Markierung umfahren werden, wenn etwa der Busfahrer sich außerhalb des Fahrzeuges befindet oder ein längeres Halten des Beför­de­rungs­mittels zu erwarten ist.

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