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Unter Alkohol­ein­fluss E-Scooter fahren, kann zu einem Bußgeld und Fahrverbot führen

Wer betrunken Fahrrad fährt, wird unter Umständen mit einem Fahrverbot für das Auto sanktio­niert. Das ist vielen Radlern hinlänglich bekannt. Und wie verhält sich diese Regelung in Bezug auf elektro­nische Tretroller? Das Oberlan­des­ge­richt (OLG) Zweibrücken hat sich mit einem solchen Fall (Az.: 1 Owi 2 SsBs 40/21) befasst und dabei ein eindeu­tiges Urteil gefällt.

E-Scooter liegt auf dem Boden. Nachdem ein betrunkender Fahrer nun auch ein Fahrverbot zum Autofahren erhalten hat.

500 Euro und einen Monat Fahrverbot

Der betroffene Verkehrs­teil­nehmer fuhr unter erheb­lichem Einfluss der Droge Kokain auf einem E-Scooter und geriet dabei in eine Polizei­kon­trolle. Das Amtsge­richt Kaisers­lautern verur­teile den Fahrer zu einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot. Der Mann legte Rechts­be­schwerde ein und zog vor das Oberlan­des­ge­richt Zweibrücken.

Keine Ausnahme vom Regelfahrverbot

Doch das OLG bestä­tigte die Entscheidung des Amtsge­richts und hielt das Fahrverbot aufrecht. Der Begründung des Fahrers, dass Trunkenheits- oder Drogen­fahrten mit einem elektro­ni­schen Tretroller nicht zwangs­läufig zu einem Regel­fahr­verbot führen würden, konnten die Richter nicht folgen. Vielmehr würde der höhere Unrechts­gehalt und die Gefähr­lichkeit einer derar­tigen Ordnungs­wid­rigkeit die grund­sätz­liche Angemes­senheit eines Fahrverbots bestätigten.

Leich­tigkeit schützt vor Strafe nicht

Auch würde es keine Rolle spielen, dass E-Scooter ein eher geringes Gewicht und eine überschaubare Höchst­ge­schwin­digkeit hätten. Vielmehr bedürfe es beson­derer Konzen­tration, dieses Fahrzeug zu beherr­schen. Wer dabei durch Alkohol oder Drogen zusätzlich beein­flusst wäre, könnte andere Verkehrs­teil­nehmer durch die Beein­träch­tigung des Gleich­ge­wichts und abrupte Bewegungen mit dem Lenker noch um ein Vielfaches eher gefährden und verletzen.

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Quelle: landesrecht.rlp.de