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Daten­schutz­be­hörde stellte Verstöße im Bußgeld­ver­fahren fest

Der Daten­schutz ist immer wieder ein großes Thema, insbe­sondere auch wenn es um den Straßen­verkehr geht. Nun stehen auch die Bußgeld­stellen diesbe­züglich in der Kritik. Der Landes­be­auf­tragte für den Daten­schutz und die Infor­ma­ti­ons­freiheit Rheinland-Pfalz hat im Falle eines Bußgeld­ver­fahrens Daten­schutz­ver­stöße festge­stellt. Worum es dabei ging und wie Sie sich gegen den Missbrauch persön­licher Daten schützen können, erklärt die Berliner CODUKA GmbH, Betreiber des Portals Geblitzt.de.

bild bussgeldbehoerden verstossen gegen datenschutz 01

Ein Autofahrer war einem weiteren Fahrzeug auf der A61 bei Waldlau­bersheim zu dicht aufge­fahren. Mit einer Geschwin­digkeit von 123 km/h hätte er ungefähr 60 Meter Abstand einhalten müssen. Eine temporär instal­lierte Kamera zeichnete aber nur 27 Meter auf. Das Ergebnis: Der Fahrer erhielt einen Bußgeld­be­scheid über 75 Euro sowie die Ankün­digung der Eintragung eines Punktes in Flensburg. Der Fahrer legte Einspruch gegen den Bußgeld­be­scheid ein. Nach Angaben des Mannes habe das andere Fahrzeug kurz vorher die Spur gewechselt. Daher habe er so wenig Abstand gehalten. Im Falle des Betrof­fenen gab es jedoch ein ganz anderes Problem: den Datenschutz.

Die zuständige Bußgeld­stelle in Rheinland-Pfalz hatte unter anderem automa­ti­siert einen Auszug aus dem Fahreig­nungs­re­gister (FAER) beim Kraft­fahrt­bun­desamt in Flensburg angefordert. Zu finden sind in diesem Register unter anderem die Straßen­ver­kehrs­ver­stöße sowie die hieraus resul­tie­renden Punkte oder Maßnahmen bezüglich eines Verkehrs­teil­nehmers. Mit der Abfrage wollte die Bußgeld­stelle heraus­finden, ob der Fahrer bereits in der Vergan­genheit Verstöße begangen hat. Dies kann unter anderem die Erhöhung der sogenannten Regel­geldbuße mit sich bringen.

Die Bußgeld­stelle hat diese Anfrage aller­dings zu früh gestellt – und das stellt ein Problem dar. Denn in der Regel prüft die Bußgeld­stelle zunächst, wer der Halter des geblitzten Fahrzeugs ist. An diesen wird dann ein Anhörungs­bogen gesendet. Gleich­zeitig kommt es zur Daten­an­for­derung beim Fahrerlaub­nis­re­gister. An dieser Stelle ist es dafür aber nach § 30 Absatz 1 Nummer 2 Straßen­ver­kehrs­gesetz (StVG) noch zu früh. Der Halter eines Fahrzeugs muss nämlich nicht zwingend auch der tatsäch­liche Fahrzeug­führer gewesen sein.

„Dieses Vorgehen stellt ganz klar einen Verstoß gegen den Daten­schutz dar. Aufgrund der Vielzahl an Verfahren und der damit einher­ge­henden Erfahrung der Partner­an­wälte von Geblitzt.de können wir sagen, dass dieser und ähnliche Fehler häufiger in den Bußgeld­ver­fahren festzu­stellen sind. Daher prüfen unsere Partner­an­wälte Aspekte wie diesen und bringen entspre­chende Einwände, wenn passend, auch vor. Um aller­dings mögliche Folgen eines derar­tigen Verstoßes zu bewerten, ist immer die Frage zu beant­worten, wie gravierend der Behör­den­fehler war. Grund­sätzlich ist kein zwingender Rückschluss möglich, dass ein Verstoß gegen den Daten­schutz zwingend zu einer Straf­min­derung oder Einstellung des Verfahrens führt. Am Ende entscheidet immer der Richter im Rahmen des ihm teilweise zuste­henden Ermessens“, erklärt Jan Ginhold, Geschäfts­führer und Betreiber von www.geblitzt.de.

Im Falle des betrof­fenen Autofahrers reduzierte die Richterin das im Raum stehende Bußgeld auf ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 55 Euro, was unter anderem dazu führte, dass die Eintragung eines Punktes im Fahreig­nungs­re­gister einfiel (Amtsge­richt Bad Kreuznach AZ: 47 OWi 1044 Js 15488/20).

„Das Thema Daten­schutz ist und bleibt, egal ob es eine Straf­mil­derung für den Autofahrer gibt oder nicht, ein wichtiges. Oft wird damit viel zu leicht­sinnig umgangen. Die Debatte macht nur wiederholt deutlich, dass es sinnvoll und gut ist, seinen Bußgeld­be­scheid immer prüfen zu lassen“, so Ginhold weiter.

Profes­sio­nelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrts- und Handy­ver­stößen arbeitet die CODUKA GmbH für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit drei großen Anwalts­kanz­leien, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Quelle: Spiegel: „Wie Verkehrs­sünder vom Daten­schutz profi­tieren können“, 11.3.21.