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Diese schrägen Bußgeld­be­stim­mungen gibt es im europäi­schen Ausland

Angesichts der aktuell verhee­renden Zustände an manchen deutschen Flughäfen, ist die Urlaubs­reise mit dem Auto vielleicht der bessere Weg, ans sonnige Ziel zu kommen. Abgesehen von häufig hohen Bußgeldern bei Verkehrs­ver­stößen im Ausland, gibt es aller­dings auch einige Vorschriften, die an Skurri­lität nicht zu überbieten sind, wie das Newsportal HEIDELBERG24 zu berichten weiß.

Autos fahren im Ausland an einem Blitzer vorbei.

Bußgeld­rabatt bei Zahlung im Tabakladen

Den Anfang machen unsere franzö­si­schen Nachbarn, bei denen Bußgelder im Tabak­laden gezahlt werden können. Doch nicht nur das: Wer beim Tabak­händler seines Vertrauens das Knöllchen begleicht, muss weniger Euros berappen, als wenn man das Bußgeld erst später bei den Behörden bezahlt.

Zwangs­ver­stei­gerung von Autos

In Italien kann Alkohol am Steuer mit 1,5 Promille zu einem Bußgeld von bis zu 6.000 Euro und zu einer Haftstrafe führen. So weit, so gut – doch ist der Fahrer zugleich auch Eigen­tümer des Fahrzeugs, kann das Auto sogar beschlag­nahmt und zwangs­ver­steigert werden. Motor­rad­fahrer, die ohne Helm erwischt werden, müsse zudem damit rechnen, dass ihr Bike für zwei Monate einge­zogen wird.

Der frühe Vogel spart sein Geld

Wer in Spanien innerhalb von 20 Tagen sein Bußgeld begleicht, muss in der Regel nur den halben Preis bezahlen. Richtig teuer wird es hingegen in der Schweiz. Lässt man sich hier einen Verkehrs­verstoß zuschulden kommen, muss man eine Geldbuße von umgerechnet bis zu 9.300 Euro in Kauf nehmen. Zu schnell sollte man im Land der Eidge­nossen ohnehin besser nicht unterwegs sein. Fahrzeu­g­entzug und Gefäng­nis­auf­enthalt können die Folge sein.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: heidelberg24.de