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Rohmess­daten in Bußgeld­ver­fahren nun einforderbar

Verkehrs­teil­nehmer, die wegen angeb­licher Geschwin­dig­keits­über­schreitung geblitzt wurden, haben künftig das Recht, die Rohmess­daten der Geschwin­dig­keits­messung zu erfahren. Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) hat mit diesem Beschluss vom 12. November 2020 die Rechte von Verkehrs­teil­nehmern bundesweit entscheidend gestärkt (Az.: 2 BvR 1616/18). Was dieses längst überfällige Urteil für Verkehrs­teil­nehmer bedeutet und warum diese sich nun besser wehren können, erklärt die Berliner CODUKA GmbH - Betreiber des Portals www.geblitzt.de.

Blitzgerät des Types PoliScan blitzt Fahrzeuge.

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Ein Verkehrs­teil­nehmer aus Bayern hat sich an das BVerfG gewandt. Er war außerhalb einer geschlos­senen Ortschaft mit mehr als 30 km/h zu schnell geblitzt worden. 160 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot sollte die Konse­quenz sein. Der Anwalt des Mannes wollte die Rohmess­daten einsehen und damit Einblick in die Messung erhalten. Oftmals haben die Behörden bisher diese Einsicht verweigert. Auch in diesem Fall hat die Bußgeld­stelle die Rohmess­daten nicht heraus­ge­geben, da diese nicht Bestandteil der Ermitt­lungsakte seien. Diese würden nur auf gericht­liche Anordnung vorgelegt werden. Nachdem sowohl das Amtsge­richt als auch das Oberlan­des­ge­richt Bamberg die Einsicht verwei­gerten, legte der Mann mit Erfolg eine Verfas­sungs­be­schwerde ein. Das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt gab der Beschwerde statt. Denn dadurch, dass dem Fahrer die Einsicht in die Unter­lagen verwehrt wurde, sei sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden.

Damit haben Betroffene in Zukunft auch das Recht, „Kenntnis von solchen Inhalten zu erlangen, die zum Zweck der Ermittlung entstanden sind, aber nicht zur Akte genommen wurden“, so das Gericht. Die Begründung, dass diese Daten kein Teil der Akte sind und somit nicht ausge­händigt werden müssen, gilt daher in Zukunft nicht. Durch die Gewährung des Zugangs wird der Recht­spre­chung dennoch nicht die Grundlage für standar­di­sierte Messver­fahren entzogen. Denn dies gelte nicht unbegrenzt. Es reicht nicht aus, einfach zu behaupten, dass die Messung falsch sei. Auch wer sich in Zukunft wehren will und mehr Infor­ma­tionen benötigt, erhält diese nur, wenn es konkrete Hinweise auf die Fehler­haf­tigkeit der Messgeräte gibt. Weiterhin wies das Gericht auch daraufhin, dass bei Geschwin­dig­keits­mes­sungen nicht davon auszu­gehen sei, „dass die einge­setzten Messgeräte unter allen Umständen zuver­lässige Ergeb­nisse liefern.“

Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt stärkt Rechte von Verkehrsteilnehmern

„Deutlich wird hier, dass jeder Bußgeld­be­scheid geprüft werden sollte. Entgegen der bishe­rigen Auffassung vieler Gerichte kann nicht immer von richtigen Messungen ausge­gangen werden. Das machen in diesem Fall auch die Richter des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts deutlich. Betroffene haben die Möglichkeit, sich von Geblitzt.de helfen zulassen.“, erklärt Jan Ginhold, Geschäfts­führer und Betreiber von Geblitzt.de. „Fast ein Drittel aller Bußgeld­be­scheide sind fehlerhaft. Daher begrüßen wir die Entscheidung des Bundes­ver­fas­sungs­ge­richts sehr. Zum einen gibt es nun endlich eine bundesweit einheit­liche Entscheidung und zum anderen haben Betroffene nun die Chance, ihr Grund­recht auf ein faires Verfahren durchzusetzen.“

Weiterhin ungeklärt bleibt, was geschieht, wenn die Bußgeld­stellen die Rohmess­daten gar nicht heraus­geben können. Denn einige Geräte speichern die Daten erst gar nicht. Schon 2018 hat der Verfas­sungs­ge­richtshof des Saarlandes den Anspruch auf faires Verfahren bei der Verwendung des TraffiStar S350 verletzt gesehen. Diese Entscheidung gilt aber nur für das Saarland. Zudem werden viele weitere Geräte einge­setzt, die das auch betrifft.

„Wir von Geblitzt.de befür­worten sehr, dass endlich Bewegung in das Thema kommt“, so Ginhold dazu. „Mögli­cher­weise wurde mit dieser Entscheidung die Grundlage geschaffen, dass das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt erneut darüber entscheidet, ob Bußgeld­ver­fahren ohne Rohmess­daten überhaupt recht­mäßig sind. Unserer Meinung nach ist ein faires Verfahren mit diesen Messge­räten aufgrund der einge­schränkten Überprüf­barkeit nicht möglich.“

Profes­sio­nelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrts-, Halte-, Park- und Handy­ver­stößen arbeitet die CODUKA GmbH für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit drei großen Anwalts­kanz­leien, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Quelle: Presse­mit­teilung des BVerfG Nr. 105/2020 vom 15. Dezember 2020 sowie Beschluss