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Bei der Legali­sierung von Cannabis kommt die Ampel-Regierung nur im Schnecken-Tempo voran. Die zustän­digen Minister Lauterbach und Buschmann liefern bisher nur Eckpunkte. Ein Gesetz­entwurf ist dagegen noch nicht in Sicht. Von „Cannabis-Social-Clubs“ ist die Rede oder von Modell­pro­jekten, wie sie in den Nieder­landen erprobt werden. Außerdem seien Grenzen für den Besitz und Anbau vorge­sehen. Viele Fragen sind also noch offen. So kommen­tiert das Online­portal Echo24: „Dank der möglichen Cannabis-Legalisierung rauchen in Deutschland derzeit die Köpfe.“

Autofahrer raucht Cannabis beim Autofahren.
Smarteless / shutterstock.com

Wird es im Zuge dessen beispiels­weise einen Grenzwert für den Wirkstoff THC geben, den man ähnlich wie beim Alkohol am Steuer mit der Promil­le­grenze kennt? Christian Marnitz, Fachanwalt für Verkehrs­recht, ist im Auftrag von Geblitzt.de tätig. Im Interview beant­wortet er die wichtigsten Fragen und erläutert die gültige Rechtslage:

Welche Strafen drohen, wenn man trotz Cannabis-Konsum Auto fährt?

Wer unter berau­schenden Mitteln wie Cannabis ein Kraft­fahrzeug führt, begeht eine Verkehrs­ord­nungs­wid­rigkeit nach § 24a Abs. 2Straßenverkehrsgesetz (StVG). Dort heißt es: „Die Ordnungs­wid­rigkeit kann mit Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.“ Ersttätern drohen in der Regel 500 Euro, ein einmo­na­tiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. Gefährdet man unter Drogen­ein­fluss den Verkehr, kann das sogar zur Entziehung der Fahrerlaubnis bezie­hungs­weise zu einer Freiheits­strafe führen.

Gibt es härtere Strafen für Wiederholungstäter?

Werden Autofahrer zum zweiten Mal erwischt, müssen diese mit einer Geldbuße von 1000 Euro, 3 Monate Fahrverbot sowie 2 Punkten im Fahreig­nungs­re­gister rechnen. Beim dritten Verstoß wird es noch teuer. Dieser wird mit einer Geldbuße von 1500 Euro, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkten geahndet.

Gibt es einen Grenzwert und wie hoch liegt dieser?

Nein, im Gegensatz zum Alkohol gibt es keine Grenz­werte für Drogen am Steuer, die die relative und absolute Fahrun­tüch­tigkeit bestimmen. Es gibt aller­dings Empfeh­lungen einer Grenz­wert­kom­mission für Wirkstoff­nach­weise einzelner Betäu­bungs­mittel. Diese Empfeh­lungen werden in der Recht­spre­chung berück­sichtigt. Für Cannabis liegt der analy­tische Grenzwert bei 1,0 ng/ml THC -Gehalt im Blut. THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol) ist der psycho­aktive Bestandteil von Cannabis, der für die berau­schende Wirkung verant­wortlich ist. Ab 1,0 ng/ml THC im Blut ist der Drogen­ein­fluss juris­tisch nachge­wiesen. In diesem Fall begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit.

Rechnen Sie nach der Einführung der Cannabis-Legalisierung mit einer Anpassung des Grenzwertes?

Mögli­cher­weise wird die Legali­sierung von Cannabis zur Anhebung des Grenz­wertes führen. Letzt­endlich ist das eher eine politische Entscheidung. Und bis jetzt hat die Bundes­re­gierung lediglich Pläne zur Legali­sierung vorgestellt.

Kann ich als Autofahrer den Drogentest auch ablehnen?

Ja. Als Autofahrer in einer Verkehrs­kon­trolle hat man das Recht, einen freiwil­ligen Alkoholtest und natürlich auch einen Drogentest vor Ort abzulehnen.

