Welche Strafen bei Drogen am Steuer drohen
Wer sich betrunken hinters Lenkrad setzt, kann unter Umständen sogar seinen Führerschein verlieren. Doch nicht nur die Volksdroge Nummer eins stellt eine Gefährdung für Verkehrsteilnehmer dar. Auch weiche und harte Drogen wie Cannabis und Kokain haben im Blut des Fahrers nichts zu suchen. Welche Sanktionen der Gesetzgeber für den Konsum von berauschenden Substanzen im Straßenverkehr vorgesehen hat, erfahren Sie hier.
Wenn der 7. Sinn benebelt ist
Beim Fahren unter Drogeneinfluss kann das Reaktions- und Konzentrationsvermögen drastisch eingeschränkt werden. Zudem läuft der Fahrer Gefahr, Situationen und das eigene Fahrvermögen falsch einzuschätzen. § 24 a Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) spricht daher eine klare Sprache:
„Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“
Kein Fahrspaß mit Gras
Auch wenn der Besitz und Konsum geringer Mengen Cannabis in Deutschland seit 2024 legal ist, ist das kein Freifahrtschein für Kiffen am Steuer. Nach wie vor kann der Fahrer empfindlich bestraft werden. Zwar ist der Entzug der Fahrerlaubnis prinzipiell erst bei der Feststellung einer Konzentration von 150 Nanogramm THC pro Milliliter Blut ein Thema. Doch auch geringere THC-Konzentrationen im Blut sind im Falle von auffälligem Fahrverhalten oder einer Unfallbeteiligung äußerst problematisch.
Harte Drogen erfordern harte Maßnahmen
Der Konsum von harten Drogen wie Kokain, Heroin und Ecstasy ist hierzulande auch abseits des Straßenverkehrs nicht legal. Da liegt es auf der Hand, dass ein positiver Bluttest im Zuge einer Polizeikontrolle schwerwiegende Folgen haben kann. Die Einnahme von Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, wird mit einer Null-Toleranz-Politik verfolgt.
Bußgelder, Punkte, Fahrverbot
Die Bandbreite der Sanktionen bei Drogen am Steuer reicht von Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zu Fahrverboten und dem Entzug der Fahrerlaubnis. Auch müssen sich die Betroffenen in der Regel einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen, um ihre künftige Fahrtauglichkeit zu beweisen.
Wie hoch die Strafen ausfallen, hängt auch davon ab, ob es sich um eine Wiederholungstat gehandelt hat und ob der Verstoß im Straßenverkehr als Ordnungswidrigkeit oder Straftat bewertet wird. Im Falle einer nachweisbaren Fahruntüchtigkeit oder Gefährdung von Personen sind neben hohen Geldbußen, Punkten und dem Entzug der Fahrerlaubnis sogar Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vorgesehen.
Lässt sich der Fahrer „lediglich“ eine erstmalige Verkehrsordnungswidrigkeit ohne Auffälligkeit zuschulden kommen, werden ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte im Fahreignungsregister und ein einmonatiges Fahrverbot fällig. Beim zweiten Mal erhöht sich das Strafmaß auf 1000 Euro und es kommt zur Anhebung des Fahrverbots auf drei Monate, während es bei zwei Einträgen in Flensburg bleibt. So auch beim dritten Vergehen mit Drogen am Steuer, abgesehen davon, dass nun 1500 Euro zu Buche schlagen.
MPU-Prüfgesellschaften in der Kritik
Schon seit geraumer Zeit stehen die nichtstaatlichen, wenn auch amtlich anerkannten MPU-Anbieter, unter kritischer Beobachtung. Medienberichten zufolge würden die Untersuchungen der Fahrtauglichkeit missbraucht, um den Fahrern möglichst viel Geld aus der Tasche zu ziehen. So stehen die DEKRA, TÜV Nord und TÜV Süd im Verdacht, die Durchfallquote der Teilnehmer durch manipulierte Prüfungen auf einem permanent hohen Niveau zu halten.
Teilnehmer berichten aus der Praxis, dass insbesondere die Fragen der Verkehrspsychologen über den Umgang mit Alkohol und Drogen unangemessen und wenig zielführend gewesen wären. Die Krux dabei: Wer durchfällt, muss zusätzlich zu den rund 800 Euro der eigentlichen MPU noch 600 Euro zahlen, um die Nachschulung zu absolvieren. Der von den Prüfgesellschaften häufig empfohlene – und zugleich äußerst umstrittene – Vorbereitungskurs kann sogar bis zu 1.300 Euro kosten.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
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