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Handzeichen der Polizei an einer Kreuzung sind unbedingt Folge zu leisten

Insbe­sondere wenn mal eine Ampel­anlage den Geist aufgibt, regeln Polizei­beamte den Straßen­verkehr mit Handzeichen. Welche das sind und was für Sanktionen bei Missachtung der Anwei­sungen drohen, hat das Nachrich­ten­portal echo24.de zusammengefasst.

Handzeichen von einem Polizisten an einer Kreuzung.

Auf die Körper­haltung kommt es an!

Ist ein Polizist zur manuellen Verkehrs­re­gelung an einer Kreuzung im Einsatz, muss der Verkehrs­teil­nehmer dessen Zeichen deuten können. Hat er dem Autofahrer die Brust oder den Rücken zugewandt und hat dabei die Arme zur Seite ausge­streckt, sollte man das Fahrzeug unver­züglich zum Stehen bringen. Der Querverkehr hingegen hat quasi grünes Licht und darf passieren. Dabei müssen Links­ab­bieger wie gehabt dem Gegen­verkehr Vorrang lassen, während Rechts­ab­bieger den Fuß- und Radverkehr im Blick haben sollten.

Für die bei Rot wartenden Fahrer geht es erst weiter, wenn der Polizist einen Arm in die Höhe streckt. Analog zur Rot-Gelbphase einer Ampel gilt es dann, sich bereit zur Weiter­fahrt zu machen. Fahrzeuge, die sich noch im Kreuzungs­be­reich befinden, müssen diesen schnellst­möglich verlassen. Erst wenn der Polizei­beamte beide Arme erneut seitlich ausstreckt, ist der Verkehr nun für die Fahrzeuge freige­geben, die ihn dabei von der Seite sehen.

Wann Bußgelder und Punkte in Flensburg drohen

Wer meint, die Zeichen eines Polizisten im Straßen­verkehr ignorieren zu müssen, muss unter Umständen tief in den Geldbeutel greifen. Die Weisungen eines Beamten wie ein Zuruf oder Pfeifen zu missachten, kostet erst einmal nur 20 Euro. Einem Zeichen oder Halte­gebot des Polizisten nicht Folge zu leisten, schlägt mit 70 Euro und einem Punkt im Fahreig­nungs­re­gister deutlich teurer zu Buche. Als Verur­sacher eines Unfalls wird sogar ein Bußgeld in Höhe von 105 Euro fällig. Wer als Fußgänger auf ein Polizei-Handzeichen nicht reagiert, kommt mit 5 Euro vergleichs­weise milde davon.

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Quelle: echo24.de