Ein deutscher Urlauber soll in Österreich horrende Summe wegen Besitzstörung zahlen
Ein Parkknöllchen kann in der Regel mit einer zweistelligen Summe beglichen werden. Nicht so bei einem deutschen Autofahrer, der in Österreich für einen kurzen Moment auf Privatgrundstück gefahren ist. Wie der SWR berichtet, fordert der Anwalt des Eigentümers nun ein Bußgeld in Höhe von 345 Euro.
Kostspieliges Wendemanöver auf Privatgrundstück
Das Problem: Der Mann war beim Wenden mit seinen Hinterreifen in die Einfahrt zu dem Grundstück gefahren und hatte dabei sowohl das österreichische Sackgassenschild übersehen als auch ein Schild auf dem Grundstück mit der Aufschrift „Hier nicht wenden“.
In dem anwaltlichen Schreiben wird ihm vorgeworfen, das Grundstück des Mandanten in der Kirchgasse in Kitzbühel unbefugt befahren zu haben, was einer Störung des ruhigen Besitzes des Anwohners gleichkomme. Die zu zahlende Summe beinhalte auch die Überwachungs- und Rechtsanwaltskosten. Fotos einer Überwachungskamera waren dem Schreiben beigefügt. Bei Verweigerung der Zahlung würde es noch teurer werden.
Bußgeld wegen beanspruchter Pflasterung?
Der betroffene Autofahrer wehrt sich und gibt zu bedenken, dass er nur für einen kleinen Moment mit den Hinterrädern seines Fahrzeugs die fremde Einfahrt touchiert habe. Eine Begrenzung zum Privatgrundstück habe er zudem nicht erkennen können.
Der SWR ging der Sache auf den Grund und machte sich selbst ein Bild vor Ort mit dem Ergebnis, dass sich die Pflasterung der Einfahrt kaum von der Pflasterung der Straße unterscheiden würde. Auf Anfrage teilt der Anwalt aus Niedersachsen mit, warum sein Mandant eine solch hohe Bußgeldforderung für das unerlaubte Wenden verlangt:
„Die Pflasterung ist nicht für die ständigen und regelmäßigen Wendemanöver unbefugter Dritter ausgelegt und wird dadurch deutlich mehr beansprucht, als wenn der Hof nur von den berechtigten Fahrzeugen befahren wird. Durch die erhöhte Beanspruchung unterliegt die Pflasterung einer erhöhten Belastung, die insbesondere bei Wendemanövern noch einmal stark zunimmt.“
Grundstücks-Ärger in Kitzbühel kein Einzelfall
Der vorliegende Fall in der Kirchgasse ist auch weiteren Autofahrern zum Verhängnis geworden. Das hat sogar die regionale Presse auf das überwachte Grundstück aufmerksam gemacht. Nicht gut für den Tourismus, findet wohl auch der Bürgermeister von Kitzbühel, Dr. Klaus Winkler, der das Vorgehen des Grundstücksbesitzers als „extrem unanständig“ und „Abkassiererei“ bezeichnet.
Besitzstörungsklagen auf dem Vormarsch
Besitzstörungsklagen dieser Art kommen in Österreich deutlich häufiger als in Deutschland vor. Das österreichische Pendant zum ADAC, der ÖAMTC, weist darauf hin, dass die Gerichte in Österreich dabei häufig zugunsten des Grundbesitzers entscheiden würden. Bei hohen dreistelligen Bußgeldforderungen sollte man sich als Autofahrer daher Rechtsberatung holen, auch wenn die Gefahr bestehe, dass die Gegenseite bei einem Einspruch Klage einreicht.
Laut ADAC steigt auch in Deutschland die Zahl der Besitzstörungsklagen an. Hierzulande läge der Fokus allerdings auf der Ahndung von Parkverstößen auf Privatgrundstücken. Daran beteiligt wären zudem Betreiber von Apps und Webseiten, die das Melden von Falschparken vereinfachen, sodass in den letzten Jahren ein regelrechtes Abmahnsystem entstanden sei, um Autofahrer abzuzocken.
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Quelle: SWR