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Branden­burgs Innen­mi­nister macht sich für Kennzei­chen­er­fassung auf Autobahnen stark

Nach Infor­ma­tionen von ZEIT ONLINE plädiert Branden­burgs Innen­mi­nister Michael Stübgen von der CDU für die Wieder­ein­führung der automa­ti­schen Kennzei­chen­er­fassung auf deutschen Autobahnen. Noch in diesem Jahr soll die umstrittene Maßnahme laut Stübgen „zur Gefah­ren­abwehr bei schweren und schwersten Straf­taten“ wieder vollständig möglich gemacht werden.

Ein Mann bricht ein Fahrzeug auf nach einer schweren Straftat. Brandenburg möchte nun eine Kennzeichenerfassung für schwere Straften ermöglichen.
Daniel Jedzura / shutterstock.com

Kennzei­chen­er­fassung als Kriminalitätsprävention

Bei der automa­ti­schen Aufzeichnung von Kennzeichen erfassen Kennzei­chen­le­se­systeme vorbei­fah­rende Fahrzeuge mit Ort, Datum und Fahrt­richtung und gleichen das Nummern­schild mit Fahndungs­da­ten­banken ab. Mit dieser Methode will Stübgen Straf­taten wie Mord, Kindes­ent­führung oder einer terro­ris­ti­schen Gefährdung präventiv begegnen.

Eine solche Form der Gefah­ren­abwehr entspräche dem Polizei­recht, während eine Straf­ver­folgung zum Leidwesen des Ministers und der Staats­an­walt­schaft gemäß Straf­pro­zess­ordnung nicht mittels Kennzei­chen­er­fassung durch­ge­führt werden dürfe. 

Aufzeichnung von Kennzeichen seit 2021 eingeschränkt

In Brandenburg wurde die Kennzei­chen­er­fassung im Jahr 2019 im Rahmen der Suche nach der in Berlin verschwun­denen Rebecca einge­setzt. Auch in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen wurde die automa­ti­sierte Nummern­kon­trolle unter Berufung auf das jeweilige Landes­po­li­zei­gesetz bereits erprobt. Doch die branden­bur­gische Landes­da­ten­schutz­be­auf­tragte Dagmar Hartge stufte den Vorgang 2020 als unzulässig ein.

Ein Jahr später wurde die massen­hafte Aufzeichnung von Autokenn­zeichen mit dem Inkraft­treten einer neuen Straf­pro­zess­ordnung (StPO) an bestimmte Bedin­gungen geknüpft. So darf die automa­tische Daten­er­hebung gemäß § 163g nur vorüber­gehend und nicht flächen­de­ckend erfolgen. Zudem muss im Vorfeld eine Straftat von erheb­licher Bedeutung begangen worden sowie die Annahme gerecht­fertigt sein, dass die automa­tische Kennzei­chen­er­fassung zur Ermittlung der Identität oder des Aufent­haltsorts des Beschul­digten führen kann. 

Stübgens aktueller Vorschlag, dieses Gesetz wieder aufzu­weichen, stößt auf heftige Kritik. So haben die Grünen und die SPD nach wie vor große daten­schutz­recht­liche Bedenken in Bezug auf die massen­hafte Aufzeichnung von Kennzeichen.

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Quelle: zeit.de