• Lesedauer:3 min Lesezeit

Die Europäische Union hat eine Reform der Führer­schein­richt­linien im Visier

Die EU schraubt derzeit am Fahrerlaub­nis­recht und will bereits in diesem Jahr eine neue Führer­schein­richt­linie für Bürger der Europäi­schen Union verab­schieden. Laut Infor­ma­tionen des ADAC wird es Änderungen beim Pkw-Führerschein geben sowie bei der Führerscheinprüfung.

Fahrer zeigt seinen Führerschein aus dem Auto. Die EU plant neue Führerscheinrichtlinien, weshalb das bald auch per App möglich sein soll.

Wohnmobile bis 4,25 Tonnen mit Klasse B

Bislang dürfen Inhaber der Führer­schein­klasse B nur Kraft­fahr­zeuge bis zu einer zuläs­sigen Gesamt­masse von 3,5 Tonnen fahren. Diese Einschränkung schließt das Fahren mit den meisten Wohnmo­bilen aus. Die von der EU geplante Anhebung der zuläs­sigen Gesamt­masse auf 4,25 Tonnen würde das ändern.

Anerkennung von B196 auch im Ausland

Wer hierzu­lande im Besitz eines Pkw-Führerscheins ist, kann diesen auf den Führer­schein B196 erweitern, um ausschließlich in Deutschland mit Leicht­kraft­rädern bis 125 cm³ zu fahren. Im Zuge der EU-Führerscheinreform könnte man auch im Ausland mit einem 125er-Motorrad auf den Straßen unterwegs sein.

Führer­schein für Lkw und Busse bereits mit 18 Jahren

Eine weitere Neuerung wäre, dass das Mindest­alter für Lkw- oder Busfüh­rer­scheine auf 18 Jahre herab­ge­setzt wird. Kann man doch in Deutschland einen Führer­schein der Klasse C für Lkw aktuell erst mit 21 Jahren und eine Führer­schein D für Busse erst mit 24 Jahren erwerben.

Digitaler Führer­schein 2.0

Nachdem sich der digitale Führer­schein in 2021 nicht durch­setzen konnte, will die EU nun einen neuen Anlauf wagen. Dieser soll ermög­lichen, dass man bei einer Polizei­kon­trolle oder bei der Autover­mietung einfach die entspre­chende App auf dem Smart­phone vorzeigt. Außerdem soll ein QR-Code den heutigen Chips ersetzen, um den Führer­schein fälschungs­si­cherer zu machen.

Änderungen bei der Führerscheinprüfung

Zukünftig soll es auch möglich sein, die theore­tische und praktische Führer­schein­prüfung in unter­schied­lichen Mitglied­staaten der EU zu absol­vieren. Zudem ist im Gespräch, dass Fahrschüler die praktische Ausbildung erst nach erfolg­reicher theore­ti­scher Prüfung angehen sollen. Auch könnte die praktische Fahrprüfung bereits in diesem Jahr teilweise in Simula­toren abgenommen werden. Zwecks Unfall­prä­vention ist zudem ein verpflich­tender Auffri­schungskurs nach einem Jahr angedacht. 

Verein­heit­li­chung der Fahrverbotsdauer

Kommt es in einem EU-Land nach einem Verstoß im Straßen­verkehr zum Führer­schein­entzug, soll die Sanktion für den betrof­fenen Fahrer verein­heit­licht werden und über die Landes­grenzen hinweg gelten. Auch wird angestrebt, das Punkte­system der verschie­denen Länder sowie die Grenz­werte bei Alkohol- und Drogen­konsum auf einen Nenner zu bringen. Zudem hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt, die Führer­schein­daten aller EU-Bürger in einer europa­weiten Datenbank zu speichern.

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

Sie wollen Ihren Bußgeld­vorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: adac.de