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Vorfälle mit Elektro­rollern immer häufiger vor Gericht

Seit der Zulassung für E-Scooter in Deutschland vor rund drei Jahren haben die Elektro­roller immer häufiger für Ärger im Straßen­verkehr gesorgt. Mal werden sie von ihren Nutzern nach der Verwendung achtlos auf den Bürger­steig oder in den nächsten Fluss geworfen, mal erlauben sich E-Scooter-Fahrer Verstöße gegen die Straßen­ver­kehrs­ordnung wie das Fahren unter Alkohol­ein­fluss. Wie das Nachrich­ten­portal inFranken.de berichtet, wollen nun zahlreiche Kommunen etwas dagegen unternehmen.

E-Scooter und E-Bikes in Nürnberg werden immer unbeliebter.

Statistik des Schreckens

Laut der Unfall­sta­tistik des Statis­ti­schen Bundes­amtes für das Jahr 2021 ereig­neten sich in diesem Zeitraum 5535 E-Scooter-Unfälle mit Perso­nen­schaden. Auf dem ersten Platz der Ursachen war das Fahren unter Alkohol­ein­fluss zu finden, dicht gefolgt von der falschen Benutzung der Fahrbahn oder Gehwege.

Eine Trunken­heits­fahrt mit dem Elektro­roller kann wie beim Pkw zu einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und Fahrverbot führen. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt auch davon ab, ob E-Scooter künftig als Kraft­fahr­zeuge einge­stuft werden. Hierzu gab es bereits eine Reihe von unter­schiedlich ausfal­lenden Urteilen, wobei eine Entscheidung des Bundes­ge­richtshofs noch aussteht.

Unmut in der Bevölkerung

Dass die oftmals rücksichtslos abgestellten E-Roller häufig Passanten, Rollstuhl­fahrer und Eltern mit Kinder­wagen behindern und die E-Scooter darüber hinaus einfach in Flüssen entsorgt werden, kommt nicht gut an. Das spiegelt sich auch in einer reprä­sen­ta­tiven Umfrage des Meinungs­for­schungs­in­stituts Civey im Auftrag von TÜV-Rheinland wider. Fast die Hälfte der 2500 befragten Bürger sind dafür, dass den E-Scootern die Straßen­ver­kehrs­zu­lassung entzogen werden sollte. 

Kommu­naler Feldzug gegen E-Scooter-Fahrer

Da die Städte bei der Einhaltung von Regeln zumeist auf sogenannte freiwillige Absichts­er­klä­rungen der E-Scooter-Verleiher angewiesen sind, nehmen viele Kommunen die Sache jetzt selbst in die Hand. So will der Berliner Senat ab September durch­setzen, dass E-Roller nicht mehr an Halte­stellen, Kreuzungen und vor Ein- und Ausgängen abgestellt werden dürfen.

Wer das Fahrzeug auf einem Gehwege parkt, muss außerdem künftig darauf achten, dass links oder rechts mindestens 2,30 Meter Gehweg frei bleiben. Andern­falls sind die Anbieter dazu verpflichtet, die E-Fahrzeuge innerhalb von vier Stunden umzuparken.

Auch in Nürnberg weht ab dem Frühjahr 2023 ein neuer Wind. Dort dürfen dann E-Scooter nur noch im Zentrum und in der Innen­stadt an spezi­ellen Sammel­park­plätzen abgestellt werden. Zudem müssen die Verleiher pro Fahrzeug und Quartal eine Sonder­nut­zungs­gebühr an die Kommune entrichten. Im westfä­li­schen Münster gibt es eine solche Gebühr in Höhe von 12,50 Euro bereits. Darüber hinaus müssen ungünstig abgestellte Fahrzeuge innerhalb von maximal zwölf Stunden nach der Beschwerde umgeparkt werden. 

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Quelle: infranken.de