Unter welchen Voraus­set­zungen darf die Polizei bei einer Verkehrs­kon­trolle einen Drogentest durchführen?

Die Polizei darf bei einer Verkehrs­kon­trolle einen Drogentest durch­führen, wenn sie einen konkreten Verdacht hat, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Drogen steht. Ein solcher Verdacht kann sich aus verschie­denen Anhalts­punkten ergeben, wie beispielsweise:

  • Auffällige Fahrweise: Wenn der Fahrer unsicher fährt oder Verkehrs­regeln missachtet, kann das ein Hinweis auf einen Drogen­konsum sein.
  • Auffäl­liges Verhalten: Wenn der Fahrer zittrig ist, weit aufge­rissene Augen hat oder ständig redet, kann das ebenfalls auf einen Drogen­konsum hindeuten.
  • Geruch: Wenn der Fahrer nach Cannabis oder anderen Drogen riecht, kann das ein weiterer Hinweis sein.
  • Droge­nuten­silien: Wenn die Polizei Droge­nuten­silien wie z.B. eine Joint-Hülse im Auto findet, kann das ebenfalls ein Indiz für einen Drogen­konsum sein.

Droht die Gefährdung des Unter­su­chungs­er­folges durch Verzö­gerung, braucht es für die Anordnung zur Entnahme einer Blutprobe keinen richter­lichen Beschluss. Im Gegensatz zum freiwil­ligen Drogentest, kann die Blutent­nahme auch zwangs­weise durch­ge­setzt werden.

Gibt es Fälle, in denen der Konsum von Cannabis vor/während des Autofahrens auch als Straftat geahndet werden kann? Wenn ja, was droht den beschul­digten Autofahrern dann?

Unter bestimmten Voraus­set­zungen kann auch ein straf­recht­liches Ermitt­lungs­ver­fahren nach § 316 Straf­ge­setzbuch (StGB) einge­leitet werden. Dies kommt in Betracht, wenn Fahrfehler oder typische Drogen­aus­fall­erschei­nungen festge­stellt werden. In diesem Fall drohen dem Fahrzeug­führer eine Geldstrafe oder Freiheits­strafe bis zu einem Jahr. Dazu kommen die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 10 Monate sowie 2 bzw. 3 Punkte in Flensburg bei Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wie lange kann der Konsum von Cannabis nachge­wiesen werden? Wann ist das Autofahren nach dem Cannabis-Konsum wieder gefahrlos möglich?

Vorsicht: Grund­sätzlich kann es auch noch Wochen nach dem Konsum zum positiven Nachweis von Cannabis kommen. Das kann damit zu Problemen in einer Verkehrs­kon­trolle führen. Dabei hängt die Nachweis­barkeit von vielen Faktoren ab. Dazu zählen die konsu­mierte Menge, die Häufigkeit des Konsums, die indivi­duelle Verstoff­wechslung im Körper jedes Einzelnen und die allge­meine körper­liche Verfassung. Deshalb lässt sich nicht sicher sagen, wann nach einem Cannabis-Konsum gefahr­loses Autofahren wieder möglich ist.

Wie läuft eine derartige Kontrolle ab?

Bei einer Verkehrs­kon­trolle kommen zunächst sogenannte Drogen­schnell­tests zum Einsatz. Dabei werden in der Regel Körper­flüs­sig­keiten wie Schweiß, Speichel oder Urin analy­siert, um einen Konsum nachzu­weisen. Fällt dieser Test positiv aus, wird in der Regel eine Blutent­nahme von einem appro­bierten Arzt veran­lasst. Um einen Langzeit­konsum nachzu­weisen, kann auch eine Haaranalyse durch­ge­führt werden. Das kann insbe­sondere bei einem Drogentest bei der MPU (Medizinisch-Psychologische Unter­su­chung) in Betracht kommen.

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Quelle: Echo24