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Richtiges Fahrver­halten bei glatten Straßen

In Teilen Deutsch­lands wird am Wochenende Schneefall und Glatteis erwartet. Autofahrer müssen also auf der Hut sein. Welches Fahrver­halten man bei rutschigen Straßen an den Tag legen sollte, weiß das Nachrich­ten­portal inFranken.de zu berichten.

Frau sitzt am Steuer eines Fahrzeuges, welches im Winter auf der Autobahn fährt.
FTiare / shutterstock.com

Die Autofahrer-Checkliste für den Winter

Wer bei winter­lichen Wetter­ver­hält­nissen auf die Straße will, sollte bereits vor Fahrt­an­tritt die Straßen­ge­ge­ben­heiten unter die Lupe nehmen. Vor allem bei schwan­kenden Tempe­ra­turen um den Gefrier­punkt kann das wechselnde Tauen und Frieren dazu führen, dass die Fahrbahn­be­schaf­fenheit schwer einzu­schätzen ist.

Darüber hinaus sollte überprüft werden, ob Eiskratzer, Handbesen, Abdeck­folie und Frost­schutz­mittel vorhanden sind. Auch gilt es, die Front­scheibe von Eis zu befreien, und zwar mit dem Eiskratzer und nicht durch das Warmlaufen des Motors. Das verbraucht nicht nur viel Sprit, sondern kann auch ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro mit sich bringen.

Ist man erstmal auf der Straße, ist Vorsicht angesagt. Autofahrer sind bei winter­lichen Bedin­gungen angewiesen, umsichtig und voraus­schauend zu fahren. Dazu gehört, ausrei­chend Abstand zum Vordermann zu halten, sanft zu bremsen und langsam zu lenken. 

Vorsicht bei Blitzeis und Eisregen

Insbe­sondere, wenn der Wetter­dienst Blitzeis oder Eisregen verkündet, ist es schlauer, das Fahrzeug in der Garage stehen­zu­lassen. Können doch dann selbst Winter­reifen, Antiblo­ckier­system (ABS) und Elektro­ni­sches Stabi­li­täts­pro­gramm (ESP) die Sicherheit im Straßen­verkehr nicht mehr gewähr­leisten. Wenn der Eisregen erst während der Fahrt einsetzt, sollte man im Idealfall eine Pause einlegen und erst weiter­fahren, wenn der Streu­dienst die Straße wieder befahrbar gemacht hat.

Die Sache mit den Winterreifen

Die bereits erwähnten Winter­reifen sind natürlich Pflicht. Als Faust­regel gilt, diese von Oktober bis Ostern zu verwenden. Zugelassen sind ausschließlich Reifen, die laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mit dem Alpine-Symbol (Bergpik­to­gramm mit Schnee­flocke) gekenn­zeichnet sind. M+S-Reifen hingegen sind nur noch bis zum 30. September 2024 winter­tauglich, aber nur, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 herge­stellt worden sind.

Wer trotz Schnee und Eis mit Sommer­reifen fährt und dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen. 80 Euro werden sogar fällig, wenn man dabei den Verkehr behindert. Zudem kann es zur Kürzung der Versi­che­rungs­leis­tungen kommen, wenn man ohne Winter­reifen in einen Unfall verwi­ckelt wird.

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Quelle: infranken.de