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Was die Kennzeichnung über die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit eines Reifens verrät

Für jeden Topf gibt es den passenden Deckel und für jedes Auto die passende Bereifung. Die Fahrzeug­pa­piere und eine Kennzeichnung auf dem Reifen, der sogenannte Geschwin­dig­keits­index, geben Auskunft darüber, wie schnell dieser gefahren werden darf. Was beim Ablesen der Reifen­pa­ra­meter hinsichtlich Tempo und auch Tragfä­higkeit zu beachten ist, welche Sonder­re­ge­lungen gelten und welche Strafen bei Missachtung drohen, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Reifen-Geschwindigkeitsindex
BLKstudio / shutterstock.com

Was gibt der Geschwindigkeits- oder Speed-Index an?

Mit dem Geschwindigkeits- oder Speed-Index geben Hersteller an, für welches Höchst­tempo ein Fahrzeug­reifen zugelassen ist. Den korrekten Reifen­druck voraus­ge­setzt, wird bis zu diesem Maximum ein störungs­freier Dauer­be­trieb garan­tiert. Übertrifft man hingegen das empfohlene Maximal­tempo, besteht die Gefahr, dass sich das Gummi zu stark erhitzt, der Pneu sich verformt und Schaden nimmt.

Das zulässige Maximum für die Bereifung kann man der offizi­ellen Reifen­be­zeichnung auf der Reifen­flanke oder den Fahrzeug­pa­pieren entnehmen. Dieses ist mit einem Buchstaben von A bis Y gekenn­zeichnet. Abgesehen von Buchstaben H und Z gilt: Je näher sich der Buchstabe am Ende des Alphabets befindet, desto besser ist die Leistung des Autoreifens bei hohen Geschwindigkeiten.

Der Geschwin­dig­keits­index steht in der Regel als letzter Buchstabe am Ende der Reifen­kennung. Steht dort beispiels­weise „205 / 55 R 16 91 V“, so gibt das „V“ Aufschluss über das erlaubte Maximaltempo.

Welche Bereifung bezie­hungs­weise welcher Index für ein Auto oder Motorrad zugelassen sind, kann in den Zeilen 15.1 und 15.2 der Zulas­sungs­be­schei­nigung Teil I nachge­lesen werden.

Welche Bedeutung haben die Buchstaben?

Jedem der Buchstaben des Speed-Index ist eine maximale Geschwin­digkeit zugeordnet. Die folgende Tabelle hilft beim Abgleich der geeig­neten Reifen­ge­schwin­digkeit für ein Fahrzeug:

GESCHWINDIGKEITSINDEX HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT IN KM/H
J 100
K 110
L 120
M 130
N 140
P 150
Q 160
R 170
S 180
T 190
U 200
H 210
V 240
W 270
Y 300
ZR Über 240

Wenn ein Reifen laut Index für höhere Geschwin­dig­keiten ausgelegt ist, als im Fahrzeug­schein angegeben, darf er ebenfalls gefahren werden. Ist in den Fahrzeug­pa­pieren etwa ein „H“ für 210 km/h einge­tragen, darf man auch einen „V“-Reifen aufziehen, der für 240 km/h zugelassen ist.

Nicht erlaubt ist hingegen die Verwendung von einer Bereifung mit einem niedri­geren Geschwin­dig­keits­index als einge­tragen. Steht im Schein ein „V“, dürfen keine Reifen des voran­ge­henden Buchstabens montiert werden.

Autoreifen mit dem Geschwin­dig­keits­symbol ZR ("über 240 km/h") waren früher für schnelle, ältere Fahrzeuge vorge­schrieben, sind aber nicht genormt und werden daher oft nicht mehr angeboten. Fachhändler wissen in der Regel, welche Pneus mit den aktuellen Symbolen als Ersatz verwendet werden können.

Der Tragfä­hig­keits­index

Es gibt noch eine weitere Kenngröße, die in Zusam­menhang mit dem Speed-Index beachtet werden sollte, um den passenden Reifen zu finden. Der Tragfä­hig­keits­index gibt seine maximal zulässige Last an und kann ebenfalls auf der Reifen­flanke abgelesen werden.

Für die Tragfä­higkeit gilt: Die Last eines Reifens muss mindestens der Hälfte des Gewichts entsprechen, das von der Achse getragen werden kann. Sieht die Kennung so aus: „205 / 55 R 16 91 V“, ist der Lastindex des Fahrzeuges gleich 91.

