• Lesedauer:3 min Lesezeit

Von 20 Euro auf 1200 Euro Bußgeld

Vor dem Amtsge­richt Ratingen bei Düsseldorf musste sich ein BMW-Fahrer wegen seines Mittel­fingers, den er in die Kamera eines Blitzers gehalten hat, verant­worten. Er bekam ein Bußgeld von 1200 Euro.

Blitzerfoto mit BMW Fahrer Mittelfinger zeigend.

Der Bild zufolge gab der Fahrer auf der Mettmanner Straße in Ratingen anscheinend absichtlich Gas. Er fuhr 60 statt der zugelas­senen 50 km/h. Als er beim Blitzer vorbeifuhr, streckte er diesem seinen Mittel­finger entgegen. Das Amtsge­richt Ratingen erhöhte daher wegen Belei­digung sein Bußgeld. Statt 20 Euro muss der BMW-Fahrer nun 1200 Euro zahlen.

Die Polizei in Mettmann veröf­fent­lichte das Blitzer-Foto des Fahrers mit dem Ziel, auf die zuneh­mende Respekt­lo­sigkeit gegenüber Polizisten aufmerksam zu machen. Ein Sprecher erklärte zudem der Bild, dass dies leider ein großes Thema sei. Die Kollegen an den Messstellen werden tagtäglich beschimpft und beleidigt. Einer sei sogar angegriffen und verletzt worden. Er betonte, dass nicht geblitzt werde, um abzuzocken, sondern um die Verkehrs­si­cherheit zu erhöhen. Mit der Veröf­fent­li­chung des Blitzer-Fotos will die Polizei für mehr Respekt gegenüber den Einsatz­kräften aufrufen.

Bußgeld­be­scheid anfechten

Wer einen Bußgeld­be­scheid erhält, sollte nicht gleich verzagen. Denn oftmals sind Bußgeld­ver­fahren aufgrund von falschen oder nicht ausrei­chend belegten Vorwürfen fehlerhaft. Um ein korrektes Bußgeld­ver­fahren durch­zu­führen, müssen Behörden und Polizei viele Faktoren beachten. Beispiels­weise können falsch aufge­stellte Messgeräte oder nicht ausrei­chend geschulte Beamte dazu führen, dass ein Bußgeld­ver­fahren nicht korrekt ist. Aber auch ein stark verwa­ckeltes oder unscharfes Blitzerfoto kann infolge einer Anfechtung dazu beitragen, dass ein Fall einge­stellt wird. Die Liste der Gründe, wieso ein Bußgeld­ver­fahren einge­stellt werden kann, ist lang. Bußgeld­ver­fahren sollten daher immer überprüft werden. Dabei helfen können die Partner­an­wälte von Geblitzt.de. Diese können Ihren Fall vom Einspruch, über die Prüfung der Ermitt­lungsakte, bis hin zu einer möglichen Einstellung des Verfahrens bearbeiten.

Bußgeld­be­scheid erhalten, was nun? Geblitzt.de hilft.!

Sie wurden geblitzt und haben einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid wegen zu hoher Geschwin­digkeit erhalten? Dann ermög­licht Ihnen die Dienst­leistung von Geblitzt.de kompe­tente Hilfe. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: bild.de, Facebook der Polizei Mettmann