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Wer den Abstand nicht einhält, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen

Beim Autofahren ist volle Konzen­tration gefragt. Das gilt auch für das Einhalten des Sicher­heits­ab­standes zum Vordermann. Wer hier die gesetz­lichen Vorgaben ignoriert, bekommt die Sanktionen des Bußgeld­ka­ta­loges zu spüren. Was ein Abstands­verstoß kosten kann, hat T-Online einmal genauer unter die Lupe genommen.

Auto fahren unter Abstand auf der Autobahn.
MakDill / shutterstock.com

Wie der Abstand einge­halten werden kann

Wer einen Abstands­verstoß vermeiden will, kann als Richtwert für das Fahren auf Straßen außerhalb geschlos­sener Ortschaften den halben Tachowert heran­ziehen. Bei einem Tempo von 100 km/h sollte der Abstand zum voraus­fah­renden Fahrzeug mindestens 50 Meter betragen. Innerhalb geschlos­sener Ortschaften hingegen orien­tiert sich der Mindest­ab­stand an der Strecke, die man innerhalb einer Sekunde zurücklegt. Bei den im Beispiel genannten 50 km/h würde diese Strecke in etwa 15 Meter betragen.

Bußgelder, Punkte und Fahrverbot bei Abstandsverstößen

Die Sanktionen des Bußgeld­ka­talogs sind zudem gestaffelt nach der Höhe der Unter­schreitung des Mindest­ab­stands. Bei weniger als 80 km/h gilt das jedoch nicht. Hierbei werden maximal 35 Euro fällig. Ab 80 km/h und darüber hinaus gestalten sich die Strafen wie in der folgenden Tabelle dokumentiert: 

Bußgeld­ka­talog Abstandsverstöße

Delikt  Bußgeld Punkte  Fahrverbot
Erfor­der­lichen Abstand von einem voraus­fah­renden Fahrzeug nicht einge­halten bei einer Geschwin­digkeit von mehr als 80 km/h, Abstand weniger als 
5/10 des halben Tachowertes  75 €  1 Punkt 
4/10 des halben Tachowertes  100 €  1 Punkt 
3/10 des halben Tachowertes  160 €  1 Punkt 
2/10 des halben Tachowertes  240 €  1 Punkt 
1/10 des halben Tachowertes  320 €  1 Punkt 
Erfor­der­lichen Abstand von einem voraus­fah­renden Fahrzeug nicht einge­halten bei einer Geschwin­digkeit von mehr als 100 km/h, Abstand weniger als 
5/10 des halben Tachowertes  75 €  1 Punkt 
4/10 des halben Tachowertes  100 €  1 Punkt 
3/10 des halben Tachowertes  160 €  2 Punkte  1 Monat 
2/10 des halben Tachowertes  240 €  2 Punkte  2 Monate 
1/10 des halben Tachowertes  320 €  2 Punkte  3 Monate 
Erfor­der­lichen Abstand von einem voraus­fah­renden Fahrzeug nicht einge­halten bei einer Geschwin­digkeit von mehr als 130 km/h, Abstand weniger als 
5/10 des halben Tachowertes  100 €  1 Punkt 
4/10 des halben Tachowertes  180 €  1 Punkt 
3/10 des halben Tachowertes  240 €  2 Punkte  1 Monat 
2/10 des halben Tachowertes  320 €  2 Punkte  2 Monate 
1/10 des halben Tachowertes  400 €  2 Punkte  3 Monate 

Sonderfall Lastkraft­wagen

Besonders aufmerksam sollten die Fahrer von Kraft­om­ni­bussen und Lkw sein. Da diese Fahrzeuge ein höheres Gewicht und damit einen größeren Bremsweg haben, steigt die Gefahr von Auffahr­un­fällen. Daher ist bei diesen Fahrzeugen bereits bei über 50 km/h ein Mindest­ab­stand von 50 Metern einzu­halten. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie mit einem Punkt im Fahreig­nungs­re­gister rechnen. Bei Lkw mit gefähr­lichen Gütern fallen sogar 120 Euro an.

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Quelle: t-online.de