Parkscheibe falsch eingestellt: Diese Bußgelder drohen
Der ein oder andere Verkehrsteilnehmer hat es schon mal erlebt: einen Strafzettel wegen einer falsch eingestellten, nicht vorhandenen oder falschen Parkscheibe. Doch was sollte man beachten, damit einem kein Verwarngeld droht?
Parkscheibe richtig einstellen
In der Stadt, auf Privatparkplätzen oder bei einer defekten Parkuhr müssen Autofahrer oftmals eine Parkscheibe in das Auto legen, um parken zu dürfen. Wer nicht aufpasst, dem kann schnell ein Verwarngeld drohen. Wie die Parkuhr einzustellen ist, ist in § 13 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Wichtig ist, dass die Parkscheibe exakt auf die nächste halbe Stunde der Ankunftszeit gestellt wird. Ist die Parkuhr falsch eingestellt, kann dies genauso wie eine nicht vorhandene Parkscheibe gewertet werden und es droht ein Verwarngeld.
Beispiel: Kommt ein Autofahrer um 8:10 Uhr am Parkplatz an, muss er die Parkscheibe auf 8.30 Uhr stellen.
In der Tabelle finden Sie die Verwarngelder für Parken ohne Parkscheibe oder mit falsch eingestellter Parkscheibe:
Bußgeldkatalog 2023 | |||
Verstoß | Qualifizierung | Regelsatz | Punkt(e) |
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt | Parken | 35 € | - |
… mit Behinderung | 55 € | - | |
… länger als 1 h | 55 € | - | |
… länger als 1 h mit Behinderung | 55 € | - | |
… länger als 1 h mit Behinderung und Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert | 100 € | 1 Punkt | |
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist | Parken im Halteverbot | 25 € | - |
… mit Behinderung | 40 € | - | |
… länger als 1 h | 40 € | - | |
… länger als 1 h mit Behinderung | 50 € | - | |
Verbotswidrig auf einem Geh- und Radweg | Parken | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | 1 Punkt | |
… länger als 1 h | 70 € | 1 Punkt | |
… länger als 1 h mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt | |
… mit Gefährdung | 80 € | 1 Punkt | |
… mit Sachbeschädigung | 100€ | 1 Punkt | |
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt | Parken | 55 € | - |
… dadurch Rettungsfahrzeug behindert | 100 € | 1 Punkt | |
Unzulässig geparkt | Parken | 10 € | - |
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | Parken | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | Parken | 55 € | - |
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | Parken | 55 € | - |
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt | Parken | 55 € | - |
… mit Behinderung | 80 € | 1 Punkt | |
… mit Gefährdung | 90 € | 1 Punkt | |
… mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 Punkt | |
… länger als 15 Min. | 85 € | 1 Punkt | |
… länger als 15 Min. mit Behinderung | 90 € | 1 Punkt | |
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | Parken | 55 € | - |
… mit Behinderung | 70 € | - | |
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Haltestelle), 245 (Bussonderfahrstreifen), 299 | Parken | 55 € | - |
… mit Behinderung | 70 € | - | |
… mit Gefährdung | 80 € | - | |
… mit Sachbeschädigung | 100 € | - | |
… länger als 3 h | 70 € | - | |
… länger als 3 h mit Behinderung | 80 € | - | |
… länger als 3 h mit Gefährdung | 80 € | - | |
… länger als 3 h mit Sachbeschädigung | 100 € | - | |
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchstparkdauer geparkt | Parken | 20 € | - |
… Ablauf bis zu 30 min. | 20 € | - | |
… Ablauf bis zu 1 h | 25 € | - | |
… bis zu 2 h | 30 € | - | |
… bis zu 3 h | 35 € | - | |
… länger als 3 h | 40 € | - | |
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrsverbot dort geparkt | Parken | 55 € | - |
… mit Behinderung | 70 € | - | |
… länger als 3 Stunden | 70 € | - | |
Nicht das richtige gefunden? Hier finden Sie die Tabelle für Halteverstöße . |
Sollte die Pflicht eine Parkscheibe zu nutzen erst später beginnen, muss der Beginn dieser Uhrzeit auf der Parkscheibe eingestellt werden. Zudem sollte die Parkscheibe immer gut lesbar von außen sein. Die Windschutzscheibe bietet sich daher an.
Darf man die Parkscheibe weiterdrehen?
Die Antwort auf die Frage, ob man die Parkscheibe weiterdrehen kann, lautet nein. Auch wenn das weitere Einwerfen von Geld beim Parkautomaten völlig in Ordnung ist, darf man die Parkscheibe nicht nachträglich weiterdrehen. Denn auch andere Autofahrer sollen die Chance auf einen Parkplatz haben. Wer dennoch weiterhin mit dem Auto einem bestimmten Standort bleiben möchte, hat die Möglichkeit, einmal um den Block zu fahren und dann erneut einen Parkplatz zu suchen.
Welche Parkscheiben sind erlaubt?
Sowohl die Größe als auch die Farbe der Parkscheibe ist vorgeschrieben. Die Parkscheibe muss blau-weiß sein. Eine andere Farbe ist nicht zulässig. Gleiche gilt für die Größe. Eine Parkscheibe muss elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, dem droht ein Verwarngeld von 10 Euro.
Neben der analogen Parkscheibe ist auch eine elektronische Parkscheibe erlaubt. Diese muss allerdings bestimmten Anforderungen entsprechen:
- Sie muss über eine Typengenehmigung verfügen,
- das Display muss eine 24-Stunden-Zeitangabe haben,
- die Zahlen müssen mindestens zwei Zentimeter hoch sein,
- sie darf nicht manipulierbar sein,
- auf der Vorderseite muss das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 abgebildet sein,
- über dem Display muss „Ankunftszeichen“ stehen
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