Fragwürdige Vorwürfe der Kasseler Bußgeldstelle
Zweimal zur Kasse gebeten werden, obwohl wahrscheinlich nur ein Tempoverstoß vorliegt? Glaubt man den Briefen der Zentralen Bußgeldstelle in Kassel, soll der betroffene Autofahrer tatsächlich doppelt bezahlen. Dabei liegt der Fehler auf der Hand: Offensichtlich haben die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung bei der Tempomessung auf der A3 geschludert. Ein guter Anlass darauf hinzuweisen, dass man die Angaben in Bußgeldbescheiden grundsätzlich überprüfen und nicht für bare Münze nehmen sollte, findet auch Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.
Verkehrsverstöße jenseits von Raum und Zeit
Im vorliegenden Fall werden einem Autofahrer gleich zwei Geschwindigkeitsverstöße vorgeworfen. Laut Aufzeichnungen der Verkehrsbehörde soll er am 26. August auf der A3 in Fahrtrichtung Köln bei Kilometer 154 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten haben – einmal mit 17 km/h und kurz darauf mit 29 km/h. Bemerkenswert ist: Beide Verstöße hätten sich angeblich exakt um 8.30 Uhr ereignet, so jedenfalls die Angaben des zuständigen Messbeamten im Protokoll.
„Selbstverständlich ist in diesem Fall klar, dass zumindest einer der Vorwürfe unbegründet sein muss“, erklärt Rechtsanwalt Louven.
Verkehrsrechtsexperte Louven: Diese Strafen sieht der Bußgeldkatalog vor
Der offensichtliche Behörden-Fauxpas hat für den betroffenen Autofahrer je nach Sanktion aus dem Bußgeldkatalog unterschiedliche Folgen. „Für die Tempoüberschreitung von 17 km/h außerorts auf der Autobahn werden in der Regel 60 Euro Bußgeld fällig“, so Verkehrsrechtsexperte Louven, „bei 29 km/h zu viel kommt neben dem Bußgeld von 150 Euro noch ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg dazu.“
Rechtsberatung einholen und Fristen beachten
Louven rät daher dringend dazu, in solchen Fällen anwaltlichen Rat einzuholen, da die „Aussichten, zumindest bei einem der Verfahren erfolgreich vorzugehen, erfolgversprechend sind.“
In der Regel hat man dafür 14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides Zeit. Zudem liegt auf der Hand, dass noch mehr Fahrer von den vermutlich fehlerhaften Messergebnissen betroffen sein könnten. „Mitunter kann eine fehlerhafte Messung die Ergebnisse der gesamten Messreihe ungültig machen. Und Temposünder hätten Aussicht, sanktionsfrei davon zu kommen“, so der Anwalt.
Klassische Behördenfehler im Bußgeldverfahren
Der Fall des doppelt geblitzten Autofahrers auf der A3 zeigt: Auch Behörden machen Fehler. Nachfolgend daher einige klassische Mängel im Bußgeldverfahren, die als Anhaltspunkte für einen Einspruch dienen können:
• Menschliche Fehler: Messbeamte müssen beim Einsatz von Geschwindigkeitsmessgeräten strenge Vorgaben einhalten. Dazu gehören ein gültiger Schulungsnachweis für das jeweilige Gerät sowie die genaue Beachtung der Bedienungsanleitung. Auch die korrekte Positionierung des Blitzers und die Einhaltung der Eichvorschriften sind unerlässlich.
• Witterungseinflüsse: Extreme Wetterbedingungen wie starker Regen, Nebel, Schnee oder blendendes Sonnenlicht können die Ergebnisse der Geschwindigkeitsmessung verfälschen. Ähnlich wie die Deutsche Bahn kämpft auch die Verkehrsüberwachung mit den Launen der Natur.
• Technische Mängel und Verschleiß: Zur Überwachung von Rotlichtverstößen werden häufig Induktionsschleifen in der Fahrbahn installiert. Durch die ständige Belastung durch Fahrzeuge, insbesondere Lastkraftwagen, können diese Sensoren beschädigt werden, was zu fehlerhaften Messungen führen kann.
• Abstandsmessung: Bei der Überwachung von Abstandsverstößen durch verfolgende Polizeifahrzeuge mit ProViDa-Technik muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug konstant bleiben. In der Praxis lässt sich dies jedoch nicht immer zuverlässig sicherstellen.
• Unklare Beweisfotos: Wird ein Blitzer-Foto zugestellt, auf dem der Fahrer oder das Nummernschild nicht eindeutig erkennbar sind, sollte der Vorwurf sorgfältig geprüft werden. Unscharfe Bilder bieten häufig Anlass für erfolgreiche Einsprüche.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
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Quelle: bild.de