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Was passiert, wenn man ohne Führer­schein am Straßen­verkehr teilnimmt?

Wer sein Führer­schein­do­kument beim Fahren nicht mit sich führt, kommt zumeist noch glimpflich davon. Anders sieht es aus, wenn jemand ohne Fahrerlaubnis Auto fährt. Hierbei drohen, so das Nachrich­ten­ma­gazin T-Online, eine hohe Geldstrafe und sogar Gefängnis.

Führerschein vergessen

Ohne Führer­schein unterwegs

Fahren ohne Führer­schein klingt zunächst schlimmer, als es ist. Zumindest, wenn dabei lediglich das Vergessen des entspre­chenden Dokuments vorliegt. Dieses Versäumnis gilt nach § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) als Ordnungs­wid­rigkeit und wird bei einer Polizei­kon­trolle lediglich mit einem Verwar­nungsgeld in Höhe von 10 Euro bestraft.

Wenn die Fahrerlaubnis fehlt

Deutlich gravie­render sind die Konse­quenzen, wenn der kontrol­lierte Fahrer keine Fahrerlaubnis vorweisen kann, da diese die eigent­liche Berech­tigung für das Führen eines bestimmten Fahrzeugs ist. Das gilt nicht nur, wenn man grund­sätzlich gar keinen Führer­schein gemacht hat, sondern auch, wenn die Fahrerlaubnis wegen eines Verkehrs­ver­stoßes temporär entzogen wurde.

Ist die behörd­liche Erlaubnis also nicht vorhanden, begeht der Betroffene eine Straftat gemäß § 21 des Straßen­ver­kehrs­ge­setzes (StVG) und kann vom Gericht mit bis zu einem Jahr Gefängnis und einer saftigen Geldstrafe mit bis zu 360 Tages­sätzen sanktio­niert werden. Darüber hinaus haben die Behörden die Möglichkeit, das betref­fende Fahrzeug zu beschlag­nahmen und eine Sperre für den Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis aufzuerlegen.

Führer­schein gestohlen oder verloren

Natürlich kann es auch vorkommen, dass man den Führer­schein schlichtweg verloren hat oder dass das Dokument gestohlen wurde. Dann muss der Führer­schein für rund 35 bis 40 Euro bei der Fahrerlaub­nis­be­hörde neu beantragt werden. Bis zur Ausstellung neuer Führer­schein­pa­piere darf man mit dem sogenannten Übergangs­füh­rer­schein weiterhin am Straßen­verkehr teilnehmen.

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Quelle: t-online.de