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Wie Sie sich im Stau verhalten müssen

Im Stau auf der Autobahn liegen die Nerven blank. Pendlern droht die Verspätung am Arbeits­platz und für Reisende beginnt der Urlaub mit einer gehörigen Portion Stress. Dennoch gilt es, die Contenance zu wahren. Wer sich im Stau nicht an die Regeln der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) hält, riskiert, andere zu gefährden und muss je nach Schwere des Verstoßes mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und sogar Fahrverbot rechnen.

Stau-Regeln
Ralf Gosch / shutterstock.com

Rettungs­gasse als oberstes Gebot

Immer wieder kommt es zu Situa­tionen, in denen Autofahrer im Stau nicht ausrei­chend Platz für die Rettungs­kräfte machen. Dabei sollte sich längst rumge­sprochen haben, dass eine Rettungs­gasse gebildet werden muss, sobald der Verkehr ins Stocken gerät. Um dieser Vorschrift nachzu­kommen, ist der Bereich zwischen dem am linken Straßenrand liegenden Fahrstreifen und der rechts daneben liegenden Fahrspur freizuhalten.

Wer zuwider­handelt und dabei von der Polizei erwischt wird, muss ein Bußgeld in Höhe von 200 bis 320 Euro zahlen, erhält zwei Punkte im Fahreig­nungs­re­gister sowie ein einmo­na­tiges Fahrverbot. Darüber hinaus ist auch das unberech­tigte Befahren einer Rettungs­gasse untersagt. Hier bewegt sich das Bußgeld in einem Rahmen von 240 bis 320 Euro, während die Anzahl der Punkte und Fahrverbots-Monate identisch ist.

Motor­rad­fahrer ohne Ausnahmegenehmigung

Dass sich Motor­rad­fahrer im Stau durch den Verkehr schlängeln dürfen, ist eine beliebe Mär unter Bikern. Dieser Vorgang ist höchstens zulässig, wenn das Motorrad dabei rechts überholt. In der Praxis ist jedoch bei einem Stau in der Regel nicht ausrei­chend Platz für Zweiräder vorhanden, um den vorge­schrie­benen Seiten­ab­stand beim Überholen einzuhalten.

Darf man den Stand­streifen befahren?

Auch der Stand­streifen ist als Ausweich­mög­lichkeit tabu. Dieser ist für Pannen­fahr­zeuge und nicht als Stau-Fluchtweg vorge­sehen. Wer diese Regel ignoriert, wird mit mindestens 75 Euro und einem Punkt bestraft. Lediglich, wenn die Rettungs­gasse aufgrund von Platz­mangel nicht gebildet werden kann oder Verkehrs­zeichen am Straßenrand das Befahren des Seiten­streifens erlauben, gilt die Ausnahme der Regel.

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Rückwärts­fahren und Wendenmanöver

Auch wenn es noch so verlo­ckend sein mag, im Stau zu wenden oder rückwärts zu fahren, um sich in eine bessere Position zu bringen – Fahrma­növer dieser Art können bis zu 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot nach sich ziehen. Ist doch das Rückwärts­fahren und Wenden auf Autobahnen und Kraft­fahr­straßen grund­sätzlich verboten.

Ist Aussteigen im Verkehrsstau erlaubt?

Im Extremfall dauert ein Stau mehrere Stunden lang. Das kann besonders unangenehm werden, wenn es im Sommer sehr heiß im Fahrzeug ist. Dennoch ist es gemäß § 18 Abs. 9 Satz 1 der StVO nicht erlaubt, aus dem Auto auszu­steigen. Bevor aber jemand kolla­biert oder sein dringendes Geschäft nicht erledigen kann, wird die Polizei im Zweifel ein Auge zudrücken.

Wichtig ist vor allem, in der Nähe des Fahrzeugs zu bleiben, damit man die Fahrt bei Auflösung des Staus ohne Verzö­ge­rungen fortsetzen kann. Das Auto verlassen, um an einer Unfall­stelle zu gaffen und dabei womöglich sogar die Einsatz­kräfte zu behindern, kann mit bis zu 1000 Euro sanktio­niert werden.

Finger weg vom Handy!

Auch bei stockendem oder still­ste­henden Verkehr ist das Telefo­nieren am Steuer verboten. Demzu­folge kann das Hantieren mit dem Mobil­te­lefon auch für einen im Stau stehenden Autofahrer zu einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg führen.

Bei Gefährdung oder Sachbe­schä­digung erhöht sich die Strafe auf jeweils 150 bzw. 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte also entweder mit einer Freisprech­anlage telefo­nieren oder erst den Motor abschalten.

Stauprä­vention – gewusst wie!

Damit man gar nicht erst in die unange­nehme Gesell­schaft eines Staus gerät, gibt es einige Vorkeh­rungen, die Autofahrer treffen können. Wer die Wahl hat, sollte sich besser nicht zur Primetime auf die Straße begeben. So kann man eine stressige Urlaubs­fahrt unter Umständen vermeiden, wenn man zum Beispiel den Beginn der Schul­ferien umgeht.

Genauso ist es grund­sätzlich sinnvoll, erst frühmorgens oder spät am Abend loszu­fahren. Darüber hinaus geben Radio und Navi im Rahmen von Staupro­gnosen häufig preis, wo mal wieder eine Baustelle ist und wie man diese umfahren kann.

Korrektes Fahrver­halten

Jeder Autofahrer kann zudem seinen Beitrag zur Stauprä­vention leisten, indem er sein Fahrver­halten kritisch überprüft: Zwecks Unfall­prä­vention muss abruptes Beschleu­nigen und Bremsen ebenso vermieden werden, wie den Vordermann durch Drängeln in die Bredouille zu bringen. Wer hingegen eher langsam fährt, sollte die Überholspur meiden.

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