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TÜV überziehen und die Folgen - Rundum-Gesundheitscheck fürs Auto

Sicherheit geht vor! Damit Sie und Ihr Auto möglichst unfallfrei bleiben, gibt es in Deutschland den Techni­schen Überwa­chungs­verein (TÜV). Bei dessen Haupt­un­ter­su­chung (HU) wird der Wagen auf eventuelle Mängel abgeklopft. Nur wenn diese behoben werden, erhält der betroffene Fahrzeug­halter eine aktuelle TÜV-Plakette. Doch wie oft muss man die Haupt­un­ter­su­chung in Anspruch nehmen und was passiert, wenn man den TÜV überzieht?

Auto wird in der Werkstatt zum Tüv geprüft. Tüv überziehen

Ein TÜV kommt selten allein

Im Volksmund ist oft vom TÜV die Rede, wenn die Haupt­un­ter­su­chung zur Sprache kommt. Ist der TÜV überzogen oder abgelaufen, gibt es jedoch auch andere Institute, die befugt sind, diese Prüfung zu erledigen. Dazu gehören die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freibe­ruf­licher Kfz-Sachverständiger (KÜS), die Gesell­schaft für Technische Überwa­chung (GTÜ) und der Deutsche Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA). Letztlich steht es dem Verbraucher frei, wo er sich mit seinem Fahrzeug einer TÜV-Untersuchung unterzieht.

Wann müssen Pkw, Motorrad und Anhänger zur Hauptuntersuchung?

Wer einen Neuwagen sein Eigen nennt, muss im Falle eines Pkw nach 36 Monaten erstmalig zum TÜV. Die nachfol­genden Unter­su­chungen finden alle 24 Monate statt. Für Halter eines Motorrads gibt es keine Unter­scheidung ob neu oder nicht. Dieser muss sein Fahrzeug bereits vom Tag des Kaufs alle zwei Jahre zum TÜV bringen.
Besitzer eines Pkw-Anhängers – wie zum Beispiel ein Wohnwagen – müssen diesen bei einem zuläs­sigen Gesamt­ge­wicht von bis zu 750 kg wie den Pkw selbst beim ersten Mal nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre zur Haupt­un­ter­su­chung bringen. Wiegt der Anhänger 750 kg bis 3,5 Tonnen, ist der erste Termin bereits nach zwei Jahren wahrzu­nehmen. Bei einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen steht jedes Jahr eine Haupt­un­ter­su­chung an.

TÜV-Untersuchung für Wohnmobile und Nutzfahrzeuge

Ein Wohnmobil mit einem zuläs­sigen Gesamt­ge­wicht von bis zu 3,5 Tonnen muss wie ein Pkw zunächst nach drei und dann alle zwei Jahre beim TÜV geprüft werden. Wohnmobile, die 3,5 bis 7,5 Tonnen wiegen, müssen aller­dings schon nach zwei Jahren zum ersten TÜV-Termin. Ab dem siebten Zulas­sungsjahr ist die Haupt­un­ter­su­chung für Wohnmobile dieser Gewichts­klasse jährlich verpflichtend. Bei Wohnmo­bilen mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen gilt die jährliche Verpflichtung bereits, wenn der Wagen neu ist. Nutzfahr­zeuge wie Lkw und Traktoren, die bis zu 40 km/h fahren können oder bis 3,5 Tonnen wiegen, müssen alle 24 Monate, bei einem Gewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen alle zwölf Monate zur Hauptuntersuchung.

Was leistet die Hauptuntersuchung?

Und was wird bei der Unter­su­chung im Detail gemacht? Geprüft werden je nach Fahrzeugtyp unter anderem die Räder und Reifen, die Elektrik, die Bremsen, das Fahrge­stell und der Antrieb, die Lenkung, die Licht­anlage, die Scheiben und der Auspuff. Die Abgas­un­ter­su­chung wird seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr separat mit einer Prüfpla­kette verifi­ziert, sondern ist Teil der Haupt­un­ter­su­chung. Dennoch kann die Abgas­un­ter­su­chung auch einzeln durch­ge­führt werden, wobei der Zeitpunkt maximal zwei Monate vor dem Termin der Haupt­un­ter­su­chung liegen darf.

Pkw-Fahrer müssen mit einem Neuwagen erstmalig nach drei Jahren und danach alle zwei Jahre zur Haupt­un­ter­su­chung, um zu verhindern, dass der TÜV überzogen wird.

Was kostet eine Hauptuntersuchung?

Die Kosten einer Haupt­un­ter­su­chung belaufen sich in der Regel auf einen Betrag von ca. 70 Euro (ohne Abgas­un­ter­su­chung) bis ca. 110 Euro (mit Abgas­un­ter­su­chung). Wie aber kommt es zu dieser enormen Preis­spann­weite? Erstens sind die Kosten in den jewei­ligen Bundes­ländern unter­schiedlich festge­setzt. Zweitens kommt es auch darauf an, bei welcher Organi­sation man sein Fahrzeug prüfen lasst. Und drittens hängt es auch von der Art des Fahrzeugs ab. So kostet die Haupt­un­ter­su­chung eines Pkw mehr als die eines Motorrads, aber weniger als die eines schweren Kraft­fahr­zeuges, bei dem eine Kombi­nation von Hautun­ter­su­chung und Abgas­un­ter­su­chung sogar mit bis zu 160 Euro zu Buche schlagen kann.

Wenn der TÜV bei der Fehler­suche fündig wird …

Stellt der Prüfer Mängel fest, hat der Fahrzeug­be­sitzer vier Wochen Zeit, diese zu beheben. Die folgende Nachun­ter­su­chung mit Kosten in Höhe von ca. 20 Euro entscheidet dann über die Vergabe der Plakette. Sind die Mängel nicht ausrei­chend behoben, kann innerhalb von vier Wochen eine zweite Nachun­ter­su­chung wahrge­nommen werden. Dabei hat der Kunde die freie Wahl, ob er denselben oder einen anderen Anbieter aufsucht. Wer aller­dings die erste Nachun­ter­su­chung versäumt und erst nach einem Monat den Prüfer abermals aufsucht, muss erneut den vollen Betrag für eine Haupt­un­ter­su­chung zahlen.

Wer den TÜV überzieht und dabei erwischt wird, kann je nach Dauer des Versäum­nisses mit einem Bußgeld von bis zu 60 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktio­niert werden.

Was kostet es, den TÜV zu überziehen?

Die Haupt­un­ter­su­chung ist gesetzlich vorge­schrieben. Wer bei einer Polizei­kon­trolle keine aktuelle TÜV-Plakette vorweisen kann, wird bestraft. Ist der TÜV mehr als zwei Monate überzogen, fällt ein Verwar­nungsgeld von 15 Euro an. Wenn der TÜV bereits seit vier Monaten abgelaufen ist, beläuft sich die Höhe der Strafe auf 25 Euro. War ein Autofahrer aller­dings mehr als acht Monate nicht mehr bei der Haupt­un­ter­su­chung, werden ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt im Fahreig­nungs­re­gister verhängt. Bei Nutzfahr­zeugen ist unter bestimmten Voraus­set­zungen zusätzlich zur Haupt­un­ter­su­chung eine Sicher­heits­prüfung vorge­sehen. Versäumt der Halter diese, kann ihn das einen Punkt und bis zu 75 Euro Bußgeld kosten.

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Wikipedia: TÜV