Was ist eine Führerscheinbehörde?
Wenn es um die Erteilung der Fahrerlaubnis geht, ist man bei der Führerscheinstelle an der richtigen Adresse. Auch bekannt als Führerschein- oder Fahrerlaubnisbehörde, kann hier ein Führerschein zudem umgetauscht oder verlängert werden. Was dabei im Einzelnen zu beachten ist und welche Aufgaben die Führerscheinstelle darüber hinaus wahrnimmt, erfahren Sie hier.
Die Anmeldung für den Führerschein
Wer eine Fahrschule besuchen möchte, um seinen Führerschein zu machen, muss vorab einen Antrag in schriftlicher Form bei der jeweils zuständigen Führerscheinstelle vor Ort oder online einreichen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Hauptwohnsitz, an dem der oder die Betroffene gemeldet ist. Mit dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, ein biometrisches Passbild, der Nachweis über einen bestandenen Sehtest und die Bescheinigung über den absolvierten Erste-Hilfe-Kurs zu übermitteln. Auch die Angaben zur Fahrschule und Prüfstelle dürfen nicht fehlen.
Bevor es jedoch mit der Fahrschule losgehen kann, bedarf es gemäß § 2 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) der Erlaubnis der zuständigen Behörde, um ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen zu führen. Laut § 2 Absatz 7 StVG hat die Führerscheinstelle dabei „zu ermitteln, ob der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen, gegebenenfalls mit Anhänger, geeignet und befähigt ist und ob er bereits eine in- oder ausländische Fahrerlaubnis oder einen entsprechenden Führerschein besitzt.“
Damit soll weitestgehend ausgeschlossen werden, dass der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen beim Fahren eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen könnte. Wahrheitsgemäße Angaben des Betroffenen zu seiner Gesundheit sind dabei die Voraussetzung. Andernfalls kann der Führerschein bei späterem Bekanntwerden einer relevanten Erkrankung durch die Behörde sogar wieder entzogen werden.
Wann ein Gutachten vom Arzt notwendig ist
Die Erteilung der Fahrerlaubnis könnte unter anderem ausbleiben bei einem eingeschränkten Seh- und Hörvermögen, Diabetes, der Einnahme von bestimmten Medikamenten bzw. Medikamentenabhängigkeit sowie bei einem Herzinfarkt- oder Schlaganfall-Risiko. Auch Epilepsie, psychische Störungen sowie Drogen- und Alkoholsucht sind hierbei relevante Erkrankungen.
Trifft eines oder mehrere dieser Krankheitsbilder zu, kann die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten in Form einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) verlangen, welche die Fahreignung als Voraussetzung für das Führen von Kraftfahrzeugen bescheinigen soll.
Darüber hinaus kann die Führerscheinstelle je nach Grad der Einschränkung oder Behinderung auch eine Fahrprobe beim TÜV verlangen. Bei einem körperlichen Handicap wie einer Amputation ist manchmal auch ein technisches Gutachten erforderlich, das darüber Auskunft gibt, ob und wie das Fahrzeug umgebaut werden muss, um dem Fahrzeugführer gerecht zu werden.
Solche Umbaumaßnahmen sind mitunter sehr teuer, werden je nach Dringlichkeit aber vom Staat bezuschusst. Die eigentlichen Kosten für die Beantragung eines Führerscheins sind davon unberührt und betragen je nach Bundesland und Führerscheinklasse zwischen 30 und 70 Euro.
Entzug der Fahrerlaubnis & MPU
Sobald der Entzug der Fahrerlaubnis nach einem schwerwiegenden Verstoß im Straßenverkehr rechtskräftig ist, kann die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein der betroffenen Person einziehen. Auch ab dem achten Punkt in Flensburg ist der Führerschein erst einmal weg. Hierbei muss die Führerscheinstelle den Verkehrsteilnehmer gemäß § 4 Absatz 5 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) allerdings vorher schriftlich ermahnen und verwarnen.
