• Lesedauer:2 min Lesezeit

StVO-Novelle erzielt nicht den gewünschten Effekt auf Autofahrer

Die am 9. November 2021 in Kraft getretene Novel­lierung des Bußgeld­ka­talogs hält offen­sichtlich nicht, was sie verspricht. Nach Infor­ma­tionen von 24auto.de nehmen Gemeinden durch die verschärften Sanktionen zwar mehr Bußgelder ein, die Zahl der Verkehrs­ver­stöße hingegen ist kaum gesunken.

Bußgeldkatalog führt trotz erhöhter Bußgelder nicht zu weniger Verstößen

Mehrein­nahmen der Städte dank Bußgeldkatalog-Novelle

So können sich laut einer von der dpa durch­ge­führten Umfrage die Gemeinden Mainz, Trier, Koblenz, Ludwigs­hafen und Kaisers­lautern im Vorjah­res­ver­gleich über höhere Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern freuen. Der Grund dafür liegt in erster Linie in den härteren Strafen des neuen Bußgeldkatalogs.

Verkehrs­ver­stöße nicht rückläufig

Der eigent­liche Sinn und Zweck stren­gerer Sanktionen im Straßen­verkehr aber wurde nicht erfüllt. In Mainz etwa ist die Anzahl der Verkehrs­ver­gehen in den ersten neun Monaten dieses Jahres sogar merklich gestiegen – genauer gesagt von 112.688 Fällen mit Einnahmen von rund 1,7 Millionen Euro auf 129.486 Fällen mit Einnahmen von 4,15 Millionen Euro.

Dass dabei insbe­sondere Geschwindigkeits- und Parkver­stöße zugenommen haben, ist bemer­kenswert – sind doch diese Vergehen bei den Änderungen des Bußgeld­ka­talogs besonders im Fokus der Verschär­fungen gewesen. In Ludwigs­hafen konnte die Stadt immerhin einen Rückgang der Verkehrs­ver­gehen um 25 Prozent verzeichnen, auch hier aller­dings kaum bei den Tempoverstößen.

Insgesamt verzeichnete auch Ludwigs­hafen in den ersten acht Monaten des Jahres vornehmlich aus Geschwin­dig­keits­kon­trollen eine Steigerung der Einnahmen von zwei auf drei Millionen Euro. Auch die Parkver­stöße brachten mit zwei Millionen Euro fast das doppelte ein als im vergleich­baren Zeitraum des Vorjahres.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: 24auto.de