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Juristen, Entscheider und Beamte disku­tierten in Goslar wichtige Verkehrsrechtsthemen

Trotz der Teille­ga­li­sierung von Cannabis ist die Rechtslage für Autofahrer an vielen Stellen noch unklar. So entscheiden die Behörden bei Missbrauch zum Teil sehr unein­heitlich über Führerschein­maß­nahmen. Auf dem 63. Verkehrs­ge­richtstag in Goslar disku­tierten die Teilnehmer in diesem Jahr daher über verbind­liche MPU-Regelungen, Misch­konsum und verläss­liche Testver­fahren. Weitere Themen jenseits des Hanfs: Hinter­blie­be­nengeld, „Verkehrs-Todsünden“ sowie Fahrtaug­lich­keits­checks für Senioren. Hier der Überblick.

63. Verkehrsgerichtstag: Cannabis, „Verkehrs-Todsünden“ und Gesundheitschecks
Kzenon / shutterstock.com

Mehr Teilnehmer als im Vorjahr

Der jährlich statt­fin­dende Kongress gehört zu den renom­mier­testen Exper­ten­treffen dieser Art in Deutschland. Mit 1.915 angemel­deten Fachleuten war die Zahl der Teilnehmer in diesem Jahr sogar deutlich höher als noch im Vorjahr (1.700).

Insgesamt acht Arbeits­kreise kamen vom 29.01. bis 31.01. zum Austausch zusammen, um den dreitä­gigen Kongress am letzten Veran­stal­tungstag mit konkreten Empfeh­lungen an den Gesetz­geber in Deutschland und der EU abzuschließen.

Arbeits­kreis I: „Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr“

Seit Frühling des vergan­genen Jahres gilt Cannabis nicht mehr als Betäu­bungs­mittel. Für Autofahrer gelten seitdem neue Regelungen und Bußgelder, die von den Behörden aber sehr unter­schiedlich ausgelegt werden.

Im Mittel­punkt der Diskussion des ersten Arbeits­kreises stand daher die Frage, ab wann von Cannabis-Missbrauch gesprochen werden kann und wann die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Unter­su­chung (MPU) anzuraten ist. Um dies genauer bestimmen zu können, sollte die Polizei mit verläss­li­cheren Testver­fahren ausge­stattet werden.

Arbeits­kreis II: „MPU-Vorbereitung unter der Lupe“

Eine MPU schlägt in der Regel kräftig aufs Porte­monnaie. Besteht man sie nicht, kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden. Leider gelten viele Angebote bei Vorbe­rei­tungs­kursen wegen der fehlenden Zerti­fi­zierung als unseriös.

Laut dem Auto Club Europa (ACE) gebe es hierzu­lande ein „breites Feld an unseriösen und inkom­pe­tenten Vorbe­reitern mit 100-Prozent-Garantien und zweifel­haften Methoden“.

Arbeits­kreis III: „Hinter­blie­be­nengeld und Schockschaden“

Der laut ADAC mit über 500 Teilnehmern größte Arbeits­kreis des Verkehrs­ge­richts­tages befasste sich mit dem Hinter­blie­be­nengeld. Seit 2017 besteht für Angehörige ein Anspruch auf finan­zielle Entschä­digung, wenn ein naher Angehö­riger durch Verschulden eines Dritten getötet wird.

Diese Regelung soll das seelische Leid der Hinter­blie­benen anerkennen und ihnen zumindest in wirtschaft­licher Hinsicht eine gewisse Unter­stützung bieten. Bei der Höhe der Aufwendung gibt es bisher aber keine verbind­liche Vorgabe, was einige Teilnehmer in Goslar gern ändern würden.

Arbeits­kreis IV: „Die sieben Todsünden“

In § 315c Straf­ge­setzbuch (StGB) ist die Gefährdung des Straßen­ver­kehrs geregelt. Auf dem Verkehrs­ge­richtstag wurde disku­tiert, ob die daraus abgelei­teten „sieben Todsünden“ des Verkehrs­rechts im Jahr 2025 noch zeitgemäß sind. Üblicher­weise zählen dazu strafbare Vergehen wie Rasen, Drogen- und Trunken­heits­fahrten oder Drängeln.

So hat sich etwa der ADAC dafür ausge­sprochen das „unzurei­chende Sichern eines Pannen­fahr­zeuges“ nicht mehr als ein solches Vergehen zu betrachten, während der Handy­verstoß laut dem Club in die Liste der straf­baren Verkehrs­sünden aufge­nommen werden sollte.

Arbeits­kreis V: Kfz-Schadensgutachten

Kfz-Sachverständige spielen bei der Schadens­re­gu­lierung infolge eines Unfalls eine entschei­dende Rolle. Rechts­anwalt Jens Dötsch vom Deutschen Anwalt­verein (DAV) fordert daher, bundes­ein­heit­liche Richt­linien zur Zerti­fi­zierung des Gutachter-Berufes zu schaffen.

De facto könne sich heute jeder Gutachter nennen, der als solcher tätig werden wolle, was zu einer hohen Zahl unpro­fes­sio­neller Sachver­stän­diger führe.

Arbeits­kreis VI: „Fußgänger im Straßen­verkehr – Opfer oder Täter“

Geht es nach den Experten in Goslar, sollten Fußgänger in Deutschland besser geschützt werden. Mehr als 30.000 von ihnen wurden 2024 bei einem Unfall verletzt, 436 davon tödlich. Die Gewerk­schaft der Polizei (GdP) fordert daher neben Tempo 30 innerorts auch höhere Bußgelder.

Arbeits­kreis VII: „Fahrtüch­tig­keits­tests der Polizei“

Sind ältere Menschen eine Gefahr für den Straßen­verkehr? Darüber disku­tierte in diesem Jahr auch der Verkehrs­ge­richtstag. Bisher darf die Polizei der Führer­schein­stelle Fahreig­nungs­zweifel melden, die dann fachärzt­liche Unter­su­chungen vorschreiben kann.

Laut ADAC und GdP sollte sich daran nichts ändern. Aller­dings müsse klarer geregelt werden, wann die Polizei bei Verkehrs­kon­trollen die Weiter­fahrt unter­sagen darf.

Arbeits­kreis VIII: Fahrgast­rechte im Schienenersatzverkehr

Der letzte Arbeits­kreis in Goslar widmete sich der Stärkung von Fahrgast­rechten im Schie­nen­er­satz­verkehr. Dieser komme aufgrund der großen Anzahl an Baustellen immer häufiger zum Einsatz und müsse rechtlich erst einmal klar definiert werden.

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Quellen: deutscher-verkehrsgerichtstag.de, adac.de, t-online.de