Einem Freund eben das Auto ausleihen? Na klar! Viele Autofahrer haben dabei keine Bedenken. Doch sollte es zu einem Unfall kommen, kann der Verleih schnell zu einem Freundschaftskiller werden. Was Sie bei dem Verleih Ihres Autos beachten müssen, lesen Sie hier.
83 % sagen ja zum Verleih
Immer wieder wird man gefragt, ob man sich das Auto ausleihen darf. Ob von dem Partner, Freunden oder Verwandten. Dafür gibt es viele verschiedene Gründe: Spritztour, Umzug oder Großeinkauf. Laut einer Umfrage von „forsa“ im Auftrag von „CosmosDirekt“, haben 83 Prozent der deutschen Autofahrer keine Bedenken beim Verleih ihres eigenen Fahrzeuges. Im Vergleich dazu gibt jeder zehnte deutsche Fahrer an, dass sie niemanden ihr Fahrzeug überlassen würden. Es wurden insgesamt 1.011 Autofahrer für diese Umfrage befragt. Grundsätzlich spricht nichts gegen den Verleih des eigenen Autos, kann es doch eine kostengünstige Alternative zum Mieten eines Fahrzeuges sein.
Unterschied zwischen Verleihen und Vermieten
Laut eines Berichtes der Redaktion „Echo24“, gibt es nur einen Unterschied zwischen Vermieten und Verleihen: die Gebühr. Bei einem Verleih wird das private Fahrzeug kostenlos und für eine begrenzte Zeit zur Verfügung gestellt. Wenn der Besitzer des Autos eine Gebühr verlangt, spricht man von einer Vermietung. Wenn Sie einen Wagen mieten, gibt es oftmals die Option eine Versicherung abzuschließen, die für mögliche Schäden während der Nutzung aufkommt. Bei dem privaten Verleih muss in der Regel der Fahrzeugbesitzer für alle Schäden aufkommen. Umso wichtiger ist es beim Verleih vorher festzulegen, wer im Falle eines Unfalls oder einer Geldstrafe, für die Kosten aufkommt.
Wichtige Punkte beim Verleih
Bevor der Entleiher die Fahrt antritt, ist es wichtig folgende Punkte zu besprechen:
- Fahrerlaubnis des Entleihers:
Als Fahrzeugbesitzer müssen Sie sicherstellen, dass der Entleiher einen gültigen Führerschein besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, begeht nicht nur der Entleiher eine Straftat. Laut Straßenverkehrsgesetz § 21 macht sich auch der Fahrzeughalter strafbar. Rechtsanwalt Christian Marnitz warnt deshalb vor hohen Geldstrafen oder auch einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Möglicherweise könnte das Fahrzeug auch eingezogen werden.
- Zweck und Strecke der Fahrt:
Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es wichtig, bereits im Vorfeld den Zweck der Fahrt abzumachen. Genauso sollte die Strecke vorher besprochen werden.
- Fahrzeugfunktionen und Handhabungen:
Am besten machen Sie eine kleine Testfahrt mit dem Entleiher. Das sollte vor dem Antritt der Fahrt gemacht werden. Dabei kann sich der Entleiher mit der Fahrdynamik des Fahrzeuges vertraut machen und es gibt Ihnen die Möglichkeit zu schauen, wie der Entleiher sich hinter dem Lenkrad verhält. Sollte er sich direkt bei der Testfahrt ein Bier hinter dem Lenkrad aufmachen, ist von dem Verleihen des Wagens abzuraten.
- Rückgabeort & in welchem Zustand soll das Fahrzeug sein:
Ähnlich wie beim zweiten Punkt sollten Sie einen genauen Rückgabeort mit dem Entleiher ausmachen. Ebenso sollten Sie im Voraus besprechen, ob das Auto geputzt werden muss oder vollgetankt zu übergeben ist.
- Wer haftet für mögliche Schäden und Bußgelder:
Es sollte klar kommuniziert werden, wer für Schäden während der Fahrt haftet. Hier sollte der Entleiher dafür haften. Dasselbe sollte für Geldstrafen gelten. Hat der Entleiher falsch geparkt und findet ein Knöllchen am Fenster vor, so hat der Entleiher es auch zu bezahlen.
- Rücksprache mit der Kfz-Versicherung:
Von großer Wichtigkeit ist die vorherige Rücksprache mit Ihrer Kfz-Versicherung. Sie sollten sich informieren, wie die Regelungen für Schäden sind, die nicht vom Versicherungsnehmer verursacht wurden. Diese Bedingungen können sehr unterschiedlich sein. Im schlimmsten Fall bleiben Sie, als Fahrzeugbesitzer, auf hohen Kosten sitzen.
Wer auf Nummer sicher gehen will, hält die Abmachung schriftlich fest.
Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung
Wenn mit der Kfz-Versicherung vereinbart ist, dass nur der Fahrzeugbesitzer mit dem Auto fahren darf, zahlt der Besitzer in der Regel weniger Kfz-Beiträge. Wird das Auto dennoch an eine andere Person ausgeliehen, kann es teuer werden. Die Kosten für einen Unfall, der während der Leihe geschieht, werden dann nicht immer vollumfänglich übernommen. Es kann auch zu einer hohen Vertragsstrafe kommen.
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Quellen: echo24.de