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Kennzeichen-Varianten im Zuge der Oldtimer-Zulassung

Mit einem Oldtimer auf den Straßen zu cruisen ist für Liebhaber histo­ri­scher Fahrzeuge ein beson­derer Genuss. Doch wann gilt eigentlich ein Auto als Oldtimer? Und wie erhält man das begehrte H-Kennzeichen bzw. 07er-Nummernschild? Wir klären auf.

Oldtimerkennzeichen
Nnamdi David Ekwegba / shutterstock.com

Wann ein Kraft­fahrzeug als Oldtimer betitelt wird

Per Gesetz ist in Deutschland der Terminus „Oldtimer“ in § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) definiert. Demzu­folge handelt es sich um ein Kraft­fahrzeug „das zum Zeitpunkt seiner Begut­achtung als Oldtimer vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist, weitest­gehend dem Origi­nal­zu­stand entspricht, in einem guten Erhal­tungs­zu­stand ist und zur Pflege des kraft­fahr­zeug­tech­ni­schen Kultur­gutes dient.“

Gutachten für die Golden Oldies

Die Krönung eines altge­dienten Fahrzeugs zum Oldtimer kann erst durch ein entspre­chendes Gutachten erfolgen. Dafür muss der Halter mit seinem Lkw, Pkw oder Motorrad bei einer anerkannten Prüfstelle wie der DEKRA, KÜS, GTÜ oder dem TÜV vorstellig werden. Hier wird das Fahrzeug dahin­gehend unter die Lupe genommen, ob es sich in einem gut erhal­tenen und origi­nalem Zustand befindet. Lässt der Erhal­tungs­zu­stand zu wünschen übrig oder wurden im Laufe der Jahre zu viele Umbauten vorge­nommen, wird das Prädikat „Oldtimer“ in der Regel nicht vergeben.

Vorteile der Oldtimer-Kennzeichen

Ohne das Gutachten kann bei der Kfz-Zulassungsstelle auch kein Oldtimer-Kennzeichen beantragt werden. Dass viele Fahrzeug­halter aber alles dafür tun, um doch in den Genuss zu kommen, hat einen guten Grund. Bringt die offizielle Einstufung als Oldtimer doch einige Vorteile mit sich. Neben einer gerin­geren Kfz-Steuer kann man auch ohne entspre­chende Plakette die inner­städ­ti­schen Umwelt­zonen befahren.

Der Steuersatz beläuft sich jährlich auf 46,02 € für Motor­räder und 191,73 € für Pkw und Lkw. Diesbe­züglich weist der ADAC darauf hin, dass sich ein Oldtimer-Kennzeichen bei einer ganzjähr­lichen Zulassung steuerlich erst ab etwa 700 Kubik­zen­ti­metern Hubraum lohne. Bei Klein­wagen und Motor­rädern bis zur Mittel­klasse wäre eine reguläre Zulassung häufig kostengünstiger.

Übrigens: Halter von sogenannten Youngtimer-Fahrzeugen, die weniger als 30 Jahre auf dem Buckel haben, können kein Oldtimer-Kennzeichen, sondern nur ein normales Nummern­schild oder Saison­kenn­zeichen beantragen.

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H- oder 07er-Kennzeichen?

Zu unter­scheiden ist bei den Oldtimer-Kennzeichen zwischen dem H-Nummernschild und dem roten 07er-Kennzeichen. Letzteres ist sogar für mehrere Fahrzeuge verwendbar. Doch im Vergleich zum H-Nummernschild, mit dem man im Dauer­be­trieb und sogar gewerblich sowie im Ausland unterwegs sein darf, unter­liegt die 07er-Variante diversen Einschränkungen.

So muss der Antrag­steller eines 07er-Kennzeichens in der Regel ein punkte­freies Konto im Fahreig­nungs­re­gister nachweisen und ein polizei­liches Führungs­zeugnis vorlegen. Außerdem darf man mit einem solchen Nummern­schild ausschließlich an Oldtimer-Veranstaltungen wie Rallyes oder Korsos teilnehmen, was auch die An- und Abfahrten zu den Events beinhaltet.

Daneben sind lediglich Überführungs- und Werkstatt­fahrten zulässig. Außerdem ist der Halter zur Führung eines Fahrten­buchs verpflichtet. Von Fahrten ins Ausland ist abzuraten, da es Probleme mit den dortigen Behörden geben könnte.

Saison­kenn­zeichen für Teilzeitfahrer

Auch die Beantragung eines Saison­kenn­zei­chens ist eine gute Option, wenn man nicht das ganze Jahr über am Straßen­verkehr teilnehmen möchte. Dann wird die Steuer nur anteilig der jeweils zugelas­senen Monate erhoben. Dabei müssen mindestens zwei und dürfen maximal elf Monate beantragt werden. Aller­dings gilt für die übrige Zeit ein striktes Fahrverbot. Zudem darf das Fahrzeug im Ruhezeitraum nicht auf öffent­lichem Grund geparkt werden.

Daneben ist auch eine Kombi­nation von H-Zulassung und Saison­kenn­zeichen möglich. Wer seinen Oldtimer zum Beispiel nur in den Frühlings- und Sommer­mo­naten auf die Straße bringen möchte, kann eine halbjähr­liche Zulassung beantragen. Auf diese Weise kann der Halter laut Berech­nungen des ADAC rund 95 Euro sparen.

Ein weiterer Vorteil ist der einmalige Gang zur Zulas­sungs­be­hörde, da die temporäre Zulassung eine automa­tische Anmeldung und Abmeldung des Fahrzeugs mit sich bringt. Der Automo­bilclub weist aber auch daraufhin, dass bei der Versi­cherung nachge­fragt werden sollte, ob das saisonale Kennzeichen des Oldtimers zu einer Tarif­er­höhung führt.

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