Umstrittenes Blitzen aller Lkw bringt Stadt 450.000 Euro ein
Autofahrer in Lüdenscheid werden derzeit durch neue Blitzer verunsichert. Offenbar wurden die fünf von der Stadt neu angeschafften Radarsäulen so eingestellt, dass sie ausnahmslos alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen erfassen – ganz ohne Verdacht auf einen Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß, quasi eine Totalüberwachung. Damit soll ein Lkw-Durchfahrtsverbot durchgesetzt werden. Doch ist das präventive Blitzen all dieser Fahrzeuge überhaupt rechtens?
Lüdenscheid rüstet auf
In den letzten Monaten hat die Stadtverwaltung von Lüdenscheid fünf neue Blitzersäulen an strategischen Verkehrsknotenpunkten entlang einer Umleitungsstrecke der A45 errichten lassen. Seit Anfang September sind sie scharf gestellt. Allerdings erfassen diese nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern überwachen den Verkehr rund um die Uhr, sieben Tage die Woche.
Viele Autofahrer in der Region sollen deshalb in den vergangenen Wochen irrtümlich geglaubt haben, geblitzt worden zu sein. Dabei wurden sie nur Zeugen einer Verkehrsüberwachungspraxis, die Datenschützern Sorgenfalten auf die Stirn treiben dürfte.
Alles über 3,5 Tonnen wird geblitzt
Denn die neuen Blitzersäulen erfassen systematisch alle vorbeifahrenden Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, das heißt, jeden Lkw, jedes große Wohnmobil und jeden Bus.
Hintergrund ist das ab Sommer 2023 geltende Lkw-Durchfahrtsverbot in der Stadt Lüdenscheid auf der Umleitungsstrecke der A45. Bisher wurde diese Form der Verkehrskontrolle ausschließlich mit den fünf eingesetzten mobilen Enforcement-Trailern durchgeführt. Nun sollen auch stationäre Anlagen zur Überwachung des Durchfahrtsverbots beitragen.
Mehr als 80 Prozent aller Verfahren eingestellt
Im Prinzip funktioniert das so: Die mit den Blitzeranhängern sowie den „Red-and-Speed“ genannten Rotlichtblitzern erfassten Kennzeichen werden mit einer Liste von 21.000 Fahrzeuge abgeglichen, die über eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Ausweichstrecke verfügen. Taucht das Fahrzeug nicht auf der Liste auf, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Seit der Aktivierung der neuen Säulen Anfang September sollen so mehr als 60.000 Fahrzeuge geblitzt worden sein. Mehr als 50.000 dieser Verfahren wurden jedoch inzwischen eingestellt. Lediglich in 3.535 Fällen verhängte die Stadtverwaltung ein Bußgeld. Die Einnahmen beliefen sich auf über 450.000 Euro.
Um die Stadtkasse aufzubessern, reichte es offenbar schon, nur einen Bruchteil der Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot zu ahnden. Allerdings sind es laut Angaben der Stadt eben nur 21.000 Nummernschilder, die auf der Whitelist stehen und eine Ausnahmegenehmigung haben.
Fall in Lüdenscheid erinnert an umstrittenes „Section Control“
Wie kommt es dann, dass so viele der Bußgeldverfahren eingestellt wurden? Die Überwachungspraxis in Lüdenscheid erinnert an eine umstrittene Messanlage, die Anfang des Jahres dauerhaft abgeschaltet wurde.
Dem in Hannover aufgestellten „Section-Control“-Blitzer mangelte es – auch wenn Ordnungshüter und Verkehrspolitiker das ungern hören – an einer datenschutzkonformen Rechtsgrundlage. Sogar der Hersteller lehnte deswegen eine technische Nachrüstung des Überwachungssystems ab.
Knackpunkt der „Section-Control“-Technik war das massenhafte Erfassen aller Kennzeichen. Bereits 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Praxis als zumindest teilweise verfassungswidrig (1 BvR 2795/09, 1 BvR 3187/10).
Jan Ginhold: „Sensible Daten müssen geschützt werden“
Somit steht auch das jüngste Aufrüstungsprojekt zur Verkehrsüberwachung in Lüdenscheid rechtlich gesehen auf wackeligen Beinen. Das könnte die hohe Quote der Verfahrenseinstellungen erklären. Denn wenn die Nummernschilder aller Fahrzeuge – wenn auch nur über 3,5 Tonnen – präventiv zur Prüfung erfasst werden, ist die rote Linie des Datenschutzes wohl bereits überschritten.
Oder in den Worten von Geblitzt.de-Geschäftsführer Jan Ginhold: „Es darf nicht sein, dass man quasi alle Verkehrsteilnehmer unter Generalverdacht stellt. Sensible Daten müssen geschützt werden.“
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
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Quelle: come-on.de