In diesem Fall würde die Tragfä­higkeit 615 kg betragen, sofern der vorge­schriebene Reifen­druck stimmt. Auch hier müssen die Pneus des Fahrzeugs mindestens dem in den Fahrzeug­pa­pieren vermerkten Tragfä­hig­keits­index entsprechen.

TRAGFÄHIGKEITSINDEX kg TRAGFÄHIGKEITSINDEX kg TRAGFÄHIGKEITSINDEX kg TRAGFÄHIGKEITSINDEX kg
20 80 55 218 79 437 101 825
22 85 58 236 80 450 102 850
24 85 59 243 81 462 103 875
26 90 60 250 82 475 104 900
28 100 61 257 83 487 105 925
30 106 62 265 84 500 106 950
31 109 63 272 85 515 107 975
33 115 64 280 86 530 108 1000
35 121 65 290 87 545 109 1030
37 128 66 300 88 560 110 1060
40 136 67 307 89 580 111 1090
41 145 68 315 90 600 112 1120
42 150 69 325 91 615 113 1150
44 160 70 335 92 630 114 1180
46 170 71 345 93 650 115 1215
47 175 72 355 94 670 116 1250
48 180 73 365 95 690 117 1285
50 190 74 375 96 710 118 1320
51 195 75 387 97 730 119 1360
52 200 76 400 98 750 120 1400
53 206 77 412 99 775 121 1450
54 212 78 425 100 800 122 1500

Wird ein Reifen jenseits des Geschwin­dig­keits­symbols H aufge­zogen, wirkt sich das auch auf die Tragfä­higkeit aus. Oberhalb von 210 km/h sinkt auch die maximale Belast­barkeit der Bereifung. Bei einem Tempo von 240 km/h beträgt diese nur noch 91 Prozent des einge­tra­genen Wertes. Daher sind Last- und Speed-Index immer in Kombi­nation zu sehen.

Ausnahmen bestä­tigen die Regel: Winterreifen

Um die Winter­rei­fen­pflicht in Deutschland zu erfüllen, dürfen Reifen mit M+S-Kennzeichnung (für Matsch und Schnee) nur noch bis Oktober 2024 verwendet werden. Ab dann sind bei winter­lichen Straßen­ver­hält­nissen nur noch Winter­reifen und Ganzjah­res­reifen mit dem Alpine-Symbol (Berg und Schnee­flocke) erlaubt.

Für M+S-Reifen gilt: Ihr Geschwin­dig­keits­index darf auch unter der bauart­be­dingten Höchst­ge­schwin­digkeit des Fahrzeugs liegen. In diesem Fall muss der Fahrer jedoch durch einen Aufkleber im Sichtfeld oder eine Geschwin­dig­keits­an­zeige über die verrin­gerte Maximal­ge­schwin­digkeit der Reifen infor­miert werden und sie während der Fahrt auch einhalten.

Sonder­re­gelung zum Winter­reifen auch in Italien

Im Straßen­verkehr Italiens gibt es ebenfalls eine erwäh­nens­werte Sonder­re­gelung in Bezug auf den Speed-Index. In den Sommer­mo­naten dürfen Winter- oder Ganzjah­res­reifen (mit M+S-Kennzeichnung) nur dann aufge­zogen werden, wenn ihr Geschwin­dig­keits­index mindestens dem von Standard-Sommerreifen entspricht.

Für die übrige Zeit gilt, dass auch Autoreifen verwendet werden können, die einen niedrigen Indexwert aufweisen als in den Fahrzeug­pa­pieren angegeben. Auch hier muss der Fahrer mittels Aufkleber oder Anzeige auf den niedri­geren Wert hinge­wiesen werden. Außerdem müssen die Gummi­räder mindestens mit dem Geschwin­dig­keits­symbol „Q“ gekenn­zeichnet sein.

Welche Strafen drohen, wenn man sich nicht an den Speed-Index hält?

Verstöße gegen die gesetz­lichen Vorschriften zum Geschwin­dig­keits­index führen zum Erlöschen der Betriebs­er­laubnis sowie des Versi­che­rungs­schutzes des Fahrzeugs. Bußgelder und die sofortige Still­legung des Kfz sind die Folge. Für die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs trotz erloschener Betriebs­er­laubnis sieht der Bußgeld­ka­talog ein Verwarngeld von 50 Euro vor.

Wird der Verkehr beein­trächtigt, erhöht sich die Strafe auf 90 Euro und wird um einen Punkt in Flensburg ergänzt. Wird das zulässige Maximal­tempo des Pneus überschritten, kommen weitere 25 Euro hinzu.

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