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Darum ist die Verwendung einer Smart­watch beim Fahren keine gute Idee 

Dass man beim Autofahrern die Finger vom Handy lassen sollte, ist hinlänglich bekannt. Aber wie verhält es sich mit einer Smart­watch am Handgelenk des Autofahrers? Der ADAC hat in einem YouTube-Video die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Frau nutzt Smartwatch beim Autofahren.
REDPIXEL.PL / shutterstock.com

Nur passive Nutzung der Smart­watch erlaubt

Da eine Smart­watch mit den Funktionen eines Mobil­te­lefons aufwarten kann, ist sie bei der Benutzung im Straßen­verkehr laut ADAC als elektro­ni­sches Gerät dem Handy gleich­ge­stellt. Folglich darf der Fahrer mit der Smart­watch am Steuer nur mit einer Freisprech­anlage telefonieren. 

Auch das Schreiben und Lesen von Textnach­richten ist lediglich gestattet, wenn die Sprach- oder Vorle­se­funktion aktiviert ist. Ein flüch­tiger Blick auf die Uhrzeit ist jedoch erlaubt, solange das Verkehrs­ge­schehen weiterhin im Blick behalten wird. 

Video vom ADAC zur Smartwatch

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100 Euro und ein Punkt in Flensburg

Wer gegen die Regeln verstößt, also Nachrichten während der Fahrt liest oder telefo­niert, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg sanktio­niert werden. Bei Gefährdung und Sachbe­schä­digung erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 200 Euro, aus dem einen Punkt werden zwei und dazu gesellt sich ein Monat Fahrverbot.

Kommt es infolge der Smartwatch-Nutzung zu einem Unfall mit Perso­nen­schaden, droht neben einer Geldbuße sogar eine Freiheits­strafe. Daher sollte man die Smart­watch wie auch das Handy nur dann in vollem Umfang nutzen, wenn man mit ausge­schal­tetem Motor am Straßenrand parkt.

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Quelle: ADAC auf YouTube