Wie Sie sich im Stau verhalten müssen
Im Stau auf der Autobahn liegen die Nerven blank. Pendlern droht die Verspätung am Arbeitsplatz und für Reisende beginnt der Urlaub mit einer gehörigen Portion Stress. Dennoch gilt es, die Contenance zu wahren. Wer sich im Stau nicht an die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) hält, riskiert, andere zu gefährden und muss je nach Schwere des Verstoßes mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und sogar Fahrverbot rechnen.
Rettungsgasse als oberstes Gebot
Immer wieder kommt es zu Situationen, in denen Autofahrer im Stau nicht ausreichend Platz für die Rettungskräfte machen. Dabei sollte sich längst rumgesprochen haben, dass eine Rettungsgasse gebildet werden muss, sobald der Verkehr ins Stocken gerät. Um dieser Vorschrift nachzukommen, ist der Bereich zwischen dem am linken Straßenrand liegenden Fahrstreifen und der rechts daneben liegenden Fahrspur freizuhalten.
Wer zuwiderhandelt und dabei von der Polizei erwischt wird, muss ein Bußgeld in Höhe von 200 bis 320 Euro zahlen, erhält zwei Punkte im Fahreignungsregister sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Darüber hinaus ist auch das unberechtigte Befahren einer Rettungsgasse untersagt. Hier bewegt sich das Bußgeld in einem Rahmen von 240 bis 320 Euro, während die Anzahl der Punkte und Fahrverbots-Monate identisch ist.
Motorradfahrer ohne Ausnahmegenehmigung
Dass sich Motorradfahrer im Stau durch den Verkehr schlängeln dürfen, ist eine beliebe Mär unter Bikern. Dieser Vorgang ist höchstens zulässig, wenn das Motorrad dabei rechts überholt. In der Praxis ist jedoch bei einem Stau in der Regel nicht ausreichend Platz für Zweiräder vorhanden, um den vorgeschriebenen Seitenabstand beim Überholen einzuhalten.
Darf man den Standstreifen befahren?
Auch der Standstreifen ist als Ausweichmöglichkeit tabu. Dieser ist für Pannenfahrzeuge und nicht als Stau-Fluchtweg vorgesehen. Wer diese Regel ignoriert, wird mit mindestens 75 Euro und einem Punkt bestraft. Lediglich, wenn die Rettungsgasse aufgrund von Platzmangel nicht gebildet werden kann oder Verkehrszeichen am Straßenrand das Befahren des Seitenstreifens erlauben, gilt die Ausnahme der Regel.
Rückwärtsfahren und Wendenmanöver
Auch wenn es noch so verlockend sein mag, im Stau zu wenden oder rückwärts zu fahren, um sich in eine bessere Position zu bringen – Fahrmanöver dieser Art können bis zu 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot nach sich ziehen. Ist doch das Rückwärtsfahren und Wenden auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen grundsätzlich verboten.
Ist Aussteigen im Verkehrsstau erlaubt?
Im Extremfall dauert ein Stau mehrere Stunden lang. Das kann besonders unangenehm werden, wenn es im Sommer sehr heiß im Fahrzeug ist. Dennoch ist es gemäß § 18 Abs. 9 Satz 1 der StVO nicht erlaubt, aus dem Auto auszusteigen. Bevor aber jemand kollabiert oder sein dringendes Geschäft nicht erledigen kann, wird die Polizei im Zweifel ein Auge zudrücken.
Wichtig ist vor allem, in der Nähe des Fahrzeugs zu bleiben, damit man die Fahrt bei Auflösung des Staus ohne Verzögerungen fortsetzen kann. Das Auto verlassen, um an einer Unfallstelle zu gaffen und dabei womöglich sogar die Einsatzkräfte zu behindern, kann mit bis zu 1000 Euro sanktioniert werden.
Finger weg vom Handy!
Auch bei stockendem oder stillstehenden Verkehr ist das Telefonieren am Steuer verboten. Demzufolge kann das Hantieren mit dem Mobiltelefon auch für einen im Stau stehenden Autofahrer zu einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg führen.
Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöht sich die Strafe auf jeweils 150 bzw. 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte also entweder mit einer Freisprechanlage telefonieren oder erst den Motor abschalten.
Stauprävention – gewusst wie!
Damit man gar nicht erst in die unangenehme Gesellschaft eines Staus gerät, gibt es einige Vorkehrungen, die Autofahrer treffen können. Wer die Wahl hat, sollte sich besser nicht zur Primetime auf die Straße begeben. So kann man eine stressige Urlaubsfahrt unter Umständen vermeiden, wenn man zum Beispiel den Beginn der Schulferien umgeht.
Genauso ist es grundsätzlich sinnvoll, erst frühmorgens oder spät am Abend loszufahren. Darüber hinaus geben Radio und Navi im Rahmen von Stauprognosen häufig preis, wo mal wieder eine Baustelle ist und wie man diese umfahren kann.
Korrektes Fahrverhalten
Jeder Autofahrer kann zudem seinen Beitrag zur Stauprävention leisten, indem er sein Fahrverhalten kritisch überprüft: Zwecks Unfallprävention muss abruptes Beschleunigen und Bremsen ebenso vermieden werden, wie den Vordermann durch Drängeln in die Bredouille zu bringen. Wer hingegen eher langsam fährt, sollte die Überholspur meiden.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.