TÜV überziehen und die Folgen - Rundum-Gesundheitscheck fürs Auto
Sicherheit geht vor! Damit Sie und Ihr Auto möglichst unfallfrei bleiben, gibt es in Deutschland den Technischen Überwachungsverein (TÜV). Bei dessen Hauptuntersuchung (HU) wird der Wagen auf eventuelle Mängel abgeklopft. Nur wenn diese behoben werden, erhält der betroffene Fahrzeughalter eine aktuelle TÜV-Plakette. Doch wie oft muss man die Hauptuntersuchung in Anspruch nehmen und was passiert, wenn man den TÜV überzieht?
Ein TÜV kommt selten allein
Im Volksmund ist oft vom TÜV die Rede, wenn die Hauptuntersuchung zur Sprache kommt. Ist der TÜV überzogen oder abgelaufen, gibt es jedoch auch andere Institute, die befugt sind, diese Prüfung zu erledigen. Dazu gehören die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS), die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) und der Deutsche Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA). Letztlich steht es dem Verbraucher frei, wo er sich mit seinem Fahrzeug einer TÜV-Untersuchung unterzieht.
Wann müssen Pkw, Motorrad und Anhänger zur Hauptuntersuchung?
Wer einen Neuwagen sein Eigen nennt, muss im Falle eines Pkw nach 36 Monaten erstmalig zum TÜV. Die nachfolgenden Untersuchungen finden alle 24 Monate statt. Für Halter eines Motorrads gibt es keine Unterscheidung ob neu oder nicht. Dieser muss sein Fahrzeug bereits vom Tag des Kaufs alle zwei Jahre zum TÜV bringen.
Besitzer eines Pkw-Anhängers – wie zum Beispiel ein Wohnwagen – müssen diesen bei einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg wie den Pkw selbst beim ersten Mal nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung bringen. Wiegt der Anhänger 750 kg bis 3,5 Tonnen, ist der erste Termin bereits nach zwei Jahren wahrzunehmen. Bei einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen steht jedes Jahr eine Hauptuntersuchung an.
TÜV-Untersuchung für Wohnmobile und Nutzfahrzeuge
Ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen muss wie ein Pkw zunächst nach drei und dann alle zwei Jahre beim TÜV geprüft werden. Wohnmobile, die 3,5 bis 7,5 Tonnen wiegen, müssen allerdings schon nach zwei Jahren zum ersten TÜV-Termin. Ab dem siebten Zulassungsjahr ist die Hauptuntersuchung für Wohnmobile dieser Gewichtsklasse jährlich verpflichtend. Bei Wohnmobilen mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen gilt die jährliche Verpflichtung bereits, wenn der Wagen neu ist. Nutzfahrzeuge wie Lkw und Traktoren, die bis zu 40 km/h fahren können oder bis 3,5 Tonnen wiegen, müssen alle 24 Monate, bei einem Gewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen alle zwölf Monate zur Hauptuntersuchung.
Was leistet die Hauptuntersuchung?
Und was wird bei der Untersuchung im Detail gemacht? Geprüft werden je nach Fahrzeugtyp unter anderem die Räder und Reifen, die Elektrik, die Bremsen, das Fahrgestell und der Antrieb, die Lenkung, die Lichtanlage, die Scheiben und der Auspuff. Die Abgasuntersuchung wird seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr separat mit einer Prüfplakette verifiziert, sondern ist Teil der Hauptuntersuchung. Dennoch kann die Abgasuntersuchung auch einzeln durchgeführt werden, wobei der Zeitpunkt maximal zwei Monate vor dem Termin der Hauptuntersuchung liegen darf.
Pkw-Fahrer müssen mit einem Neuwagen erstmalig nach drei Jahren und danach alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, um zu verhindern, dass der TÜV überzogen wird.
Was kostet eine Hauptuntersuchung?
Die Kosten einer Hauptuntersuchung belaufen sich in der Regel auf einen Betrag von ca. 70 Euro (ohne Abgasuntersuchung) bis ca. 110 Euro (mit Abgasuntersuchung). Wie aber kommt es zu dieser enormen Preisspannweite? Erstens sind die Kosten in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich festgesetzt. Zweitens kommt es auch darauf an, bei welcher Organisation man sein Fahrzeug prüfen lasst. Und drittens hängt es auch von der Art des Fahrzeugs ab. So kostet die Hauptuntersuchung eines Pkw mehr als die eines Motorrads, aber weniger als die eines schweren Kraftfahrzeuges, bei dem eine Kombination von Hautuntersuchung und Abgasuntersuchung sogar mit bis zu 160 Euro zu Buche schlagen kann.
Wenn der TÜV bei der Fehlersuche fündig wird …
Stellt der Prüfer Mängel fest, hat der Fahrzeugbesitzer vier Wochen Zeit, diese zu beheben. Die folgende Nachuntersuchung mit Kosten in Höhe von ca. 20 Euro entscheidet dann über die Vergabe der Plakette. Sind die Mängel nicht ausreichend behoben, kann innerhalb von vier Wochen eine zweite Nachuntersuchung wahrgenommen werden. Dabei hat der Kunde die freie Wahl, ob er denselben oder einen anderen Anbieter aufsucht. Wer allerdings die erste Nachuntersuchung versäumt und erst nach einem Monat den Prüfer abermals aufsucht, muss erneut den vollen Betrag für eine Hauptuntersuchung zahlen.
Wer den TÜV überzieht und dabei erwischt wird, kann je nach Dauer des Versäumnisses mit einem Bußgeld von bis zu 60 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktioniert werden.
Was kostet es, den TÜV zu überziehen?
Die Hauptuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer bei einer Polizeikontrolle keine aktuelle TÜV-Plakette vorweisen kann, wird bestraft. Ist der TÜV mehr als zwei Monate überzogen, fällt ein Verwarnungsgeld von 15 Euro an. Wenn der TÜV bereits seit vier Monaten abgelaufen ist, beläuft sich die Höhe der Strafe auf 25 Euro. War ein Autofahrer allerdings mehr als acht Monate nicht mehr bei der Hauptuntersuchung, werden ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister verhängt. Bei Nutzfahrzeugen ist unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zur Hauptuntersuchung eine Sicherheitsprüfung vorgesehen. Versäumt der Halter diese, kann ihn das einen Punkt und bis zu 75 Euro Bußgeld kosten.
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Wikipedia: TÜV