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Den ersten Schneefall und vereiste Straßen hat es dieses Jahr in Teilen Deutsch­lands bereits gegeben. Insbe­sondere als Autofahrer ist daher Vorsicht angesagt. Minus­grade und nasse Straßen erhöhen nämlich nicht nur die Unfall­gefahr, sondern führen auch schnell zu Bußgeldern im Straßen­verkehr. Was zu beachten ist, weiß die Berliner CODUKA GmbH als Betreiber des Portals Geblitzt.de.

Fahrzeug fährt über eine nasse und feuchte Fahrbahn durch die Winterlandschaft.
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Die Sache mit der angepassten Geschwindigkeit

Ganz gleich, ob Nebel, Regen oder Schnee – in Herbst und Winter müssen Verkehrs­teil­nehmer mit angepasster Geschwin­digkeit fahren. Wer dagegen verstößt und von der Polizei erwischt wird, kann mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie mit einem Punkt im Fahreig­nungs­re­gister sanktio­niert werden. Wie hoch die angepasste Geschwin­digkeit sein darf, liegt im Ermessen der jewei­ligen Polizeibeamten.

Verkehrs­schild mit Zusatz „Bei Nässe“ 

Bei manchen Straßen­ab­schnitten gibt es auch Verkehrs­schilder, die ein Tempo von 60 oder 80 km/h ausweisen und dabei den Zusatz „Bei Nässe“ beinhalten. Aller­dings ist es nicht immer eindeutig festzu­stellen, wann eine Straße den Vorstel­lungen des Gesetz­gebers von Nässe entspricht. 

Der Geschäfts­führer der CODUKA GmbH, Jan Ginhold, sagt dazu: „Auch die Straßen­ver­kehrs­ordnung gibt hierfür keine klaren Aufschlüsse. Laut einer juris­ti­schen Definition des Bundes­ge­richtshofs jedoch muss die Fahrbahn komplett mit einem Wasserfilm überzogen sein, um dem Tempo-Hinweis Folge leisten zu müssen.“ Einzelne Pfützen wären demnach kein Grund, maximal 60 oder 80 km/h zu fahren. „Achtsames Fahren auf feuchten und rutschigen Fahrbahnen“, so Ginhold weiter, „ist zwecks Unfall­ver­meidung aber immer ein guter Ratgeber.“

Bußgelder bei Schneefall

Schnee und Eis trüben nicht nur das Fahrver­gnügen, sondern setzen auch dem Fahrzeug zu. Hier muss gehandelt werden, denn wer sein Autodach nicht von Schnee befreit, muss ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 25 Euro zahlen. Das Fahren mit verschneitem Kennzeichen kann immerhin noch 5 Euro kosten. Auch die Windschutz­scheibe sollte freige­kratzt werden, will man nicht 10 Euro zahlen. Im Falle eines Unfalls können sogar 100 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Die 10 Euro fallen aller­dings auch an, wenn man den Motor zwecks Enteisung warmlaufen lässt.

Apropos freie Sicht: Da es im Winter bekann­ter­maßen früher dunkel wird, sind Autofahrer angehalten, frühzeitig das Abblend­licht einzu­schalten. Andern­falls kann innerorts ein Verwar­nungsgeld von 25 Euro, außerorts ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und ein Punkt verhängt werden.

Winter­reifen sind Pflicht

Wichtig ist auch, sich recht­zeitig um die korrekte Bereifung zu kümmern. Als grobe Orien­tierung gilt dafür der Zeitraum von Oktober bis Ostern. Winter­reifen müssen der Richt­linie 92/23/EWG entsprechen. Reifen, die nach dem 31.12.17 herge­stellt wurden, müssen zwingend das Alpine-Symbol aufweisen. Reifen hingegen mit der M+S Kennzeichnung, die vor dem Stichtag produ­ziert worden sind, können noch bis zum 30. September 2024 verwendet werden.

Ein Verstoß gegen die Winter­rei­fen­pflicht ist kein Kavaliers­delikt. Wer ohne passende Reifen in eine Polizei­kon­trolle gerät, muss 60 Euro zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg. Das gilt auch, wenn die minimal zulässige Profil­tiefe der Reifen von 1,6 Milli­meter unter­schritten wird.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Geblitzte Autofahrer aufgepasst!

„Die Beson­der­heiten in der Winterzeit für Autofahrer sind aber keine Einbahn­straße. Auch die Behörden müssen einwandfrei arbeiten. So kann die Funktion von Blitz­ge­räten durch die Kälte beein­trächtigt werden“, weiß Jan Ginhold aus langjäh­riger Erfahrung zu berichten und ergänzt: „Ist das der Fall, sollte man die Messungen im Rahmen eines Einspruchs gegen die Bußgeld­vor­würfe auf Verwert­barkeit überprüfen lassen.“

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Die CODUKA GmbH leistet aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.