Mancherorts dürfen auch Verbrenner an Ladesäulen parken
Welches Auto wann an Ladesäulen parken darf, ist oftmals unklar. Denn es gibt viele unterschiedliche Vorgaben in den Bundesländern. Der ADAC fordert nun einheitliche Regeln für das Laden und Parken.
Eine aktuelle Umfrage des ADAC ergab, dass in den 16 Bundesländern das Parken an öffentlichen Ladesäulen wesentlich unterschiedlich geregelt ist. Bei der Beschilderung sehe es dementsprechend aus. Diese sei teilweise für Verkehrsteilnehmer unklar und missverständlich. Die einzige Gemeinsamkeit sei, dass in keiner der Städte Gebühren für das Parken an den Ladesäulen verlangt werden.
In nur fünf von 15 Städten sei es der Untersuchung zufolge Elektrofahrzeugen aller Art erlaubt, an Ladesäulen zu parken. In den anderen elf Städten sei hingegen ein E-Kennzeichen notwendig. Erfurt und Schwerin erlaubten sogar Verbrennern an einigen Ladestationen nachts zu parken.
In fünf Städten sei es dem ADAC nach auch gestattet, an Ladesäulen zu parken, ohne dabei das E-Fahrzeug aufzuladen. Während des Ladevorgangs zeitlich eingeschränkt zu parken, wäre hingegen in 14 Städten möglich. Für das Parken an Schnellladesäulen gebe es zudem noch weitere Regeln.
Zudem kritisiert der ADAC die Beschilderung. Denn diese sei oftmals nicht klar verständlich. So sei beispielsweise die zusätzliche Beschilderung zum blauen P-Schild nicht immer zielführend. Mit dem Zusatzzeichen „Fahrzeug mit Stecker“ dürften zwar nur Autos mit E-Kennzeichen parken, müssen aber nicht gleichzeitig laden. Bei dem Zusatzschild „Während des Ladevorgangs“ bleibe zudem offen, was passiert, wenn die Batterie voll ist.
Der ADAC fordert daher: „Mit Blick auf den zunehmenden Bedarf an Ladestationen sollten diese Regelungen unmissverständlich formuliert und die Ausschilderung klar verständlich sein, um von allen Verkehrsteilnehmern verstanden und akzeptiert zu werden. Der Ladezeitraum sollte dabei begrenzt und das Laden für alle E-Autos, auch für jene ohne E-Kennzeichen, erlaubt sein.“
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quellen: ADAC Pressemitteilung, spiegel.de