Diese schrägen Bußgeldbestimmungen gibt es im europäischen Ausland
Angesichts der aktuell verheerenden Zustände an manchen deutschen Flughäfen, ist die Urlaubsreise mit dem Auto vielleicht der bessere Weg, ans sonnige Ziel zu kommen. Abgesehen von häufig hohen Bußgeldern bei Verkehrsverstößen im Ausland, gibt es allerdings auch einige Vorschriften, die an Skurrilität nicht zu überbieten sind, wie das Newsportal HEIDELBERG24 zu berichten weiß.
Bußgeldrabatt bei Zahlung im Tabakladen
Den Anfang machen unsere französischen Nachbarn, bei denen Bußgelder im Tabakladen gezahlt werden können. Doch nicht nur das: Wer beim Tabakhändler seines Vertrauens das Knöllchen begleicht, muss weniger Euros berappen, als wenn man das Bußgeld erst später bei den Behörden bezahlt.
Zwangsversteigerung von Autos
In Italien kann Alkohol am Steuer mit 1,5 Promille zu einem Bußgeld von bis zu 6.000 Euro und zu einer Haftstrafe führen. So weit, so gut – doch ist der Fahrer zugleich auch Eigentümer des Fahrzeugs, kann das Auto sogar beschlagnahmt und zwangsversteigert werden. Motorradfahrer, die ohne Helm erwischt werden, müsse zudem damit rechnen, dass ihr Bike für zwei Monate eingezogen wird.
Der frühe Vogel spart sein Geld
Wer in Spanien innerhalb von 20 Tagen sein Bußgeld begleicht, muss in der Regel nur den halben Preis bezahlen. Richtig teuer wird es hingegen in der Schweiz. Lässt man sich hier einen Verkehrsverstoß zuschulden kommen, muss man eine Geldbuße von umgerechnet bis zu 9.300 Euro in Kauf nehmen. Zu schnell sollte man im Land der Eidgenossen ohnehin besser nicht unterwegs sein. Fahrzeugentzug und Gefängnisaufenthalt können die Folge sein.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quelle: heidelberg24.de