Stopp­schild überfahren, Vorfahrt missachtet, Vorfahrts­verstoß & Rechts vor Links

Vorfahrts­regeln wie rechts vor links lernen die meisten schon beim Fahrrad­training in der Grund­schule. Nicht weniger wichtig werden sie mit dem Erwerb des Autofüh­rer­scheins. Schließlich kann es gewaltig krachen, wenn zwei Pkw an einer Kreuzung kolli­dieren. Das wird dann teuer, ganz zu schweigen von möglichen Perso­nen­schäden. Welche Verkehrs­schilder für die Vorfahrt von Bedeutung sind und mit welchen Strafen Sie bei einem Verstoß rechnen müssen, soll im Folgenden erläutern werden.

bild_vorfahrtsverstoesse_1, Stoppschild überfahren

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Im Zweifel immer rechts vor links?

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt darauf in § 8 eine eindeutige Antwort. An Kreuzungen und Einmün­dungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt, außer wenn die Vorfahrt durch Verkehrs­zeichen besonders geregelt ist oder es sich um Fahrzeuge handelt, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen. Derjenige Fahrer, der die Vorfahrt zu beachten hat, muss seine Geschwin­digkeit recht­zeitig drosseln, um so zu signa­li­sieren, dass er wartet. Erst, wenn der Verkehrs­teil­nehmer, der Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird, darf weiter­ge­fahren werden. Die relevan­testen Vorfahrts­zeichen der StVO sind:

  • Verkehrs­zeichen Nr. 102: Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts. Das weiße Dreiecks­schild mit rotem Rand und schwarzem Kreuz besagt, dass die Vorfahrts­regel „rechts vor links“ zu beachten ist. Das Gefah­ren­zeichen wird vor allem an schwer einseh­baren Kreuzungen und Einmün­dungen aufgestellt.
  • Verkehrs­zeichen Nr. 201: Andre­as­kreuz. Das rot-weiße Kreuz zeigt an, dass der Schie­nen­verkehr Vorfahrt hat.
  • Verkehrs­zeichen Nr. 205: Vorfahrt gewähren. Das weiße Dreieck mit rotem Rand weist den Fahrer darauf hin, dass er an der nächsten Kreuzung bzw. Einmündung die Vorfahrt achten muss. Ist das Kreis­verkehr Zeichen 215 unter dem Zeichen 205 angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreis­fahrbahn Vorfahrt.
  • Verkehrs­zeichen Nr. 206: Halt! Vorfahrt gewähren. Das Stopp­schild zeigt an, dass Sie anhalten und Vorfahrt gewähren müssen.
  • Verkehrs­zeichen Nr. 208: Vorrang des Gegen­ver­kehrs. Das kreis­runde Schild mit dem schwarzen und roten Pfeil zeigt an Baustellen und Absper­rungen an, dass der Gegen­verkehr Vorrang hat.
  • Verkehrs­zeichen Nr. 301: Vorfahrt. Das rot-weiße Schild mit dem schwarzen Symbol in Form einer Straßen­kreuzung weist darauf hin, dass der Fahrer auf der nächsten Kreuzung bzw. Einmündung einmalig Vorfahrt hat.
  • Verkehrs­zeichen Nr. 306: Vorfahrt­straße. Das gelbe Schild in Quadratform mit dicker weißer Umrandung besagt, dass Sie auf diese Straße Vorfahrt haben.
  • Verkehrs­zeichen Nr. 307: Ende der Vorfahrt­straße: Das durch­ge­stri­chene Zeichen 306 zeigt an, dass die Vorfahrt­straße an diesem Abschnitt endet.
  • Verkehrs­zeichen Nr. 308: Vorrang vor dem Gegen­verkehr. Das blaue Schild in Quadratform mit dem roten und weißen Pfeil weist darauf hin, dass Sie Vorrang vor dem Gegen­verkehr haben.

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An Kreuzungen und Einmün­dungen gilt die Vorfahrts­regel rechts vor links, wenn keine Verkehrs­schilder, Ampeln oder ein Polizei­be­amter die Vorfahrt regeln.

Stopp­schild überfahren oder Vorfahrt missachtet?

Für ein gerin­geres Vorfahrts­ver­gehen ohne schwer­wie­gende Folgen gibt es lediglich ein Verwarngeld. Ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro kommen erst zum Tragen, wenn Sie einem anderen Verkehrs­teil­nehmer die Vorfahrt genommen und ihn dadurch gefährdet haben – ein Fahrverbot muss der Beschul­digte nicht befürchten.

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch eine vorfahrts­be­rech­tigte Person gefährdet (soweit nicht Straftat)  100 €*  1 Punkt 
Vorfahrt rechts-vor-links nicht beachtet … mit Gefährdung  100 €*  1 Punkt 
Vorfahrt rechts-vor-links nicht beachtet … mit Sachbeschädigung  120 €*  1 Punkt 
Stopp­schild überfahren … mit Gefährdung  100 €*  1 Punkt 
Stopp­schild überfahren … mit Sachbeschädigung  120 €*  1 Punkt 
Zu schnell an einen Zebra­streifen heran­ge­fahren, obwohl ein Fußgänger diesen nutzen wollte  80 €*  1 Punkt 
*) Die angege­benen Bußgelder und Punkte können im Einzelfall variieren, z.B. durch­an­ge­nom­menen Vorsatz oder Vorein­tra­gungen im Fahreig­nungs­re­gister.

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