Unter Alkoholeinfluss E-Scooter fahren, kann zu einem Bußgeld und Fahrverbot führen
Wer betrunken Fahrrad fährt, wird unter Umständen mit einem Fahrverbot für das Auto sanktioniert. Das ist vielen Radlern hinlänglich bekannt. Und wie verhält sich diese Regelung in Bezug auf elektronische Tretroller? Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat sich mit einem solchen Fall (Az.: 1 Owi 2 SsBs 40/21) befasst und dabei ein eindeutiges Urteil gefällt.
500 Euro und einen Monat Fahrverbot
Der betroffene Verkehrsteilnehmer fuhr unter erheblichem Einfluss der Droge Kokain auf einem E-Scooter und geriet dabei in eine Polizeikontrolle. Das Amtsgericht Kaiserslautern verurteile den Fahrer zu einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot. Der Mann legte Rechtsbeschwerde ein und zog vor das Oberlandesgericht Zweibrücken.
Keine Ausnahme vom Regelfahrverbot
Doch das OLG bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und hielt das Fahrverbot aufrecht. Der Begründung des Fahrers, dass Trunkenheits- oder Drogenfahrten mit einem elektronischen Tretroller nicht zwangsläufig zu einem Regelfahrverbot führen würden, konnten die Richter nicht folgen. Vielmehr würde der höhere Unrechtsgehalt und die Gefährlichkeit einer derartigen Ordnungswidrigkeit die grundsätzliche Angemessenheit eines Fahrverbots bestätigten.
Leichtigkeit schützt vor Strafe nicht
Auch würde es keine Rolle spielen, dass E-Scooter ein eher geringes Gewicht und eine überschaubare Höchstgeschwindigkeit hätten. Vielmehr bedürfe es besonderer Konzentration, dieses Fahrzeug zu beherrschen. Wer dabei durch Alkohol oder Drogen zusätzlich beeinflusst wäre, könnte andere Verkehrsteilnehmer durch die Beeinträchtigung des Gleichgewichts und abrupte Bewegungen mit dem Lenker noch um ein Vielfaches eher gefährden und verletzen.
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Quelle: landesrecht.rlp.de