Die Sperrzeit kann je nach Verstoß eine Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren beinhalten. Will man den Führerschein nach Ablauf der Frist zurückerlangen, muss bei der Führerscheinstelle der entsprechende Antrag für eine Neuerteilung gestellt werden. Voraussetzung für dessen Genehmigung kann auch hier die erfolgreiche Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung sein.
Pflichten & Rechte des Verkehrsteilnehmers bei Führerscheinverlust
Wenn der Führerschein nicht entzogen, sondern verloren oder gestohlen wurde, besteht zunächst die Pflicht, den Verlust des Führerscheins bei der Führerscheinbehörde umgehend anzuzeigen. Diese kümmert sich in der Folge darum, ein Ersatzdokument auszustellen. Solange sich dieses noch nicht im Besitz des Fahrzeugführers befindet, händigt die Behörde bei Bedarf eine vorläufige Fahrerlaubnis aus.
Sobald aber der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, verliert das vorläufige Dokument seine Gültigkeit. Das gilt auch für den verlorenen Führerschein. Wird er wiedergefunden, muss der alte Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.
Verlängerung und Erweiterung des Führerscheins
Neben der Beantragung und Neuerteilung eines Führerscheins bietet die Fahrerlaubnisbehörde auch die Möglichkeit, den Führerschein zu verlängern. Die Verlängerung der Fahrerlaubnis muss je nach Führerscheinklasse rund vier bis sechs Wochen vor Ablauf der auf dem Dokument ausgewiesenen Geltungsdauer beantragt werden.
Die Führerscheinstelle ist auch für die Erweiterung der Fahrerlaubnis zuständig. Möchte man zum Beispiel als Inhaber eines Pkw-Führerscheins zusätzlich einen Motorrad-Führerschein erwerben, ist eine Anmeldung bei der Führerscheinbehörde notwendig. Dabei muss man Unterlagen wie den Personalausweis, den aktuellen Führerschein, ein biometrisches Passbild sowie eine Anmeldebescheinigung der ausbildenden Fahrschule parat haben.
Wer seinen Familiennamen im Zuge einer Heirat oder Scheidung ändert, ist verpflichtet, die Namensänderung in Dokumenten wie dem Personalausweis eintragen zu lassen. Für das Führerscheindokument gilt das nicht. Wer jedoch ins Ausland fährt, ist gut beraten, die Fahrerlaubnisbehörde zwecks Aktualisierung des Nachnamens im Führerschein aufzusuchen. So ist man auch im Falle einer möglichen Kontrolle auf der sicheren Seite.
Auslandsführerschein anerkennen lassen
Darüber hinaus kann ein Verkehrsteilnehmer seinen im Ausland erworbener Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle umschreiben lassen, damit die Fahrerlaubnis auch in Deutschland gültig ist. Genauso fällt der Umtausch eines älteren Führerscheins in einen EU-Führerschein in die Zuständigkeit dieser Behörde.
Gewerbliche Angelegenheiten der Führerscheinstelle
Auch Berufskraftfahrer kommen um die Führerscheinstelle nicht herum. Neben der Erteilung der Fahrerlaubnis müssen zum Beispiel Taxifahrer einen Fahrgastbeförderungsschein erwerben sowie eine Ortskenntnisprüfung für ihr Stadtgebiet ablegen. Lkw-Fahrer von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen benötigen eine Fahrtenschreiberkarte. Angehende Fahrlehrer hingegen müssen vorab eine Fahrlehr-Erlaubnis bei der Führerscheinbehörde einholen.
Die Führerscheinstelle ist zuständig für die Erteilung und den Entzug der Fahrerlaubnis sowie für deren Umtausch, Erweiterung und Verlängerung. Zudem können die entsprechenden Dokumente für die gewerbliche Beförderung und für Fahrschullehrer beantragt werden.
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