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Einem Freund eben das Auto ausleihen? Na klar! Viele Autofahrer haben dabei keine Bedenken. Doch sollte es zu einem Unfall kommen, kann der Verleih schnell zu einem Freund­schafts­killer werden. Was Sie bei dem Verleih Ihres Autos beachten müssen, lesen Sie hier.

Wann der private Autoverleih zur Straftat wird
Max kegfire / shutterstock.com

83 % sagen ja zum Verleih

Immer wieder wird man gefragt, ob man sich das Auto ausleihen darf. Ob von dem Partner, Freunden oder Verwandten. Dafür gibt es viele verschiedene Gründe: Spritztour, Umzug oder Großeinkauf. Laut einer Umfrage von „forsa“ im Auftrag von „Cosmos­Direkt“, haben 83 Prozent der deutschen Autofahrer keine Bedenken beim Verleih ihres eigenen Fahrzeuges. Im Vergleich dazu gibt jeder zehnte deutsche Fahrer an, dass sie niemanden ihr Fahrzeug überlassen würden. Es wurden insgesamt 1.011 Autofahrer für diese Umfrage befragt. Grund­sätzlich spricht nichts gegen den Verleih des eigenen Autos, kann es doch eine kosten­günstige Alter­native zum Mieten eines Fahrzeuges sein.

Unter­schied zwischen Verleihen und Vermieten

Laut eines Berichtes der Redaktion „Echo24“, gibt es nur einen Unter­schied zwischen Vermieten und Verleihen: die Gebühr. Bei einem Verleih wird das private Fahrzeug kostenlos und für eine begrenzte Zeit zur Verfügung gestellt. Wenn der Besitzer des Autos eine Gebühr verlangt, spricht man von einer Vermietung. Wenn Sie einen Wagen mieten, gibt es oftmals die Option eine Versi­cherung abzuschließen, die für mögliche Schäden während der Nutzung aufkommt. Bei dem privaten Verleih muss in der Regel der Fahrzeug­be­sitzer für alle Schäden aufkommen. Umso wichtiger ist es beim Verleih vorher festzu­legen, wer im Falle eines Unfalls oder einer Geldstrafe, für die Kosten aufkommt.

Wichtige Punkte beim Verleih

Bevor der Entleiher die Fahrt antritt, ist es wichtig folgende Punkte zu besprechen:

  • Fahrerlaubnis des Entleihers:

Als Fahrzeug­be­sitzer müssen Sie sicher­stellen, dass der Entleiher einen gültigen Führer­schein besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, begeht nicht nur der Entleiher eine Straftat. Laut Straßen­ver­kehrs­gesetz § 21 macht sich auch der Fahrzeug­halter strafbar. Rechts­anwalt Christian Marnitz warnt deshalb vor hohen Geldstrafen oder auch einer Freiheits­strafe bis zu einem Jahr. Mögli­cher­weise könnte das Fahrzeug auch einge­zogen werden.

  • Zweck und Strecke der Fahrt:

Um Missver­ständ­nisse zu vermeiden, ist es wichtig, bereits im Vorfeld den Zweck der Fahrt abzumachen. Genauso sollte die Strecke vorher besprochen werden.

  • Fahrzeug­funk­tionen und Handhabungen:

Am besten machen Sie eine kleine Testfahrt mit dem Entleiher. Das sollte vor dem Antritt der Fahrt gemacht werden. Dabei kann sich der Entleiher mit der Fahrdy­namik des Fahrzeuges vertraut machen und es gibt Ihnen die Möglichkeit zu schauen, wie der Entleiher sich hinter dem Lenkrad verhält. Sollte er sich direkt bei der Testfahrt ein Bier hinter dem Lenkrad aufmachen, ist von dem Verleihen des Wagens abzuraten.

  • Rückga­beort & in welchem Zustand soll das Fahrzeug sein:

Ähnlich wie beim zweiten Punkt sollten Sie einen genauen Rückga­beort mit dem Entleiher ausmachen. Ebenso sollten Sie im Voraus besprechen, ob das Auto geputzt werden muss oder vollge­tankt zu übergeben ist.

  • Wer haftet für mögliche Schäden und Bußgelder:

Es sollte klar kommu­ni­ziert werden, wer für Schäden während der Fahrt haftet. Hier sollte der Entleiher dafür haften. Dasselbe sollte für Geldstrafen gelten. Hat der Entleiher falsch geparkt und findet ein Knöllchen am Fenster vor, so hat der Entleiher es auch zu bezahlen.

  • Rücksprache mit der Kfz-Versicherung:

Von großer Wichtigkeit ist die vorherige Rücksprache mit Ihrer Kfz-Versicherung. Sie sollten sich infor­mieren, wie die Regelungen für Schäden sind, die nicht vom Versi­che­rungs­nehmer verur­sacht wurden. Diese Bedin­gungen können sehr unter­schiedlich sein. Im schlimmsten Fall bleiben Sie, als Fahrzeug­be­sitzer, auf hohen Kosten sitzen.

Wer auf Nummer sicher gehen will, hält die Abmachung schriftlich fest.

Auswir­kungen auf die Kfz-Versicherung

Wenn mit der Kfz-Versicherung vereinbart ist, dass nur der Fahrzeug­be­sitzer mit dem Auto fahren darf, zahlt der Besitzer in der Regel weniger Kfz-Beiträge. Wird das Auto dennoch an eine andere Person ausge­liehen, kann es teuer werden. Die Kosten für einen Unfall, der während der Leihe geschieht, werden dann nicht immer vollum­fänglich übernommen. Es kann auch zu einer hohen Vertrags­strafe kommen.

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Quellen: echo24.de